Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünfzehn Wohnliegenschaften am Bodensee, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbereich Süd Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 010-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünfzehn Wohnliegenschaften am Bodensee, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbereich Süd
Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünfzehn Wohnliegenschaften am Bodensee.
Grünpflege in Eriskirch (1 Liegenschaft)
Eriskirch
Wohnen Brückenstr. 4, PLZ 88097 Eriskirch
Grünpflege in Eriskirch (1 Liegenschaft)
Grünflächen 230 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Friedrichshafen (2 Liegenschaften)
Friedrichshafen
Schwabstr. 46-52, Hebelstr. 2-6, Ekkehardstr. 1-10, 88046
Prielmayerstr. 1-7, Riedleparkstr. 42-48, 88045
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Friedrichshafen (2 Liegenschaften)
Grünflächen 13.256 m²
Befestigte Flächen Grau 79 m²
Grünflächen 3.156 m²
Befestigte Flächen Grau 2 m²
Vertragsende mit Optionen
28.02.27
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Langenargen (1 Liegenschaften)
Langenargen
Untere Seestr. 112-118, 88085 Langenargen
Grünflächen 2.412 m²
Befestigte Flächen Grau 17 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Laupheim (1 Liegenschaften)
Laupheim
Walpershofer Str. 12, 88471 Laupheim
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Laupheim (1 Liegenschaften)
Grünflächen 2.311 m²
Befestigte Flächen Grau 16 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Lindau (8 Liegenschaften)
Rickenbacher Str. 16/18, Buttlerhügel 2/4, 88131 Lindau
Rickenbacher Str. 16/18, Buttlerhügel 2/4, 88131 Lindau
Lindau
Wackerstr. 27/29, Im Holben 1,3,22,26,30, Reinwaldstr. 2,4,8, 88131 Lindau
Oberhochstegstr. 47, 88131 Lindau
Bregenzer Str. 195-201, 88131 Lindau
Reutiner Str. 7-11, 88131 Lindau
Ludwigstr. 9, 88131 Lindau
Bregenzer Str. 207, 88131 Lindau
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Lindau (8 Liegenschaften)
Grünflächen 2.480 m²
Grünflächen 3.508 m²
Befestigte Flächen Grau 32 m²
Grünflächen 572 m²
Grünflächen 2.133 m²
Befestigte Flächen Grau 12 m²
Grünflächen 496 m²
Grünflächen 8 m²
Befestigte Flächen Grau 2 m²
Grünflächen 390 m²
Grünflächen 1.562 m²
Befestigte Flächen Grau 20 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Wasserburg (1 Liegenschaften)
Wasserburg
Schulstr. 4/6, 88131 Wasserburg
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Wasserburg (1 Liegenschaften)
Grünflächen 530 m²
Befestigte Flächen Grau 24 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Weingarten (1 Liegenschaften)
Weingarten
Weiherweg 2-4, Doggenriedstr. 77, 88250 Weingarten
Grünpflege und Grauflächenreinigung in Weingarten (1 Liegenschaften)
Grünflächen 1.465 m²
Befestigte Flächen Grau 4 m²
Vertragsende mit Optionen
29.02.30
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03 „Eignungskriterien Bieterauskunft“ Punkt 4 auszufüllen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens 20.11.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de