Sanierung der denkmalgeschützten Stadtteilschule am Standort Tieloh 28 in Hamburg – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 006-23 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gumprecht, Ivy
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der denkmalgeschützten Stadtteilschule am Standort Tieloh 28 in Hamburg – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der inneren und äußeren (energetische Sanierung) Sanierung des Standorts Tieloh 28, 22307 Hamburg beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Das Schulgebäude Tieloh in Barmbek Besteht aus zwei Gebäudeteilen mit Schulgebäude und einer angrenzenden Sporthalle und wurde von Fritz Schumacher entworfen und 1913/1914 als Volksschule am Tieloh gebaut. Auf dem Grundstück konnte Schumacher sein Gestaltungs- und Nutzungskonzept gut verwirklichen. Schumacher galt für seine Zeit als moderner Architekt, jedoch hat er sich bei dem Bau der Schule Tieloh an den traditionellen Stil gehalten. Es handelt sich bei dem Objekt um ein Schulanlage aus Schulgebäude, Turnhalle, Pausenhof und Einfriedung mit je einem Zugang für Jungen und für Mädchen. Der Standort steht unter Denkmalschutz (Denkmalliste Hamburg, ID 22914). Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind die Klassen 10 bis 13 am Standort. Es handelt sich um eine Stadtteilschule.
SANIERUNG
Auf einer Fläche von rund 5.335,43 m² Mietfläche sollen das Schulgebäude von der Gebäudeklasse 4 in die Gebäudeklasse 2 im ggf. teilweise laufenden Betrieb innere und äußere saniert werden unter Berücksichtigung des BEG EG 70.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 5,11 Mio. Euro (brutto) für die Kostengruppen 300 – 400 gem. DIN 276. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Planungsbeginn: 03.2023
Bauzeit: 01.2025 bis 03.2026
Am Standort war das Büro Knaack & Prell Architekten mit der Erstellung eines Vorentwurfs für die Sanierung des Gebäude 02 (Sporthalle) beauftragt. Zudem hat Knaack & Prell zwei Fachräume (1 Stck. Musikraum und 1 Stck. NW-Räume) modernisiert. Diese Aufträge wurden im Jahr 2022 abgeschlossen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Schulgebäudes, Leistungsphasen 1-2.
• Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Schulgebäudes, Leistungsphasen 3-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
Besondere Leistungen gem. § 33 HOAI:
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI für alle Teilprojekte als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Erstellung der Bestandspläne
• stufenweiser Kostenanschlag
• Umzugsmanagement zur temporären Auslagerung (mind. Erstellung Ausschreibung, Prüfung der Angebote sowie Koordination der Umsetzung) als optionale Beauftragung
• Beteiligung und Dokumentation in einem vom AG bereitgestellten Projektraum.
• Erstellung denkmalrechtliche Genehmigung
• Energetische Planung
• Erstellung Zustimmungsantrag – Flucht- und Rettungswege
Vertreter der Schule sowie Vertreter der oben genannten Genehmigungsinstanzen werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion oder als Sachverständige an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
• Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Schulgebäudes, Leistungsphasen 3-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
Besondere Leistungen gem. § 33 HOAI:
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI für alle Teilprojekte als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Erstellung der Bestandspläne
• stufenweiser Kostenanschlag
• Umzugsmanagement zur temporären Auslagerung (mind. Erstellung Ausschreibung, Prüfung der Angebote sowie Koordination der Umsetzung) als optionale Beauftragung
• Beteiligung und Dokumentation in einem vom AG bereitgestellten Projektraum.
• Erstellung denkmalrechtliche Genehmigung
• Energetische Planung
• Erstellung Zustimmungsantrag – Flucht- und Rettungswege
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der denkmalgeschützten Stadtteilschule am Standort Tieloh 28 in Hamburg – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143