Bewilligungsstelle und Verwendungsnachweisprüfung im Bereich der Beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigungsförderung des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2023-ZVS-OV-II C
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Bewilligungsstelle und Verwendungsnachweisprüfung im Bereich der Beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigungsförderung des Landes Berlin
Der die Auftragnehmer-in fungiert als treuhänderisch tätiges und beliehenes Unternehmen für die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung und gewährleistet die Umsetzung der in den Förderanlagen zum Vertrag beschriebenen Instrumenten sowie solchen, die diese ersetzen oder diesen nachfolgen.
Berlin
Der die Auftragnehmer-in fungiert als treuhänderisch tätiges und beliehenes Unternehmen für die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung und gewährleistet die Umsetzung der in den Förderanlagen zum Vertrag beschriebenen Instrumenten sowie solchen, die diese ersetzen oder diesen nachfolgen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in den Förderanlagen Abweichungen zugelassen worden sind.
Für ein volles Förderjahr sind nach derzeitigem Planungsstand nachfolgend genannte Fördervolumina zu erwarten und gelten, soweit nichts Anderes erklärt, für jedes Vertragsjahr. Soweit die/der aktuelle Dienstleister/Dienstleisterin (nachfolgend DL) ab 2024 noch im Rahmen von Restarbeiten für einen Teil der Umsetzung zuständig ist und der Treugutumsatz bzw. Aufgabenumfang damit beim Instrument geringer ist, wird darauf entsprechend hingewiesen. Die Planung basiert auf den zu erwartenden Haushaltsansätzen nach dem Stand der derzeit verhandelten Anmeldung zum Haushalt 2024/25. Größere Abweichungen sind nicht zu erwarten. Dies ist jedoch nur bedingt verbindlich. Im Rahmen der Haushaltsberatungen und als Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2024/25 können sich hierzu noch Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf die nachgenannten Fördervolumina und damit auf das von der/vom AN umzusetzende Treugut haben. Auch im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft sind Änderungen bzgl. ungebundener Mittel stets möglich.
Der Vertrag kann von der/vom AG 2 (zwei) mal um jeweils 1 (ein) Jahr, maximal bis zum 31.12.2028, verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Ausübung dieser Optionen muss von der/vom AG mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gegenüber der/dem AN erklärt werden.
Der Vertrag kann von der/vom AG 2 (zwei) mal um jeweils 1 (ein) Jahr, maximal bis zum 31.12.2028, verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Ausübung dieser Optionen muss von der/vom AG mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gegenüber der/dem AN erklärt werden.
Der Bietende hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Das eingereichte Angebotsschreiben, elektronisch übermittelt, gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Ausgenommen hiervon ist die Datenschutzrechtliche Einwilligung des Personals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung des Unternehmens z. B. Berufsregister, Handelsregister, Vereinsregister etc.
Unwiderrufliche formlose Eigenerklärung über bestehende Versicherungen gemäß § 19 des Geschäftsbesorgungsvertrages, in der zugesichert wird, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Vertragslaufzeit (ggf. inkl. Optionen) aufrechterhalten wird.
Referenzliste (einschlägige Referenzen, Angabe des Werts in Netto, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie der/des öffentlichen oder privaten Empfängerin/Empfängers) unter Verwendung des Formblattes „Unternehmensreferenz“. Die Referenzen können auch von verbundenen Unternehmen, Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder von dritten Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe erbracht worden sein
Studien- und Ausbildungsnachweise des für die Auftragsdurchführung einzusetzenden Leitungspersonals bzw. der Stellvertretungen.
Tabellarische Auflistung der Studien- und Ausbildungsabschlüsse des für die Auftragsdurchführung einzusetzenden Personals.
Einschlägige Unternehmensreferenz (mind. 3) mit einer Mindestdauer von 2 Jahre unter Verwendung des Formblattes „Unternehmensreferenz“ über die zuwendungsrechtliche Treugutmittelbewirtschaftung.
Diese darf nicht älter als 10 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Vorlage der geforderten Eigenerklärungen
Abschnitt IV: Verfahren
Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland