Rahmenvertrag Ersatz- und Verschleißteile Atemschutztechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 20232111403
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Giebe, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Ersatz- und Verschleißteile Atemschutztechnik
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen für die vorhandene Atemschutztechnik der Firma MSA Auer
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen für die vorhandene Atemschutztechnik der Firma MSA Auer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Ersatz- und Verschleißteile Atemschutztechnik
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.