Tischler Innentüren, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 089-23 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Tischler Innentüren, Richard-Linde-Weg 49
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Es sind ein Zubau 1,5 Züge (Haus 4) sowie der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle geplant.
Hier: Tischler Innentüren
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Richard-Linde-Weg 49, 21033 Hamburg
6 Stk. Türelement Zargentyp U1 , 885x 2010m m, U 150mm,7 Stk. Türelement Zargentyp U2 , 1135x 2260m m, U 220mm,1 Stk. Schiebetür - Türfutter sturzhoch für 1 - flügelige Türen, Umkleidebänke/ Garderoben Sportler, Wandgarderoben für Sportlerumkleiden
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. November 2023; Fertigstellung ca. Januar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischler Innentüren, Richard-Linde-Weg 49
Postanschrift: Lademannbogen 25
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143