Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM Referenznummer der Bekanntmachung: 55/23 (23/23009292-1A)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12205
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
BAM Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM bestehend aus
Phase 1 Forschungs- und Entwicklungsphase (Engineering): geschätzter Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR netto (max. Zielkosten)
Phase 2 Leistungsphase: geschätzter Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR netto (max. Zielkosten)
Für die Referenzen und Erklärungen der geeigneten Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei geeignetsten, d.h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Best-immungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Verga-bevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ge-rügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden ge-mäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öf-fentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.