Winterdienst 2023/ 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: UBB-2023-0092
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Umweltbetrieb Bremen
E-Mail:
Telefon: +49 42136159434
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltbetrieb-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst 2023/ 2024
Erbringung von Räum- und Streudiensten Bezirk 1
Bezirk 1
Bremen
siehe LV, Erbringung von Räum- und Streudiensten
1. Diese Rahmenvereinbarung hat eine Initiallaufzeit von 12 Monaten und kann 2-malig um bis zu 12 Monate verlängert werden. Sie hat eine Gesamthöchstgrenze von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro brutto. Diese verteilt sich wie folgt auf die Laufzeit: Initiallaufzeit (Dauer/Auftragswert): 01.11.23-31.10.24 (149.416,13 € brutto) Intervall 1 (Dauer/Auftragswert): 01.11.24-31.10.25 (149.416,13 € brutto) Intervall 2 (Dauer/Auftragswert): 01.11.25-31.10.26 (149.416,13 € brutto) Die Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung erhöht sich während der Vertragslaufzeit sukzessive entsprechend dem Auftragswert des jeweils vereinbarten Intervalls, bis die Gesamthöchstgrenze erreicht ist. 2. Vertragsverlängerungsoption: Dieser Vertrag verlängert sich zum Ablauf eines Intervalls um bis zu weitere 12 Monate, wenn beide Vertragsparteien der Verlängerung vor Ablauf zustimmen. Die Einheitspreise gelten dabei, sofern nicht Lohn- oder Stoffgleitklauseln vereinbart wurden, unverändert für die gesamte Vertragslaufzeit. 3. Vertragserweiterungsoption: Die tatsächliche Gesamtmenge der in dieser Rahmenvereinbarung beschriebenen Dienstleistung ist abhängig von den Witterungsbedingungen, die für beide Vertragsparteien unvorhersehbar sind. Daraus ergibt sich möglicherweise ein über die festgelegte Gesamtmenge hinaus gehender Bedarf. Daher kann der Auftraggeber einseitig von der Option Gebrauch machen, auch über die Gesamtmenge hinausgehend Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen. Während eines Intervalls darf diese Option jedoch nicht größer sein als 50% der festgelegten Gesamtmenge. Übersteigen die Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung während eines Intervalls die sich bis zu diesem Zeitpunkt aus den vereinbarten Intervallen ergebende, kumulierte Höchstgrenze um 50%, endet die Rahmenvereinbarung vorzeitig. 4. Auftragsänderungen aus anderen Gründen (§ 132 Abs. 2 GWB; § 22 VOB/A, § 47 Abs. 1 UVgO) schließt diese Regelung nicht aus. 5. Mindestabnahmemengen werden für diese Rahmenvereinbarung nicht vereinbart.
Friedhöfe Bezirk 1
siehe LV, Erbringung von Räum- und Streudiensten
1. Diese Rahmenvereinbarung hat eine Initiallaufzeit von 12 Monaten und kann 2-malig um bis zu 12 Monate verlängert werden. Sie hat eine Gesamthöchstgrenze von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro brutto. Diese verteilt sich wie folgt auf die Laufzeit: Initiallaufzeit (Dauer/Auftragswert): 01.11.23-31.10.24 (149.416,13 € brutto) Intervall 1 (Dauer/Auftragswert): 01.11.24-31.10.25 (149.416,13 € brutto) Intervall 2 (Dauer/Auftragswert): 01.11.25-31.10.26 (149.416,13 € brutto) Die Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung erhöht sich während der Vertragslaufzeit sukzessive entsprechend dem Auftragswert des jeweils vereinbarten Intervalls, bis die Gesamthöchstgrenze erreicht ist. 2. Vertragsverlängerungsoption: Dieser Vertrag verlängert sich zum Ablauf eines Intervalls um bis zu weitere 12 Monate, wenn beide Vertragsparteien der Verlängerung vor Ablauf zustimmen. Die Einheitspreise gelten dabei, sofern nicht Lohn- oder Stoffgleitklauseln vereinbart wurden, unverändert für die gesamte Vertragslaufzeit. 3. Vertragserweiterungsoption: Die tatsächliche Gesamtmenge der in dieser Rahmenvereinbarung beschriebenen Dienstleistung ist abhängig von den Witterungsbedingungen, die für beide Vertragsparteien unvorhersehbar sind. Daraus ergibt sich möglicherweise ein über die festgelegte Gesamtmenge hinaus gehender Bedarf. Daher kann der Auftraggeber einseitig von der Option Gebrauch machen, auch über die Gesamtmenge hinausgehend Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen. Während eines Intervalls darf diese Option jedoch nicht größer sein als 50% der festgelegten Gesamtmenge. Übersteigen die Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung während eines Intervalls die sich bis zu diesem Zeitpunkt aus den vereinbarten Intervallen ergebende, kumulierte Höchstgrenze um 50%, endet die Rahmenvereinbarung vorzeitig. 4. Auftragsänderungen aus anderen Gründen (§ 132 Abs. 2 GWB; § 22 VOB/A, § 47 Abs. 1 UVgO) schließt diese Regelung nicht aus. 5. Mindestabnahmemengen werden für diese Rahmenvereinbarung nicht vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk 1
Postanschrift: Olof Palme Straße 1
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/64371230
Fax: +49 421/6437129
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedhöfe Bezirk 1
Postanschrift: Im Freien Meer 17
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28219
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42169109781
Fax: +49 42169109782
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland