Lieferung eines Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_0092-Vergabe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Grade-Allee 11
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat I / Feuerwehr
E-Mail:
Telefon: +49 30536720-150
Fax: +49 30536720-196
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-schoenefeld.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gemeinde-schoenefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Einsatzleitfahrzeug (ELW 1)
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung eines EINSATZLEITWAGEN 1 (ELW 1) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, Ortswehr Schönefeld.
Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern.
Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr berücksichtigen.
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen
- DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
- DIN SPEC 14507 Einsatzleitwagen ELW 1
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- EMV Richtlinien 95/54 EG (für Fahrbetrieb) ansonsten EMVG in aktueller Fassung
- Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr DGUV 49
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge DGUV 71
- alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
Soweit keine Vorgaben des Auftraggebers erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen EN- und DIN-Normen.
Fahrgestell
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Lieferung von einem Fahrgestell für Einsatzleitfahrzeug (ELW 1).
Lieferzeit:
Max. 14 Monate nach Auftragserteilung;
der Auftragnehmer LOS 1 verpflichtet sich, das Fahrgestell innerhalb von 14 Monaten nach Auftragserteilung an den Auftragnehmer Los 2 anzuliefern. Der Aufbauhersteller gibt hierzu die Lieferadresse an.
Aufbau
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Lieferung von einem Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) nebst Fahrgestell und Aufbau.
Beladung
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Lieferung der Beladung für ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1)
Konzeptionelle Einsatztauglichkeit und technische Unverträglichkeit der von Mitbewerbern angebotenen Einsatzmittel erfüllten zum Teil nicht den Einsatzzweck des Gesamtfahrzeuges.
Lieferzeit:
Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung an den Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 15 Monate nach Auftragsvergabe und mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Postanschrift: Am Vogelherd 21
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3677-6414-0
Fax: +49 3677-6414-14
Internet-Adresse: http://www.binz-ilmenau.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift: Am Vogelherd 21
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3677-6414-0
Fax: +49 3677-6414-14
Internet-Adresse: http://www.binz-ilmenau.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift: Am Vogelherd 21
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3677-6414-0
Fax: +49 3677-6414-14
Internet-Adresse: http://www.binz-ilmenau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenskommunikation- auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc.- wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/)- ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabeverfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig, auch nach Angebotsschluss, abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender " " im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend der Cosinex-Support zu kontaktieren sowie die Vergabestelle, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfach elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich!
Hinweis: Rechtlich relevant ist ausschließlich die Veröffentlichung auf TED.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDX6F7R
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
§ 160 GWB findet Anwendung:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.