Leistungen eines Gebietsbeauftragten für das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerung, Fördergebiet Greifswalder Straße Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Erneu 2023_7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Storkower Str. 97
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902953466
Fax: +49 30902953484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen eines Gebietsbeauftragten für das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerung, Fördergebiet Greifswalder Straße
Die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste des Bezirksamts Pankow von Berlin benötigt die Unterstützung eines Gebietsbeauftragten bei der Vorbereitung, Durchführung und Koordination von integrierten Stadtumbauprozessen in der Förderkulisse Greifswalder Straße.
Das Fördergebiet Greifswalder Straße mit einer Größe von circa 80 ha umfasst eine Großsiedlung aus den 1960er und 70er Jahren sowie das Stadtteilzentrum an der Greifswalder Straße. Zudem schließt es das Neubauvorhaben an der Michelangelostraße ein. Das Gebiet wird im Osten von der Kniprodestraße, der Gürtelstraße (nördlich), Greifswalder Straße (westlich) sowie der südlich angrenzenden Bahntrasse mit S-Bahnstation Greifswalder Straße begrenzt.
Fördergebiet Greifswalder Straße
Die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste des Bezirksamts Pankow von Berlin benötigt die Unterstützung eines Gebietsbeauftragten bei der Vorbereitung, Durchführung und Koordination von integrierten Stadtumbauprozessen in der Förderkulisse „Greifswalder Straße“.
Das Fördergebiet „Greifswalder Straße“ mit einer Größe von circa 80 ha umfasst eine Großsiedlung aus den 1960er und 70er Jahren sowie das Stadtteilzentrum an der Greifswalder Straße. Zudem schließt es das Neubauvorhaben an der Michelangelostraße ein. Das Gebiet wird im Osten von der Kniprodestraße, der Gürtelstraße (nördlich), Greifswalder Straße (westlich) sowie der südlich angrenzenden Bahntrasse mit S-Bahnstation „Greifswalder Straße“ begrenzt.
Das Gebiet "Greifswalder Straße" ist seit 2017 eine aktive Stadtumbau-Förderkulisse, in der für die Programmjahre 2017 bis 2023 bereits mehrere Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt wurden und werden. Der Fördermitteleinsatz erfolgt auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) von 2017 in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW). Nähere Informationen zum Fördergebiet und zum ISEK finden sich unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadterneuerung/artikel.673883.php
Aus dem ISEK wurde eine mit der SenSBW abgestimmte Maßnahmenliste abgeleitet, die als Grundlage für die Erarbeitung einer Kostenfinanzierungsplanung den Rahmen für die Umsetzung im Programm Stadtumbau/ Nachhaltige Erneuerung dient.
Nähere Information sind unter folgendem Link zu finden: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadterneuerung/artikel.674436.php
Die Steuerung und Koordination des Gebiets der Nachhaltigen Erneuerung erfolgt durch das Stadtentwicklungsamt Pankow in Abstimmung mit der SenSBW. Das Aufgabenspektrum des Gebietsbeauftragten umfasst die bedarfsgerechte Unterstützung des Bezirksamtes bei diesen Aufgaben. Dies umfassen u.a. die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Projekten der Nachhaltigen Erneuerung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Die Leistung ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 zu erbringen. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre bis 2028 ist in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidungen über die jeweiligen Vertragsverlängerungen werden im Vorjahr der beabsichtigten Vertragsverlängerung getroffen.
Die Leistung ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 zu erbringen. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2028 ist in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung wird im Laufe des Jahres 2025 getroffen. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das vom Auftraggeber bereitgestellte Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die geforderten Unterlagen mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bieterformular verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten ein separates Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separates Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separates Bieterformular ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bieterformular Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bieterformular:
Hier muss der Bieter Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1.1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bieterformular oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft/der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
[1.2.] Erklärung des Bieters zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung im Bieterformular vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren (Alle Angaben in EUR).
Hier Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung:
— Städtebauförderung
Der mittlere jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Städtebauförderung) der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
[zu 1.1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Angebot vorgelegt werden.
[zu 1.2] Anforderungen an den Umsatz des Unternehmens gelten gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2). Die Angaben müssen im Bieterformular gemacht und mit dem Angebot eingereicht werden.
[2.1] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV)
Es sind Angaben zur Mitarbeiterstruktur des Unternehmens im Bieterformular zu machen. Dabei müssen im Mittel der letzten 3 Kalenderjahre (2020/2021/2022) im Büro/Unternehmen mindestens 4 Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten (oder vergleichbar) nachgewiesen werden. Zudem muss der Anteil der Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Büro/Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten, bei min. 50 % liegen.
[2.2] Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (§ 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV)
Zu benennen sind zwei Hauptbearbeiter/innen. Ggf. sind für die restlichen Stunden weitere Personen zu benennen.
Die beiden Hauptbearbeiter/innen müssen insgesamt über Erfahrung in der Gebietsbetreuung von Förderverfahren in Städtebaufördergebieten verfügen.
Alle vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen müssen über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig als Stadtplaner/Raumplaner/Architekt/Geograph/Landschaftsplaner oder vergleichbar verfügen. Die geforderten Angaben sind im Bieterformular zu machen und die berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektmitarbeiter ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle in Form von Zeugnissen / Diplomen nachzuweisen.
[2.3] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Kontaktdaten Auftraggeber, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen
Es sind zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren anzugeben, welche die fachliche und personelle Qualität des Bieters hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen nachweisen. Dafür ist die Anlage „Bieterformular“ vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Referenzen müssen folgenden Aufgabe beinhalten:
- Gebietsbetreuung von Förderverfahren in Städtebaufördergebieten
[2.4] Seitens des Auftragnehmers ist die Vorbereitung, Durchführung bzw. Mitwirkung und Nachbereitung von Terminen, Veranstaltungen und Beteiligungsformaten vor Ort im Sanierungsgebiet im Rahmen der Leistungserbringung zu gewährleisten.
Die Angebote werden zunächst anhand des eingereichten Angebotsformulars, des Bieterformulars und des Bearbeitungskonzeptes gewertet.
Auf Anforderung sind gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Nachweis über die berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektmitarbeiter
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung.
[zu 2.1] Die Angaben zur personellen Ausstattung gem. Ziff. III.1.3 sind im Bieterformular zu machen.
[zu 2.2] Die Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern gem. Ziff. III.1.3 sind im Bieterformular zu machen.
[zu 2.3] Es ist mindestens eine Referenz gem. Ziff. III.1.3 anzugeben. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, oder seit mindestens zwei Jahren (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung) ausgeführt werden. Die Angaben zu den Referenzen des Bieters gem. Ziff. III1.3 sind im Bieterformular zu machen.
[zu 2.4] Seitens des Auftragnehmers ist die Vorbereitung, Durchführung bzw. Mitwirkung und Nachbereitung von Terminen, Veranstaltungen und Beteiligungsformaten vor Ort im Sanierungsgebiet im Rahmen der Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Angaben gem. Ziff. III.1.3 sind im Bieterformular zu machen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen (Auflistung nicht abschließend):
- Unterlagen / Erklärungen gem. Ziff. III.1.2 bis III.1.3
- Bieterformular
- Angebotsformular
- Bearbeitungskonzept
- IV 124 Eigenerklärung zur Eignung
- IV 4021 F (Wirt-2141)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben (siehe Mindeststandards unter III.1.2 und III.1.3). Die Nicht-Erfüllung der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren (Bewertung: erfüllt/nicht erfüllt).
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Stadt Erneu 2023_7“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bieters, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6. Die Eigenerklärung zur Eignung und die Angebote inklusive aller Anlagen müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
8. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bieter haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
9. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
10. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613