Generalplanerleistungen Vattenfall Wärme Berlin AG Projekt iKWK Köpenik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005255
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hildegard Knef Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wiesener, Julia
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Vattenfall Wärme Berlin AG Projekt iKWK Köpenik
Die Vattenfall Wärme Berlin AG plant die Errichtung einer innovativen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK) am Blockheizkraftwerk-Standort Köpenick, 12557 Berlin, Wendenschloßstraße 176. Dazu gehört neben der Errichtung von drei neuen BHKWs und einer Power-to-Heat Anlage auch die Errichtung eines innovativen Wärmeerzeugers. Bei diesem innovativen Wärmeerzeuger handelt es sich um eine Flusswasserwärmepumpenanlage.
Inhalt ist die Generalplanung für die Flusswasserwärmepumpenanlage und alle damit zusammenhängenden Anlagenteile und Komponenten. Zusätzlich soll eine Schnittstellenplanung für das Gesamtprojekt realisiert werden, in der eine gemeinsame Elektro-, Leit-, und Rohrleitungstechnik geplant wird. Weitere Planungsbestandteile beinhalten die Genehmigungsplanung und Bautechnik.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Ankündigung für Generalplanerleistungen Vattenfall Wärme Berlin AG iKWK Köpenick" in der deutsche eVergabe.
Option: Teilleistung III - Durchführungsbegleitung bis Dezember 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben
beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Register A Anschreiben und Unternehmenspräsentation [MINDESTBEDINGUNG]
Die Darstellung des Bewerberunternehmens muss Ausführungen zu den Standorten, des Kunden- sowie Leistungsportfolios sowie zur
Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
Register B Aktueller Eintrag Handelsregister [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist einzureichen.
Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als neun Monate sein.
Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65,
aufgeführt.
Register C Nachweis des Finanzamtes [MINDESTBEDINGUNG]
Es ist eine Unbedenklichkeitsbeschein igung des zuständigen Finanzamts oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem
Ursprungs- oder Herkunftsland über die Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen einzureichen. Die einzureichenden Nachweise
dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.
Register D Aktueller Nachweis Sozialversicherung [MINDESTBEDINGUNG]
Es ist ein Nachweis der Sozialversicherungsträger oder gleichwertiger Bescheinigungen aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland über
die Zahlung von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträ gen beizubringen. Die einzureichenden Nachweise dürfen zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.
Register E Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft [MINDESTBEDINGUNG]
Es ist ferner eine Unbedenklichkeitsbeschein igung der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung aus dem
Ursprungs- oder Herkunftsland vorzulegen. Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist
jeweils nicht älter als neun Monate sein.
Register F Erklärung fakultative Ausschlussgründe [MINDESTBEDINGUNG]
An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen der folgenden Ausschlussgründe zu erklären. Liegt ein
Ausschlussgrund nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB (jeweils i.V.m. § 142 GWB) vor, wird dem Wirtschaftsteilnehmer ermöglicht,
den Nachweis über durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen zu erbringen.
Zur Nachweisführung über die Ausschlussgründe und der Selbstreinigung ist das Formblatt zu verwenden, an den jeweils relevanten
Stellen auszufüllen und gegebenenfalls durch eigene Anlagen zu ergänzen.
Register G Verhaltenskodex für Lieferanten [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber muss sich erklären, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet
sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfa ll.de/uber-uns/beziehunge n-zu-lieferanten/
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und
verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter
Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn
oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H Erklärung VO-2022-833 (Russland-Sankti) [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen).
Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register I Bankauskunft [MINDESTBEDINGUNG]
Es sind Auskünfte sämtlicher Geschäftsbanken des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. zur Dauer der
Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit vorzulegen.
Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.
Register J Wirtschaftsauskunft [MINDESTBEDINGUNG]
Es ist eine Wirtschaftsauskunft mit der Angabe des Ratings, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als neun
Monate sein darf, vorzulegen. Sofern die im Rating angezeigte Ausfallwahrscheinlichkeit einen Wert von 5% übersteigt, wird der Bieter
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Register K Bürgschaften
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgsch aft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s und Fitch) oder Baa2 (Moody’s)
beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung
des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder
Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Register L Referenzen [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf mindestens folgende Bereiche:
1. Erfahrung als Generalplaner einer Wärmepumpe mit einer Mindestleistung von 2MWth
2. Erfahrung in der Planung unter besonderer Berücksichtigung der Normen VDE, DVGW, VGB innerhalb der letzten 3 Jahre
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Bezeichnung der Leistung
- Auftraggeber
- Anschrift
- Ort der Ausführung
- Datum Auftragsvergabe
- Beginn und Ende der Leistung
- Auftrags- und Schlussrechnungswert
- Darstellung der Projektgröße und -volumen
- Hauptleistungsinhalte
- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers
Register M Qualitätsmanagementsystems
Es ist der Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend
der DIN EN ISO 9001-er Reihe, durch aktuell gültige Zertifikate, zu erbringen. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren
eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register N Umweltmanagementsystems
Es ist der Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06 oder
gleichwertig) zu erbringen.
Register O Energiemanagementsystems
Es ist der Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig) zu
erbringen.
Register P Arbeitskräfteanzahl [MINDESTBEDINGUNG]
Es ist die Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Gewerken/ Aufgabenfeldern zu erbringen:
E-und Leittechnik
Verfahrenstechnik
Bautechnik
Genehmigungsplanung
Projektleitung
Register Q Nachweis deutsche Sprache [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender
Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:
https://root.deutsche-eve rgabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt
"Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ =
jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB
nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXX XXXXXXX_2023_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen
Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen
nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate
gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw.
eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur
Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw.
Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung
ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren
Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und
Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche
Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die
Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der
Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der
Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen
Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht
namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht
werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren
Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des
gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die
vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der
Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine
Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren
Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei
begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein
begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine
Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfa ll.de/uber-uns/beziehunge n-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht
zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne
weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist
nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen,
zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu
unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu
nutzen.
Prüfung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung
2. Eignungsprüfung
Angebotsverfahren / Vorgaben an Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus
Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren
Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und
Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich
schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen
Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung
der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige
Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft
sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und
Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung
stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen
zu erbringen (Eignungsprüfung).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).