Bestückung von BVG-eigenen Werbeanlagen in Haltestellen Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0415-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Bestückung von BVG-eigenen Werbeanlagen in Haltestellen
Bestückung von BVG-eigenen Werbeanlagen in Haltestellen
Berlin
Die BVG bestückt Werbevitrinen in ausgewählten Wartehallen mit eigenen Werbemotiven im Berliner Stadtgebiet. Hierfür wird ein Dienstleistende gesucht, welcher alle wesentlichen Tätigkeiten/Prozesse, die die Produktion und Bestückung mit Werbemotiven betreffen, ausführt. Die einzelne Wartehalle hat dabei eine oder mehrere Werbeanlagen. Die Werbeanlagen haben wiederum eine oder mehrere Werbeflächen (Vitrinen). Die BVG besitzt aktuell 3.347 Werbeflächen innerhalb von Berlin. Die 3.347 Werbeflächen werden regelmäßig bestückt. Die Leistung besteht in der Produktion und Anbringung der entsprechenden Plakate: • Maß: 1190x1680_hoch • Druck: 4/0-farbig; 4c Euroskala + 1/1 Dispersionslack seidenmatt (Vollfläche) als Mindeststandart • Angemessene Papierqualität in Stärke und Beschaffenheit für einen qualitativ hochwertigen Aushang für bis zu 6 Monate, Mindeststandart: Papier/Material: 150 g/m², Plakatpapier mit weißer Rückseite • Optimierungen der Papierqualität sind von der BVG gewünscht und nach Absprache mit der BVG möglich. Druckvorlagen als PDF kommen von der BVG. Die Druckfreigabe erfolgt in digitaler Form mittels eines digitalen Proofs. Ein Austausch ist alle 2 Monate vorgesehen, wobei i.d.R. 1.200 ausgehangen bzw. ersetzt werden. Bei 1.200 Plakaten ist von 4-6 verschiedenen Motiven auszugehen. Anlassbezogen sind aber auch zwischen diesen Monaten (Teil-)austausche möglich. Der vollständige Austausch muss innerhalb von maximal 5 Werktagen sichergestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass nach Möglichkeit an den Haltestellen keine Plakatmotive doppelt angebracht werden, wenn genug unterschiedliche Motive vorhanden sind. Die alten Plakate sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle von neu aufgestellten Wartehallen müssen die Werbevitrinen kurzfristig bestückt werden. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 16.10.2023 bis 31.12.2025 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2027 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
1. Fortführungsoption: 01.01.2026 bis 31.12.2026 2. Fortführungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bestückung von BVG-eigenen Werbeanlagen in Haltestellen
Postanschrift: Scharnweberstraße 14
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3022458997
Fax: +49 3022458996
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.