Modernisierung und Betreuung einer SAS-Umgebung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Betreuung einer SAS-Umgebung
Der GKV-SV betreibt seit Anfang 2009 eine Data-Warehouse-Umgebung (DWH-Umgebung). Das Data-Warehouse ist die zentrale Stelle, in der Daten qualitätsgesichert, historisiert und revisionssicher abgelegt, gepflegt und für Abfragen und Analysen den Fachabteilungen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zugänglich gemacht werden. Der GKV-Spitzenverband hat für diese Aufgaben parallel zum DWH seit 2009 eine Reporting- und Analyseumgebung der Firma SAS im Einsatz. Hierzu gibt es einen bestehenden Vertrag über ein definiertes Paket von SAS-Komponenten.
Um den Fachbereichen in ihrer täglichen Arbeit zukünftig effizientere und effektivere Datenanalysen zu ermöglichen, beabsichtigt der GKV-SV, die bestehende SAS-Umgebung zu modernisieren. Der GKV-SV schreibt vor diesem Hintergrund das modernisierte hierzu erforderliche SAS-Lizenzpaket neu aus. Von den bisher genutzten SAS-Komponenten sollen einige zukünftig nicht mehr lizenziert werden, da sie durch andere Komponenten (SAS Studio unter SAS VIYA den SAS Enterprise Guide) ersetzt werden.
Der GKV-SV schreibt auch die erforderlichen Installations-, Konfigurations- und Migrationsleistungen für die modernisierte SAS-Umgebung sowie Unterstützungsleistungen aus. Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
Los 1: Lizenzpaket SAS-Software (Mietlizenzen)
Los 2: Installation und Konfiguration SAS-Komponenten, Migrations- sowie weitere Leistungen
Lizenzpaket SAS-Software (Mietlizenzen)
Beschaffung eines Lizenzpakets SAS-Software (Mietlizenzen) sowie Lizenz für Altumgebung für 6 Monate
Installation und Konfiguration SAS-Komponenten, Migrations- sowie weitere Leistungen
Beschaffung von Leistungen zur Installation und Konfiguration SAS-Komponenten sowie Migrations- sowie weitere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
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Der Bieter weist folgende Zertifizierungen bzw. Qualifikationen für sein Unternehmen anhand geeigneter Unterlagen nach:
- Resellerstatus für Los 1
- Partnerstatus für beide Lose, für Los 2 mindestens „Gold“
- Zertifizierung EN ISO 27001
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Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
- Resellerstatus für Los 1
- Partnerstatus für beide Lose, für Los 2 mindestens „Gold“
- Zertifizierung EN ISO 27001
........................
Los 1: mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Los 2: mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist in Form von erfolgreich absolvierten vergleichbaren Projekten, die belegen, dass der Bieter Erfahrungen in der Installation und Konfiguration von
- SAS 9.4 nach SAS Viya 4.x auf Kubernetes,
- Anbindung von Data Sources,
- Implementierung SSO
hat. Alle drei Stichpunkte müssen jeweils einmal nachgewiesen werden, ggf. auch einzeln. Die entsprechende Tabelle im Beiblatt zu Formblatt 5 ist auszufüllen und um ggf. eigene Anlagen zu ergänzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +22 894990
Fax: +22 89499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.