Sielsanierung, Struckholt 27-29 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 085-23 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sielsanierung, Struckholt 27-29
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg plant die Sanierung der Sielleitungen auf dem Grundstück des Albert-Schweizer-Gymnasiums, Struckholt 27-29 in 22337
Hamburg.
Hier: Sielsanierung
Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt:
1. BA: Ausführungsbeginn Juni/Juli 2023, Fertigstellung Dezember 2023
2. BA: Ausführungsbeginn III. Quartal 2025; Fertigstellung bis I. Quartal 2026
Struckholt 27-29, 22337 Hamburg
Es sind Sielbaumaßnahmen zur Sanierung der Grundleitungen auf dem Schulgrundstück in offener und geschlossener Bauweise erforderlich. Die Leistungen sind gem. vorgegebener Planung und LV zu erbringen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn Juni/Juli 2023; Fertigstellung 1.BA ca. Dezember 2023; 2.BA 1. Quartal 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sielsanierung, Struckholt 27-29
Postanschrift: Am Bahndamm 112
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143