Konzession Retail-Flächen Referenznummer der Bekanntmachung: 23091105756
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Retail-Flächen
Vergeben werden insgesamt drei Retail-Flächen am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, wobei Los 1 eine Fläche im Sicherheitsbereich umfasst und Los 2 und Los 3 jeweils eine Fläche, die sich nicht im Sicherheitsbereich befinden.
Retail-Fläche Luftseite
Vergabegegenstand ist die Vermietung einer Einzelhandelsfläche am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Einzelhandelsfläche befindet sich in zentraler Lage direkt hinter der Sicherheitskontrolle und in unmittelbarer Nähe der am stärksten frequentierten Gates. Im direkten Umfeld befinden sich das Duty Free/Travel Value Angebot und namenhafte internationale Marken aus dem Bereich Fashion und Accessoires. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich verschiedene gastronomische Einheiten mit Sitzgelegenheiten. Bevorzugt wird die Kategorie Fashion mit den Segmenten Streetwear/Sportswear, Footwear und Reisegepäck/Daypacks. Die Segmente können auch einzeln abgebildet werden. Auch ein kombiniertes Konzept aus Retail und einem maximalen Anteil von 20 % Fläche gastronomischer Einheit ist möglich. Die Öffnungszeiten belaufen sich auf 365 Tage im Jahr von mindestens 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die Fläche umfasst ca. 156 m².
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Konzessionsgeber hat zusätzlich ein Exposé bereitgestellt, das allgemeine Informationen zum Flughafen Hamburg sowie zum vorliegenden Vergabeverfahren enthält. Das Exposé wird nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Retail-/Einzelhandels-Fläche Landseite 1
Vergabegegenstand ist die Vermietung einer Einzelhandelsfläche am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Einzelhandelsfläche befindet sich in zentraler Lage im Ankunftsbereich und in unmittelbarer Nähe des Zugangs zur S-Bahn, den Bussen und den Taxen. Im direkten Umfeld befinden sich verschiedene gastronomische Einheiten mit Sitzgelegenheiten und weitere Einzelhandelsflächen. Neben reinen Retail-Konzepten können auch Angebote eingereicht werden, die ein kombiniertes Konzept aus Retail und einem maximalen Anteil von 20% gastronomischer Einheit darstellen. Die Öffnungszeiten belaufen sich auf 365 Tage im Jahr von mindestens 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die Fläche umfasst ca. 259 m².
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Konzessionsgeber hat zusätzlich ein Exposé bereitgestellt, das allgemeine Informationen zum Flughafen Hamburg sowie zum vorliegenden Vergabeverfahren enthält. Das Exposé wird nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Retail-/Einzelhandels-Fläche Landseite 2
Vergabegegenstand ist die Vermietung einer Einzelhandelsfläche am Flughafen Hamburg als Konzession. Die Einzelhandelsfläche befindet sich in zentraler Lage im Ankunftsbereich und in unmittelbarer Nähe des Zugangs zur S-Bahn, den Bussen und den Taxen. Im direkten Umfeld befinden sich verschiedene gastronomische Einheiten mit Sitzgelegenheiten und weitere Einzelhandelsflächen. Neben reinen Retail-Konzepten können auch Angebote eingereicht werden, die ein kombiniertes Konzept aus Retail und einen maximalen Anteil von 20% Fläche gastronomischer Einheit darstellen. Die Öffnungszeiten belaufen sich auf 365 Tage im Jahr von mindestens 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die Fläche umfasst ca. 180 m².
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Konzessionsgeber hat zusätzlich ein Exposé bereitgestellt, das allgemeine Informationen zum Flughafen Hamburg sowie zum vorliegenden Vergabeverfahren enthält. Das Exposé wird nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1 a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Für die Verwendung eines vom Konzessionsgeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Konzessionsgeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Konzessionsgebers (Administration Intelligence (AI)) unter https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/LoginControllerServlet?function=Login-Form&thContext=participant herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Der Bewerbungsbogen ist im einstufigen Verhandlungsverfahren mit dem Angebot einzureichen.
Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Konzessionsgeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.