Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage Referenznummer der Bekanntmachung: HSU dtec.bw - UT 7001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holstenhofweg 85
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. II 3.3 / Technischer Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage
Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr. Sie qualifiziert ihre Studierenden durch akademische Bildung für militärische und zivile Führungspositionen.
Ihre formelle Gründung im Jahr 1972 als "Hochschule der Bundeswehr Hamburg" geht auf die Initiative des damaligen Verteidigungsministers Helmut Schmidt zurück, dessen Namen sie 2003 erhielt. Mittlerweile ist die Universität mit rund 2.500 Studentinnen und Studenten und mehr als 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Dienststelle der Bundeswehr in der Hansestadt Hamburg.
Die HSU beabsichtigt im Rahmen des Projekts "emob", eine Containeranlage, bestehend aus insgesamt 54 Containern, zu beschaffen. Das Projekt emob wird durch dtec.bw gefördert. dtec.bw wird von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage. Die Containeranlage muss aus insgesamt 54 Container bestehen. Der Auftragnehmer muss die Container zu einem Erd- und Obergeschoss zusammenstellen, sodass sie ein regensicheres verbundenes System darstellen.
Die Containeranlage muss insbesondere aus den folgenden Teilen bestehen:
- Im Erdgeschoss aus 26 Einzelcontainern mit den Außenmaßen ca. 6055mm x 2435mm x und einer lichten Mindestinnenhöhe des Raumes von 2800mm, Außenabmessungen nach Hersteller;
- Im Obergeschoss aus 26 Einzelcontainern mit den Außenmaßen ca. 6055mm x 2435mm x und einer lichten Mindestinnenhöhe des Raumes von 2800mm, Außenabmessungen nach Hersteller;
- Einem EG-Einzeltreppencontainer mit den Außenmaßen 6055mm x 3000mm x nach gewählter Containerhöhe;
- Einem OG-Einzeltreppencontainer mit den Außenmaßen 6055mm x 3000mm x nach gewählter Containerhöhe.
Die Container im Erd- und Obergeschoss müssen dieselben Außenabmessungen aufweisen. Die kumulierte Außenhöhe aus Erdgeschoss und Obergeschoss (Unterkante EG-Container bis Oberkante OG-Container) darf im aufgebauten Zustand die Gesamtabmessungen von 6500mm nicht unterschreiten. Der Auftragnehmer darf für die Container seine Standardhöhen, sofern diese die 2800mm lichte Innenhöhe nicht unterschreiten, als Standard anbieten.
Der Auftragnehmer muss die Container spätestens bis zum 04.03.2024 liefern und spätestens bis zur KW14/2024 zur Endabnahme (Besichtigung 02.04.2024, ggf. Restarbeiten, abschließende Endabnahme 05.04.2024, 12:00 Uhr) aufstellen (inkl. Innenausbau).
Der HSU steht für die Lieferung und Aufstellung der Containeranlage insgesamt ein Budget in Höhe von maximal EUR 1.000.000,00 (netto) zur Verfügung. Die HSU behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Vergabeverfahren auszuschließen sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen, schließt die HSU vom Vergabeverfahren aus.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1 des Vertrages, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Das Projekt emob wird durch dtec.bw gefördert. dtec.bw wird von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die
Leistung vergleichbar sind (Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage) aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor,
diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere
eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6P8C
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Holstenhofweg 85
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.hsu-hh.de/