S1 Dach- u. Betondeckensanierung A1 u. A2 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-B-Ver-0004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374-520
Fax: +49 302000374-505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
S1 Dach- u. Betondeckensanierung A1 u. A2
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Dachsanierung
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Natursteinarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Metallbauarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Baustelleneinrichtung und Gerüstbau
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Deckeninstandsetzung
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtungen und Betondecken der Dachflächen, der Flugsteighallen A1 u. A2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG, LkSG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. - siehe Eigenerklärung Eignung
6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
7. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB .
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Eigenerklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
1. Eigenerklärung, dass auf besondere Anfrage eine schriftliche Bankauskunft vorgelegt wird - siehe Eigenerklärung Eignung.
2. Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Eigenerklärung Eignung.
Los 1: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 von mindestens 8.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 2: : Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 von mindestens 1.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 3: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 von mindestens 1.500.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 4: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 von mindestens 6.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 5: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 von mindestens 8.000.000,00 € nachgewiesen werden.
A)
Lose 1-5: Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2022, 2021 und 2020
B)
Lose 1-5: Angabe von erbrachten Referenzprojekten – Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
C)
Los 1-4: Angaben zur vorgesehenen Bauleitung, der Stellvertretung und der vorgesehenen Vorabeiter:
Los 5: Angaben zur vorgesehenen Bauleitung, der Stellvertretung, des Vorarbeiters, des Inhabers SIVV-Nachweis sowie zur Person mit Befähigungsnachweis
- Namentliche Benennung
- Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung)
- Angabe der Sprachkenntnisse
- Angabe der Qualifikation (nur Bauleiter, Stellv. u. Vorarbeiter)
- NUR Lose 1 u. 5: Benennung von 3 Referenzen der Bauleitung, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- siehe Eigenerklärung Eignung.
A)
Los 1: 40
Los 2: 20
Los 3: 20
Los 4: 25
Los 5: 50
B)
Los 1: mindestens 1 Referenz über eine Flachdachsanierungen mit geringer Neigung (<5%) über 5.000 m2 inkl. Abriss, Sanierung Dachfläche nach DGUV 101-004 (BGR 128) sowie nach TRGS 519, Verlegung von Schaumglasdämmungen über 2.000 m2, Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten
Los 2: mindestens 1 Referenz über Fassadenverkleidungen aus Naturstein, Fassadensanierungen/ Restaurierungsarbeiten Naturstein, Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten
Los 5: mindestens 1 Referenz über Herstellung bauzeitlicher Abfangungen von Decken, Betonabtrag im HDW-Verfahren >500m2, Betonabtrag im HDW-Verfahren über Kopf >200m2, Spritzmörtel /-betonauftrag über Kopf >200m2, Arbeiten im Denkmalbereich -siehe Eigenerklärung Eignung
C)
Los 1: Bauleitung, dessen Vertretung u. Vorarbeiter
o Bauleitung mindestens 10 Jahre, die Stellvertretung über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Dachsanierung.
o Bauleitung mindestens 2 Referenzen über eine Flachdachsanierung mit geringer Neigung (<5%) mit Größe von mind. 2.000m2 inkl. Abriss
o Bauleitung mindestens 2 Referenzen für Sanierung Dachfläche nach DGUV 101-004 (BGR 128) sowie nach TRGS 519
o Die Bauleitung, dessen Vertretung sowie die Vorarbeiter müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
o Berufliche Qualifikation Bauleiter: Dachdeckermeister oder vergleichbar
o Der Vorarbeiter Dachsanierung muss über 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Dachsanierung verfügen.
o Der Vorarbeiter Abbrucharbeiten muss mindestens folgende Sachkunde – bzw. Fachkundenachweise nachweisen können:
- Nachweis Sachkunde gemäß Anlage 3 der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe, Asbest),
- Nachweis Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“
- Nachweis Fachkundelehrgang gemäß TRGS 521 (Technische Regel für Gefahrstoffe, KMF)
Lose 2, 3 u. 4: Bauleitung, dessen Vertretung u. Vorarbeiter
o Als Mindestanforderung muss die Bauleitung und dessen Vertretung sowie der/die Vorarbeiter/in über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
o Die Bauleitung muss über mindestens 10 Jahre, die Stellvertretung über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Bereich verfügen.
o Der Vorarbeiter, die Vorarbeiterin muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Bereich verfügen.
Los 5: Bauleitung, dessen Vertretung, Vorarbeiter, Inhaber SIVV-Nachweis u. Person mit Befähigungsnachweis
o Die Bauleitung, dessen Stellvertretung sowie der/die Vorarbeiter/in muss über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
o Der Bauleiter/ die Bauleiterin sowie die Stellvertretung muss einen Hochschulabschluss vorweisen. Ein Berufsabschluss als Meister wird als vergleichbar bewertet.
o Der Bauleiter/ die Bauleiterin muss über mindestens 10 Jahre, die Stellvertretung über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Bereich Betoninstandsetzung verfügen.
o Der Bauleiter/ die Bauleiterin muss mindestens 1 Referenz über Betonabtrag im HDW-Verfahren über Kopf >200m2 vorweisen
o Der Bauleiter/ die Bauleiterin muss mindestens 1 Referenz über Spritzmörtel /-betonauftrag über Kopf >200m2 vorweisen
o Der Vorarbeiter/ die Vorarbeiterin muss einen Berufsabschluss als Geselle Betonbau / Maurer (oder vergleichbar) oder höherwertig vorweisen.
o Es muss bei inländischen Bietern eine sachkundige Fachkraft einen sog. SIVV Schein vorlegen. Bei ausländischen Bietern ist die Eignung durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen.
o Es dürfen nur Düsenführer eingesetzt werden, die einen sog. Düsenführerschein erworben haben, bei ausländischen Bietern ein entsprechend gleichwertiger Qualifikationsnachweis.
- siehe Eigenerklärung Eignung
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu ist das Formblatt 08B20_Eigenerklaerung_Russlandbezug.docx zu beachten.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613