Qualifizierungssystem Differentialschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005024
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Koban, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 404920200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Differentialschutz
Qualifizierungssystem nach §§ 37 und 48 SektVO mit gleichzeitigem Aufruf zum Wettbewerb.
Qualifizierungssystem Schutzgeräte mit folgendem Teilbereich:
- Schwerpunktbereich A (SB-A): Leitungsdifferentialschutz
- Schwerpunktbereich B (SB-B): Trafodifferentialschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Berufs- und Handelsregister
- Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB
- Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG
- Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Lastenheft - Checkliste
- Referenzangaben
- Qualitätsmanagementsystem
- Informationssicherheitsmanagementsystem
- Vertragssprache
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem" zu entnehmen.
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:
https://www.deutsche-evergabe.de
einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge
können nur dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache
der Nachweis der Einhaltung der Eignungskriterien beizubringen.
Für die Qualifizierung im System sind alle Angaben nach III.1.9) der „Bekanntmachung eines
Qualifizierungssystems“ vorzulegen. Diese sind ebenfalls in den Eignungskriterien innerhalb
des Portals deutsche-evergabe.de dargestellt.
Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur diesen Abschnitt und laden Sie die
Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch.
Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreicht, ist ein gesondertes
Blatt unter Angabe des jeweiligen Registers zu verwenden und als Anlage Ihrem Antrag
beizufügen. Können für Teilabfragen dieses Formblattes keine Informationen abgegeben werden,
ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht werden können.
Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der
entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und mit einem bezeichnenden Dateinamen
hochzuladen.
Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des Firmennamens beginnen
und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine Dateinamenlänge von
60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: „Musterbewerber_ Haftpflicht“).
Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach
III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ vorzulegen, es sei denn, dass
keine Angaben zulässig sind, Angaben nur bei bestimmten Losen gemacht werden müssen
oder nur ein Nachweis eines Bewerbers / Bewerbergemeinschaft ausreichend ist.
"Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ wird verstanden,
dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate
gerechnet vom Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags sein darf bzw. der Gültigkeitszeitraum
nicht überschritten sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares
Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber
hat dies nachzuweisen und zu erläutern und die geforderten Angaben mittels Eigenerklärung
nachzuweisen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 haben ausländische Bewerber gleichwertige Drittbescheinigungen
vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende
Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise
und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument nicht in deutscher Sprache gefasst sein,
so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in deutscher Sprache
vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis
seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer,
deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise
der Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ der Nachunternehmer
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den
Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer
hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden)
müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise
gemäß Ziffer III.1.9) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden.
Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere
Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern
vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren
Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren
Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise
(auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten,
eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens
des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu
überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung
besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl
und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen. Sollte bei einem
solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen
des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb
auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen
nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
9. Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe zu stellen. Auf anderen
Wegen eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen,
zeitnah zu antworten.
Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bewerbern in anonymisierter
Form zugänglich gemacht.
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)