Qualifizierungssystem Differentialschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005024

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Koban, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 404920200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Differentialschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31221000 Elektrische Relais
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31221000 Elektrische Relais
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Qualifizierungssystem nach §§ 37 und 48 SektVO mit gleichzeitigem Aufruf zum Wettbewerb.

Qualifizierungssystem Schutzgeräte mit folgendem Teilbereich:

- Schwerpunktbereich A (SB-A): Leitungsdifferentialschutz

- Schwerpunktbereich B (SB-B): Trafodifferentialschutz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Berufs- und Handelsregister

- Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB

- Ausschlussgründe nach § 124 GWB

- Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG

- Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- Lastenheft - Checkliste

- Referenzangaben

- Qualitätsmanagementsystem

- Informationssicherheitsmanagementsystem

- Vertragssprache

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem" zu entnehmen.

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:

https://www.deutsche-evergabe.de

einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge

können nur dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache

der Nachweis der Einhaltung der Eignungskriterien beizubringen.

Für die Qualifizierung im System sind alle Angaben nach III.1.9) der „Bekanntmachung eines

Qualifizierungssystems“ vorzulegen. Diese sind ebenfalls in den Eignungskriterien innerhalb

des Portals deutsche-evergabe.de dargestellt.

Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur diesen Abschnitt und laden Sie die

Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch.

Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreicht, ist ein gesondertes

Blatt unter Angabe des jeweiligen Registers zu verwenden und als Anlage Ihrem Antrag

beizufügen. Können für Teilabfragen dieses Formblattes keine Informationen abgegeben werden,

ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht werden können.

Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der

entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und mit einem bezeichnenden Dateinamen

hochzuladen.

Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des Firmennamens beginnen

und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine Dateinamenlänge von

60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: „Musterbewerber_ Haftpflicht“).

Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach

III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ vorzulegen, es sei denn, dass

keine Angaben zulässig sind, Angaben nur bei bestimmten Losen gemacht werden müssen

oder nur ein Nachweis eines Bewerbers / Bewerbergemeinschaft ausreichend ist.

"Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ wird verstanden,

dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate

gerechnet vom Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags sein darf bzw. der Gültigkeitszeitraum

nicht überschritten sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares

Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber

hat dies nachzuweisen und zu erläutern und die geforderten Angaben mittels Eigenerklärung

nachzuweisen.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 haben ausländische Bewerber gleichwertige Drittbescheinigungen

vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende

Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass

die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise

und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument nicht in deutscher Sprache gefasst sein,

so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in deutscher Sprache

vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis

seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer,

deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise

der Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ der Nachunternehmer

mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den

Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer

hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel

zur Verfügung gestellt werden.

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden)

müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise

gemäß Ziffer III.1.9) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden.

Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere

Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern

vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren

Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren

Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise

(auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten,

eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens

des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu

überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung

besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl

und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen. Sollte bei einem

solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen

des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb

auszuschließen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen

nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

9. Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe zu stellen. Auf anderen

Wegen eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen,

zeitnah zu antworten.

Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bewerbern in anonymisierter

Form zugänglich gemacht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023