Moabit Kohleausstieg (MoKA) & Reuter Gas Heat (RGH) - Los 1: EPC Light Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005240
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hildegard Knef Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dräger, Dennis
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Moabit Kohleausstieg (MoKA) & Reuter Gas Heat (RGH) - Los 1: EPC Light
Planung, Lieferung und Installation von insgesamt 7 gasbefeuerten Kesseln á 40 MW, inklusive dazugehörigem kompletten Anlagenbau am Standort HKW Moabit (Projekt „Moka“ 3 Kessel) und HKW Reuter West (Projekt „RGH“ - 4 Kessel) in Berlin
Berlin
Diese Bekanntmachung ist auch in englischer Sprache verfügbar. Bitte prüfen Sie dafür die Teilnahmeunterlagen auf der Plattform Deutschen eVergabe.
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Das Ziel des Projektes besteht darin, an den Fernwärmeerzeugungsstandorten Reuter West und Moabit zusätzliche gasgefeuerte Fernwärmeerzeugeranlagen zu errichten, um die kohlegefeuerten Anlagen auf den Standorten abzulösen und den Kohleausstieg in Berlin bis zum Jahr 2030 zu ermöglichen.
Am Standort Reuter West soll dafür eine 4-strängige Kesselanlage mit einer Gesamtproduktionskapazität von 160 MWth errichtet werden, am Standort Moabit eine 3-strängige Kesselanlage mit einer Gesamtproduktionskapazität von 120 MWth. Insgesamt sollen an beiden Standorten 7 baugleiche gasgefeuerte Heißwassererzeuger mit einer Leistung von jeweils 40MWth errichtet werden. Die Heißwassererzeuger sollen hybrid mit Erdgas und/oder Wasserstoff betrieben werden. Beide Anlagen sollen mit ihren Emissionen die niedrigsten BREF-Werte erreichen.
Das Projekt soll in 2 Hauptlosen vergeben werden:
Los (1): Planung, Lieferung und Installation von insgesamt 7 gasbefeuerten Kesseln á 40 MW, inklusive dazugehörigem kompletten Anlagenbau am Standort HKW Moabit (Projekt „Moka“ 3 Kessel) und HKW Reuter West (Projekt „RGH“ - 4 Kessel) -> Bestandteil dieser Bekanntmachung
Los (2): Bautechnische Umbau- und Sanierungsarbeiten des denkmalgeschützten Kesselhauses 2 zur Aufnahme von 3 neuen Heißwassererzeugeranlagen im HKW Moabit -> NICHT Bestandteil dieser Bekanntmachung (wird später ausgeschrieben)
Die „Bautechnik“ für RGH, welche hauptsächlich die Einhausung der Kesselanlage beinhaltet, wurde bereits in einer gesonderten Ausschreibung vergeben -> NICHT Bestandteil dieser Bekanntmachung (ist bereits vergeben)
Los 1 enthält:
• 2 schlüsselfertige gasbefeuerte Heizkesselanlagen an 2 unterschiedlichen Standorten bestehend aus insgesamt 7 baugleichen Kesseln,
• die zugehörigen anbindenden Rohrleitungen zum Bestand (inkl. Erdgas, Fernwärme),
• Kamin mit Schalldämpfer und Vorrichtung zur Emissionsmessung,
• Anlagenstahlbau, Sekundärstahlbau auch für Bedienbühnen und Plattformen, Abwassersysteme,
• zugehörige E- und Leittechnik (Transformatoren, Kabel, Schaltschränke) sowie die elektrotechnische Anbindung an den Bestand und Leittechnische Anbindung an das Bestandssystem. Die Anlagen müssen für BOB 72 geeignet sein.
Die Schnittstellen für die Fernwärme-, E-Technik- und Gasanbindung liegen örtlich nah an der Kesselanlage (mit Ausnahme der Gas-Übergabestation für das Projekte RGH).
Der spätere Auftragnehmer ist verantwortlich für die vollständige Planung, die Beschaffung, die Montage und die Inbetriebsetzung seines Lieferumfangs und die CE-Kennzeichnung der beiden Gesamtanlagen. Für Designvorgaben und Inbetriebsetzung der Fernwärme-Einbindung liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.
Es wird eine funktionale Ausschreibung erstellt. Der Auftragnehmer kann dementsprechend standardisierte Lösungen anbieten. Zudem besteht die Flexibilität im Zeitplan die Produktions- und/oder Ausführungsreihenfolge zu optimieren.
Projektbeschreibung Moka:
Das "Heizkraftwerk Moabit” befindet sich am Friedrich-Krause-Ufer 10-15 in 13353 Berlin. Die Kesselanlage in Moabit wird einem bestehenden alten Kesselhaus errichtet, in dem sich bereits eine Kesselanlage bestehend aus 2 gasgefeuerten Kesseln befindet. Die Errichtung erfolgt daher in einer „Brownfield“-Umgebung, direkt neben sich in Betrieb befindlichen Anlagen. Das Los (2), welches nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist, führt vorbereitende Arbeiten im alten Kesselhaus durch. Damit soll das Gebäude für die Errichtung der Kesselanlage vorzubereiten werden um z.B. Schwerlasttransporte zu ermöglichen. Der elektrotechnische Anschluss der Neuanlage erfolgt an die bestehende 10kV-Spannungsebene (der Lieferumfang beinhaltet die Stellung und Installation von zwei 10/kV/0,4 kV Trafos). Die neu zu errichtende Anlage muss von der bestehenden Leitwarte in Moabit und der derzeit im Bau befindlichen Berliner Wärmewarte aus bedient werden können. Die Inbetriebsetzung der Neuanlage ist für Q1 2027 geplant.
Projektbeschreibung RGH:
Das "Heizkraftwerk Reuter West” befindet sich am Großen Spreering in Berlin. Die Kesselanlage in Reuter West wird neben dem bestehenden Wärmespeicher errichtet. Die Errichtung erfolgt auf einem vorbereiteten Baufeld, direkt neben sich in Betrieb befindlichen Anlagen. Der elektrotechnische Anschluss der Neuanlage erfolgt an die bestehende 10kV Spannungsebene (der Lieferumfang beinhaltet die Stellung und Installation von zwei 10/kV/0,4 kV Trafos). Das Erdgas wird an der bereits bestehenden Übergabestelle vom Gasnetzbetreiber (Bestands-GDRMA) zur Anlage über eine neu zu errichtende Gastrasse geleitet. Die Anlage muss von der bestehenden Leitwarte und der sich derzeit im Bau befindlichen Berliner Wärmewarte der Vergabestelle bedient werden können. Die Inbetriebsetzung der Neuanlage ist für Q4 2027 geplant.
Aufgrund der Größe und des Umfangs der hiesigen Beschaffung ist die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften / Konsortien gemäß den folgend aufgeführten Verfahrensregeln ausdrücklich erwünscht und möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bau einer Gasleitung und Trasse für das Projekt RGH optional mit zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen:
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse). Nennung des Hauptansprechpartner für diese Ausschreibung mit Namen, Funktion, Maildresse, Mobilfunknummer.
Register B) --> entfällt
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) --> entfällt
Register E)
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) --> entfällt
Register G) [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner sowie die Grundsatzerklärung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Vattenfall GmbH gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Die Grundsatzerklärung findet sich unter:
www.vattenfall.de/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien und den Prinzipien der Grundsatzerklärung erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2), Register L der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register M und O der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register J) --> entfällt
Register K) --> entfällt
Register L)
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis) einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden und Umweltschäden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall und zweifach im Versicherungsjahr deckt. Darüber hinaus ist eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr einzudecken und nachzuweisen.
Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 50 Mio. EUR entspricht. Hierfür ist eine Aufstellung des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen.
Register N) --> entfällt
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(b) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register L
(c) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft, siehe auch Verfahrensbedingungen III.1.6) oder
(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) Register T und V der Bekanntmachung vorzulegen. Den Nachweis unter III.1.2), Register P und Q der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register P) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung. Es sind mind. 2 Referenzen (nicht älter als 6 Jahre) einzureichen, die Erfahrungen mit einem vergleichbaren Leistungsspektrum im Sinne der Ziffer II.2.4. nachweisen (gasgefeuerte Kesselanlage, vergleichbare Komplexität und Projektgröße).
Die folgenden Angaben müssen zu den Referenzen gemacht werden:
Projektname, Standort der Referenzanlage, Auftraggeber, Datum der Auftragsvergabe, Leistungsbeginn und Ende, Auftrags-* und Schlussrechnungswert *, Darstellung der Projektleistungen und Größe:
a) Beschreibung technischen Schlüsseldaten (Kesseltyp /Hersteller, Kesselgröße, Gesamtanlagenkapazität /Gesamtwärmeleistung der Anlage, Brennstoff, Schnittstellen)
b) Benennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers
c) Beschreibung des Lieferumfangs
d) Angaben zur H2-Readiness der Referenzanlage*
e) Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers*
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen. Die mit „*“ markierte Angaben dienen nur der Information und sind nicht erforderlich, um die Mindestbedingungen zu erfüllen.
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle der Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt (Anlage_Formblatt_Referenzen) zu nutzen.
Register Q)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register R) --> entfällt
Register S) --> entfällt
Register T) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen H&S (Health & Safety)-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt. Der Bewerber muss dabei die H&S-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem H&S-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Register U) --> entfällt
Register V) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung in deutscher Sprache durchzuführen. (Hinweis der Vergabestelle: Vertragssprache ist Deutsch, Zwischenstände technischer Dokumente/ Planungsdokumente können alternativ auch in englischer Sprache geliefert werden, sämtliche finale Dokumente sowie die Genehmigungsunterlagen müssen jedoch in deutscher Sprache erstellt werden)
b) Projektleiter und vor Ort eingesetztem Fachpersonal (z.B. Interface-Manager, Scheduler, Lead-Engineer), welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Der Bewerber hat im Auftragsfalle Bürgschaften,
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s und Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Im Übrigen siehe Vertragsunterlagen.
Siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist unter im Teilnahmewettbewerb als geeignet festgestellten Bietern bis zur Abgabe des ersten Angebotes möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Hinweis zur Sprache: Sämtliche Nachweise oder Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen. Sollte es Ihnen allerdings innerhalb der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages nicht möglich sein, Nachweise oder Dokumente in deutscher Sprache einzureichen, können Dokumente auch in englischer Sprache erbracht werden. Auszufüllende Formblätter und Anlagen werden von der Vergabestelle in beiden Sprachen zur Verfügung gestellt und können ebenfalls auf Englisch eingereicht werden.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2023_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
https://group.vattenfall.com/de/wer-wir-sind/lieferantenbeziehungen/lieferantenregistrierung
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register G und H des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) entfällt
C) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren der Versorgung der Bevölkerung mit Fernwärme ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).