2305-1/DK24 -Nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens BIM Deutschland - Leistungsbereich 1: Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, Website und Öffentlichkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2305-1/DK24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2305-1/DK24 -Nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens BIM Deutschland - Leistungsbereich 1: Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, Website und Öffentlichkeitsarbeit
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (nachfolgend „AG“ genannt) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Jahr 2019 das nationale Zentrum zur Digitalisierung des Bauwesens - BIM Deutschland - etabliert. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMDV und dem BMWSB, bei der beide gleichermaßen berechtigt sind, Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen.
BIM Deutschland unterstützt den Bund bei der Digitalisierung des Bauwesens. Der Bund nimmt eine Vorbildfunktion für alle Akteure im deutschen Bauwesen auf dem Weg zur Digitalisierung ein. BIM Deutschland informiert die Akteure im Bauwesen, berät und vernetzt sie.
BIM Deutschland befähigt die öffentliche Verwaltung zur Anwendung der Methodik „Building-Information-Modeling“ (BIM-Methode), trägt zur Koordinierung der Standardisierung für deren breitflächigen Einsatz sowie zur Bereitstellung einheitlicher Datenformate bei.
Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten soll das Aufgabenspektrum von BIM Deutschland in den kommenden Jahren inhaltlich weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sind insbesondere:
- fachübergreifende BIM-Koordination,
- Bereitstellung standardisierter Beratungsangebote,
- Kommunikation von Praxiserfahrungen, Projektergebnissen und Dokumenten zum harmonisierten BIM-Einsatz,
- Weiterentwicklung des BIM-Portals,
- Gestaltung der BIM-relevanten Normung und Standardisierung,
- sektorübergreifender Wissenstransfer zur BIM-Methodik.
Durch diese Aktivitäten fördert BIM Deutschland die lebenszyklusübergreifende Anwendung der BIM-Methode in Deutschland. Die BIM-Umsetzung und die Stärkung von BIM Deutschland sind Bestandteile des Koalitionsvertrags der Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode.
Die Leistungen zum künftigen Betrieb von BIM Deutschland werden in fünf Fachlose aufgeteilt, deren fünf Leistungsbereiche aus Gründen der Praktikabilität als getrennte Vergaben EU-weit ausgeschrieben bzw. beauftragt werden :
1. Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, Website und Öffentlichkeitsarbeit
2. Normung und Standardisierung
3. Fachliche Beratung der Vorhabenträger und des AG
4. BIM-Portal
5. Begleitende Erfolgskontrolle
Hinweis: Zur Gewährleistung einer neutralen Leitungserbringung darf der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 5 nicht auch Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer der Leistungsbereiche 1 bis 4 sein.
Die verschiedenen Leistungsbereiche sind miteinander verzahnt. Daher sind in der Auftragsausführung vernetztes Denken und interdisziplinäres Handeln unerlässlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den einzelnen Leistungsbereichen erfolgen in Verantwortung durch die jeweiligen Auftragnehmer; die im Rahmen des entsprechenden Auftrags erzielten Ergebnisse sind den Auftragnehmern anderer Bereiche zur Erfüllung der Leistungsanforderungen zur Verfügung zu stellen. Von den Auftragnehmern der einzelnen Leistungsbereiche wird somit in besonderem Maße erwartet, die weiteren Leistungsbereiche konstruktiv einzubeziehen und eng mit den anderen Auftragnehmern zusammenzuarbeiten.
Diese Leistungsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Leistungsbereich 1: Betrieb des Informationszentrums von BIM Deutschland, Website und Öffentlichkeitsarbeit.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptsächlich am Sitz des AN, gelegentlich Sitz des AG BMDV Berlin oder weiterer Abrufberechtigter
Leistungsbereich 1 verantwortet den Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, die Website von BIM Deutschland und Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.
Im Rahmen des Teilleistungsbereichs 1.1 betreibt der Auftragnehmer ein virtuelles Informationszentrum für BIM Deutschland. Das Informationszentrum dient als Anlaufstelle für BIM Interessentinnen und Interessenten, gibt fachliche Auskünfte und unterstützt die Vernetzung der BIM-Akteure.
Im Sinne eines „First Level Supports“ bearbeitet die Geschäftsstelle häufig gestellte bzw. allgemeine und organisatorische Fragen zur BIM-Umsetzung und bevorstehenden Veranstaltungen unmittelbar selbst. Für spezifische fachliche Fragen, die die Themen der anderen Leistungsbereiche betreffen, holt das Informationszentrum fachliche Zuarbeiten aus den anderen Leistungsbereichen (insbesondere 2 bis 4) ein. Etwaige Abgrenzungsfragen bei der Bearbeitung werden durch den Auftraggeber entschieden.
Unter Teilleistungsbereich 1.2 betreibt der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 1 die Website bimdeutschland.de. Die Website dient der Außendarstellung der Aktivitäten von BIM Deutschland als Ganzes. Neben dem technischen Betrieb der Website ist der Auftragnehmer auch für die inhaltliche Befüllung verantwortlich, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt (z.B. Veröffentlichung von allgemeinen BIM-Newsmeldungen und Newsmeldungen zu den Arbeitsergebnissen aus den Leistungsbereichen, Veröffentlichung von Berichten). Die Auftragnehmer der Leistungsbereiche 2 bis 4 arbeiten hierfür inhaltlich zu (eigeninitiativ aus laufenden Projektarbeiten bzw. nach Anforderung durch den Auftraggeber). Der Auftragnehmer aus Leistungsbereich 1 ist für die Endredaktion und das Corporate Design konforme Layout der Beiträge aus anderen Leistungsbereichen verantwortlich.
Neben der Websitekommunikation im Speziellen verantwortet der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 1 im Teilleistungsbereich 1.3. in Abstimmung mit dem Auftraggeber auch die Öffentlichkeitarbeit für BIM Deutschland im Allgemeinen. Zu den Einzelprodukten zählen insbesondere das Erstellen bzw. Zusammenstellen von Infomaterialien, die Ausgestaltung der Online-Kommunikation, Zuarbeiten zur Presse- und Medienarbeit sowie die Konzeption bzw. Umsetzung von Veranstaltungsbeiträgen, insbesondere die Organisation von BIM Deutschland Fachveranstaltungen, die Unterstützung von Veranstaltungen des Auftraggebers bzw. Fachbeiträge bei externen Fachveranstaltungen). Die Auftragnehmer aus den Leistungsbereichen 2 bis 4 arbeiten hierfür inhaltlich zu (nach Anforderung des Auftraggebers bzw. mit eigenen Vorschlägen).
Die Leistung gliedert sich in folgende Hauptbereiche:
- Projektmanagement und Projektorganisation
- Betrieb des Informationszentrums
- BIM-Deutschland Website
- Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel um drei Mal 12 Monate, insgesamt maximal 36 Monate verlängert werden.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2305-1/DK24 -Nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens BIM Deutschland - Leistungsbereich 1: Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, Website und Öffentlichkeitsarbeit
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 02.06.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).