Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tobias Krick, Nicolai Laemmerhold
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift: Stühlinger Straße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Nachtrag 49: Statische Beurteilung von Rückbau der Bausubstanz
Der Vertrag der Planergemeinschaft sieht statische Untersuchungen und Berechnungen der vorhandenen Bausubstanz vor.
Die im Nachtrag aufgestellten Leistungen gehen aber über das eigentliche Vertrags-Soll hinaus, da sich aufgrund einer geänderten Planung um zusätzlich Leistungen handelt. Die Leistung kommt auch nur dann zum tragen, wenn die statische Sicherheit bei Bauteile nicht durch den Bestand geklärt werden kann und eine Untersuchung notwendig ist.