Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge - VOEK 281-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 281-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-3181
Fax: +49 30-31811560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge - VOEK 281-23
Bestandteile der Leistungen in vier Losen sind:
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Los 1:
Maßnahmen zur Obstbaumpflege (Pflegeschnitt mit Abräumen und Entsorgung des Schnittgutes und Errichtung 3 St. Totholzhaufen) an 398 St. Bäumen in verschiedenen Teilen der Forstreviere Klosterlausnitz, Zeitz und Ohrdruf des BFB Thüringen-Erzgebirge
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Los 2:
Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen auf insgesamt 41.900 m², Flächen von Gehölzen freistellen auf insgesamt 1.500 m², Röhricht- und Ruderalflächen mähen auf 6.160 m², sowie sonstiger Maßnahmen wie 200 m Verbiss-Schutzzaun entfernen, 20 St. Nistkästen reinigen, 6 St. Nistkästen bzw. Fledermausquartiere liefern und anbringen in verschiedenen
Teilen der Forstreviere Klosterlausnitz, Zeitz und Ruppersdorf des BFB Thüringen-Erzgebirge
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Los 3
Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen auf insgesamt 123.245 m², Trockenrasen auf insgesamt 23.500 m² entkusseln, Extensivflächen mähen und mulchen - Röhricht / Grünland - auf insgesamt 558.400 m² sowie sonstige Maßnahmen, 20 St. Kopfweiden schneiden, in verschiedenen Teilen der Forstreviere Kalmberg, Ohrdruf und Arnstadt des BFB Thüringen-Erzgebirge
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Los 4
Maßnahmen zur Heckenverjüngung / auf Stock setzen auf insgesamt 4.555 m², Extensivfläche mähen - Ruderalfluren und Heide - auf 55.055 m² sowie sonstige Maßnahmen, 50 St. Kopfweiden schneiden, in verschiedenen Teilen der Forstreviere Friedrichslohra und Suhl des BFB Thüringen-Erzgebirge
Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge
1) BAB (Bundesautobahn) A4 Eisenach-Dresden, TA Teufelstal - Rev. Klosterlausnitz
2) BAB A4 AS Gera-AS Gera-Leumnitz, VKE 551/3, und BAB A4 ESA-Goerlitz, LG Th/Sa, VKE 551-1 - Revier Zeitz
3) VDE 16 BAB 71, VKE 5313/14 Trassdorf - Graefenroda - Revier Ohrdruf
Rev. Klosterlausnitz - Maßnahmen-Nr. E 104
- an 300 St. Obstbäumen Obstbaumschnitt (Planfaktor 9.4.4), Stamm- und Stockaustriebe entfernen und Kronenpflegeschnitt - Baumhöhe und Kronendurchmesser 5-10 m, auf befahrbarem und flach bis mäßig geneigtem Gelände
- 3 St. Totholzhaufen aus Stamm- und Astholz herstellen (Planfaktor 9.10.4)
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Rev. Zeitz - Maßnahmen-Nr. E 6 und E 2
- an 55 St. Obstbäumen Obstbaumschnitt (Planfaktor 9.4.1), Stamm- und Stockaustriebe entfernen und Erziehungs- und Pflegeschnitt - Baumhöhe bis 5 m, auf befahrbarem und flach bis mäßig geneigtem Gelände
- an 25 St. Obstbäumen Obstbaumschnitt (Planfaktor 9.4.2), Stamm- und Stockaustriebe entfernen und Erziehungsschnitt - Baumhöhe 5-10 m, auf befahrbarem und flach bis stark geneigtem Gelände
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Rev. Ohrdruf - Maßnahmen-Nr. E 60.1
- an 18 St. Obstbäumen Obstbaumschnitt (Planfaktor 9.4.1), Stamm- und Stockaustriebe entfernen und Erziehungs- und Pflegeschnitt - Baumhöhe bis 5 m, auf ebenem bis flach geneigtem Gelände
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Für alle Reviere:
Schnittgut geht beim Obstbaumschnitt an den AN über, ist ggf. zu häckseln, zu entsorgen und die Entsorgung ist nachzuweisen
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Wertungssumme) laut Preisblatt.
Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge
1) BAB A4 Eisenach-Dresden, TA Teufelstal, und BAB A4, AS Jena-Goeschwitz - Revier Klosterlausnitz
2) BAB A4 AK Hermsdorf - Landesgr. TH/SN VKE551-4; BAB A4 AS Gera - AS Gera Leumnitz VKE 551-3; BAB A4 AS Gera - AS Gera Leumnitz VKE 551-3; BAB A4 Eisenach-Görlitz VKE 551-2 und BAB A4 ESA-Goerlitz, LG Th/Sa, VKE 551-1 - Revier Zeitz
3) BAB A9 AS Schleiz - Blintendorf VKE 541-4.2; BAB A9 AS Schleiz - Blintendorf VKE 541-4.2; BAB A9 AS Schleiz - Blintendorf VKE 541-4.2; BAB A9 Tal der Wisent - AS Schleiz VKE 541-4.3; BAB A9 Tal der Wisent - AS Schleiz VKE 541-4.3; BAB A9 Autobahnzubr. B90n VKE541-4.1 - Revier Ruppersdorf
4) BAB A9 Nuernberg-Berlin, km 175,9-183,0 - Revier Klosterlausnitz
5) BAB A9, VKE 541-4.1,Autobahnzubr.B 90n - Revier Ruppersdorf
6) BAB A4 AK Hermsdorf-Landesgr.TH/SN VKE 551-4 und BAB A4 ESA-Goerlitz, LG Th/Sa, VKE 551-1 - Revier Zeitz
7) BAB A9, VKE 541-4.1,Autobahnzubr.B 90n - Revier Ruppersdorf
8) BAB A4 Eisenach-Dresden, TA Teufelstal
Teil I: Heckenverjüngung
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Rev. Klosterlausnitz - Maßnahmen-Nr. E 104, E 106 und A.2
- auf 12.610 m² (ca. 15 Jahre nach Erstherrichtung)/3.340 m²(ca. 18 Jahre nach Erstherrichtung) - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.3); leichte bis mittlere Verhältnisse, Höhe: > 3m, Stammholz als Totholzhaufen aufschichten;
- auf 850 m² - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.2); schwierige Verhältnisse, Höhe: > 3m, Stammholz als Totholzhaufen aufschichten
Rev. Zeitz - Maßnahmen E 9, E 6, E 8, E 5, E 2
- auf 3.805 m² (ca. 13 Jahre nach Erstherrichtung) - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.3); leichte bis mittlere Verhältnisse, Höhe: > 3m, Stammholz Totholzhaufen aufschichten, auf ebenem bis flach geneigtem Gelände
- auf 668 m², Leistungen wie vor
- auf 1.678 m², Leistungen wie vor, aber auf befahrbarem und mäßig geneigtem Gelände
- auf 1.059 m² (ca. 22 Jahre nach Erstherrichtung), Leistungen wie vor, aber auf ebenem bis flach geneigtem Gelände
- auf 4.060 m² - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.2); schwierige Verhältnisse, Höhe: > 3m, Stammholz als Totholzhaufen aufschichten, auf befahrbarem und ebenem bis flach geneigtem Gelände
Rev. Ruppersdorf - Maßnahmen E 2, E 3, E 8, E 1, E 4, A2
- auf 1.500 m² (ca. 16 Jahre nach Erstherrichtung), - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.1); leichte bis mittlere Verhältnisse, Höhe: > 3m, Stammholz als Totholzhaufen aufschichten, auf überwiegend befahrbarem, ebenem bis mäßig geneigtem Gelände
- auf 1.900 m² wie vor
- auf 300 m² (ca. 15 Jahre nach Erstherrichtung), sonst wie vor
- auf 1.500 m² - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.2), starke Neigung, auf überwiegend befahrbarem, mäßig bis stark geneigtem Geländeverhältnisse, sonst wie vor
- auf 100 m² - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.1); leichte bis mittlere Verhältnisse, auf befahrbarem und ebenem bis mäßig geneigtem Gelände, sonst wie vor
- 8.500 m² (ca. 20 Jahre nach Erstherrichtung), aber auf überwiegend befahrbarem, flach bis mäßig geneigtem Gelände, sonst wie vor
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Teil III - Flächen von Gehölzen freistellen / selektive Gehölzrücknahme
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Rev. Klosterlausnitz - Maßnahmen E 33 und E1
- auf 1.000 m² Extensivfläche entkusseln (Gehölzaufwuchs entfernen) (Planfaktor 9.7.5), Biotoptyp= Gehölzsukzession auf eh. Grünland; Anteil des Gehölzaufwuchses 80-100% der Gesamtfläche, Gehölzsämlinge ausreißen und sonstige Gehölze roden; Stammdurchmesser i.M. 1,5 cm, ein bis fünfjährig, Höhe überwiegend 1-5 m, Gelände lehmig und steinig, teils vernässt, überwiegend nicht befahrbar, eben bis flach geneigt, tlw. uneben
- auf 500 m² Extensivfläche entkusseln (Gehölzaufwuchs entfernen) (Planfaktor 9.7.6), Biotoptyp= Feucht-/Röhrichtflächen, vernässt, Gelände: Feucht-/Nassstandort/vernässt, sonst wie vor
Für alle Maßnahmen: Pflanzenteile aufnehmen und entsorgen
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Teil IV Extensivflächen mähen - Ruderalfluren / Röhricht
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Rev. Zeitz - Maßnahmen E 9 und E 2
- 3.960 m² Extensivfläche ganzflächig entsprechend der ökologischen Funktion mähen (Planfaktor 9.5.4). Biotoptyp = Ruderal-/Hochstaudenflurflur mehrjährig, Mähgerät nach Wahl des AN, tlw. Handmahd notwendig, Schnitthöhe: 10 cm, überwiegend 0,3 bis 1m hoch, Boden überwiegend trocken, Gelände eben bis stark geneigt, tlw. uneben und nicht befahrbar,
- 1.700 m² Extensivfläche entsprechend der ökologischen Funktion mähen (Planfaktor 9.5.5). Biotoptyp = Großröhricht, Schnitthöhe überweigend 0,5 bis 2 m, Boden feucht - Nassstandort, Gelände eben bis flach geneigt und uneben/nicht befahrbar, sonst wie vor
Rev. Ruppersdorf - Maßnahme E 1
- 500 m² Großröhricht, fließgewässerbegleitend, sonst wie vor
Für alle Maßnahmen: Mähgut vollständig aufnehmen und entsorgen, Verwertung nach Wahl des AN. Verwertungs-/Entsorgungsnachweis ist beizubringen
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Teil VI Sonstiges
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Rev. Klosterlausnitz - Maßnahmen E 104
- 200 m Verbissschutzzaun aus Drahtgeflecht (ca. 20 Jahre nach Erstherrichtung), Z-Profile, Höhe 1,80 m, Pfahllänge 2,5 m, einschließlich Tore und Zaunüberstiege abbauen (Planfaktor 9.10.5), überwiegend befahrbares eben bis mäßig geneigtes Gelände, anfallendes Material aufnehmen und entsorgen, Entsorgungsnachweis ist beizubringen, Boden lehmig, steinig, Gelände eben bis mäßig geneigt, überwiegend befahrbar
- 20 St. Vogelnisthilfe (Rund- und Flachkästen) reinigen, (Planfaktor 9.10.2), (ca. 20 Jahre nach Erstherrichtung), Vogelnisthilfe an Bäumen, Masten o.ä. Arbeitshöhe über Standfläche 3,00 bis 5,00, Boden und Gelände wie vor, Herstellen und Sichern der geeigneten Arbeitsebene ist Sache des Ausführenden.
- 3 St. Steinkauzröhren, witterungs- und korrosionsbeständig, mit leicht zu betätigender Reinigungsöffnung liefern und anbringen (Planfaktor 9.10.35), Boden und Gelände wie vor
- 3 St. Fledermausquartier, witterungs- und korrosionsbeständig, mit leicht zu betätigender Reinigungsöffnung liefern und anbringen (Planfaktor 9.10.35), Bedingungen wie vor
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Wertungssumme) laut Preisblatt.
Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge
1) BAB A4 AS Erfurt West-AS Erfurt Ost und BAB A4 AS Erfurt West-AS Erfurt Ost - Revier Kalmberg
2) BAB A4 Abschn. Sättelstädt - Gotha; BAB A4 Abschn. AS Gotha - AS Wandersleben; BAB A4 Abschn. Sättelstädt - Gotha; BAB A4 Abschn. Gotha - Wandersleben C1; BAB A4 Abschn. Arnstadt - Erfurt Ost C2; BAB A4 Arnstadt - Eichelborn C10 - Forstrevier Ohrdruf
3) BAB A4 Gotha - Wandersleben; BAB A4 Wandersleben - Arnstadt - Revier Arnstadt
4) BAB A71 Teil 1 Westumfahrung - Revier Kalmberg
5) BAB A4 Abschnitt Arnstadt- Erfurt Ost C 2; BAB A4 Abschnitt AS Gotha-AS Wandersleben; BAB A4 Abschnitt Gotha-Wandersleben C 1; BAB A4 Abschnitt Saettelstaedt-Gotha - Revier Ohrdruf
6) BAB A4 Gotha - Wandersleben und BAB A4 Wandersleben - Arnstadt - Revier Arnstadt
7) BAB A4 Arnstadt - Eichelborn C10 - Revier Ohrdruf
Teil I - Heckenverjüngung
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Rev. Kalmberg - Maßnahmen E 104 und E 105
- auf 55.820 m² /7.025 m² (ca. 25 Jahre nach Erstherrichtung) - Heckenverjüngung/- auf Stock setzen (Planfaktor 9.6.3); leichte bis mittlere Verhältnisse, Feldhecke und -gehölz, Höhe: > 3m, überwiegend Sträucher und Bäume II. Ordnung, je nach Standort ca. 10-50% Baumanteil, mittlere Dichte 1-5 st. pro m², Stammholz als Totholzhaufen aufschichten, Boden lehmig/steinig, Gelände befahrbar, flach bis mäßig geneigt bzw. flach/eben und bis flach geneigt; Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und entsorgen
Rev. Ohrdruf - Maßnahmen A 3, A 7, E 1, E 10/ A10, E 102
- auf 3.800 m²/ auf 8.800 m² (ca. 18 Jahre nach Erstherrichtung), Gelände befahrbar, eben bis flach geneigt, sonst wie vor
- auf 9.600 m² (ca. 23 Jahre nach Erstherrichtung), sonst wie vor
- auf 2.700 m² / 7.400 m² (ca. 18 Jahre nach Erstherrichtung), sonst wie vor
- auf 9.600 m² (ca. 23 Jahre nach Erstherrichtung), sonst wie vor
Rev. Arnstadt - Maßnahmen A 3, E 3, E 4, E 6, E 7, E 9
- auf 4.000 m² (ca. 20 Jahre nach Erstherrichtung), sonst wie vor
- auf 1.500 m² (ca. 24 Jahre nach Erstherrichtung), Gelände befahrbar, mäßig geneigt, sonst wie vor
- auf 3.600 m² (ca. 20 Jahre nach Erstherrichtung), Gelände befahrbar, eben bis flach geneigt, sonst wie vor
- auf 3.700 m² (ca. 24 Jahre nach Erstherrichtung), je nach Witterung befahrbar, Boden lehmig, feucht bis nass, Gelände eben, sonst wie vor
- auf 4.800 m² / 900 m² (ca. 24 Jahre nach Erstherrichtung), Boden lehmig/steinig, Gelände befahrbar, eben bis flach geneigt, sonst wie vor
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Teil II Extensivfläche Trockenrasen entkusseln
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Rev. Kalmberg - Maßnahmen 508, Teil 1-4
- auf 650 m² / 12.350 m² Extensivfläche entkusseln (Gehölzaufwuchs entfernen) (Planfaktor 9.7.3), eben bis mäßig geneigt und sonstige erschwerende Bedingungen, Biotoptyp= Trocken- und Halbtrockenrasen; Anteil des Gehölzaufwuchses > 15-30% der Gesamtfläche, Höhe überwiegend < 100 cm, vereinzelt bis 1,50 m, Gehölzsämlinge ausreißen und sonstige Gehölze tief am Wurzelhals abschlagen/abschneiden; Gehölzaufwuchs um Gewässer und Freiflächen, überwiegend Weißdorn, Stammdurchmesser 2-3 cm, ein bis dreijährig, Höhe überwiegend 0,6 m, vereinzelt bis 1,50 m, Gelände lehmig und steinig, eben bis flach geneigt
- auf 500 m² / 9.500 m² Extensivfläche entkusseln (Gehölzaufwuchs entfernen) (Planfaktor 9.7.5), Biotoptyp= Gehölzsukzession auf eh. Grünland; Anteil des Gehölzaufwuchses 80-100% der Gesamtfläche, Gehölzsämlinge ausreißen und sonstige Gehölze roden; ein bis fünfjährig, Höhe überwiegend 1-5 m, Gelände lehmig und steinig, befahrbar, eben bis flach geneigt, tlw. uneben
Pflanzenteile sind aufzunehmen und zu entsorgen, Entsorgungsnachweis ist vorzulegen
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Teil IV Extensivflächen mähen oder mulchen - Grünland / Röhricht
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Rev. Ohrdruf - Maßnahmen E 10/A 10, A 7, E 10/ A10, A 3
- auf 151.300 m² / 160.500 m² Extensivfläche entsprechend der ökologischen Funktion mulchen (Planfaktor 9.5.9), Biotoptyp: Grünland, ganzflächige Mulchmahd mit Mähgerat nach Wahl des AN, tlw. Mahd per Hand, Schnitthöhe im Mittel 10 cm, Grünland nach ehemals ext. Beweidung durch Konik-Pferde, tlw. ein- oder mehrjähriger Aufwuchs, in Teilen Gehölzsukzession, Höhe überwiegend 0,3 bis 1 m, Boden trocken, je nach Witterung tlw. vernässt, Gelände eben bis flach geneigt, Teilbereiche uneben, hier Handarbeit
- 95.300 m² / 144.100 m² wie vor
Mähgut verbleibt fein zerteilt auf der Fläche.
Rev. Arnstadt - Maßnahmen E 3 und E 6
- auf 3.000 m² / 4.200 m² Extensivfläche entsprechend der ökologischen Funktion mähen (Planfaktor 9.5.5), Biotoptyp: Großröhricht, mehrjährig, ganzflächige Mahd mit Mähraupe nach Wahl des AN, tlw. Mahd per Hand, Schnitthöhe im Mittel 10 cm, Großröhricht, mehrjähriger Aufwuchs, Höhe überwiegend 0,5 bis 2 m, Boden feucht - Nassstandort, vernässt, Gelände eben bis flach geneigt, uneben und nicht befahrbar, hier Handarbeit
Mähgut vollständig aufnehmen und entsorgen, Entsorgungs- /Verwertungsnachweis ist beizubringen
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Teil VI Sonstiges
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Rev. Ohrdruf - Maßnahme E 102
- 20 St. Kopfbäume schneiden (ca. 23 Jahre nach Erstherrichtung), Äste und Zweige am Kronenansatz abschneiden (Planfaktor 9.8.2), Baumart= Weide, mehrjährig, nicht beschnitten, Alter der Austriebe bis etwa 7 Jahre, Höhe des Kronenansatzes ca. 2,00 m, Höhe ca. 10 m, Stammholz im Bereich der Maßnahme als Totholzhaufen aufschichten, Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen, Boden lehmig/steinig, Gelände befahrbar, eben bis flach geneigt
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Wertungssumme) laut Preisblatt.
Winterarbeiten (A+E) für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge
1) BAB A38 Göttingen-Halle, VKE 561-7 - Revier Friedrichslohra
2) BAB A71 Zella-Mehlis N- AS Zella-Mehlis VKE 531-6 Revier Suhl
Teil I: Heckenverjüngung
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Rev. Friedrichslohra - Maßnahmen A 5 und E 2
- 4.000 m² / 1.500 m² Heckenverjüngung/-auf Stock setzen (ca. 25 Jahre nach Erstherrichtung) (Planfaktor 9.6.3); leichte bis mittlere Verhältnisse, Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und entsorgen, Stammholz als Totholzhaufen aufschichten, Feldhecke/Feldgehölz überwiegend Sträucher und Bäume II. Ordnung, je nach Standort Baumanteil 10 bis 50%, mittlere Dichte Bestand > 1 bis 5 Stück/m², Höhe > 3m, Boden Lehmig/steinig, Gelände befahrbar, flach bis mäßig geneigt
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Teil IV Extensivflächen mähen - Ruderalfluren / Heide
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Rev. Friedrichslohra - Maßnahme E 2
- 29.800 m² Extensivfläche (Ruderal- / Altgras- / Hochstaudenfluren) entsprechend der ökologischen Funktion mähen (Planfaktor 9.5.4). Biotoptyp = Ruderal-/Hochstaudenflurflur mehrjährig, Höhe überwiegend 0,3 bis 1 m, Mahd ganzflächig, Mähgerät nach Wahl des AN, evtl. per Hand, Schnitthöhe i.M. 10 cm, Mähgut vollständig aufnehmen und entsorgen, Verwertung nach Wahl des AN, Verwertungs-/Entsorgungsnachweis ist beizubringen, Boden überwiegend trocken, Gelände eben bis flach geneigt, nur tlw. befahrbar
Rev. Suhl - Maßnahme E 8.6b/2
- 25.255 m² Extensivfläche entsprechend der ökologischen Funktion mähen, Biotoptyp = Zwergstrauchheide, teils überalterte / teils stark verholzte mehrjährige Bestände aus Zwergstrauchheide / Heidekraut (Planfaktor 9.5.6), Mahd ganzflächig einschließlich Gehölzsukzession. Mähgerät = nach Wahl des AN, vorzugsweise Balkenmäher, bei Nichteinsetzbarkeit von Anbaumaschinen Mahd per Hand (z.B. Freischneider), Schnitthöhe i.M. 5 cm, Höhe überwiegend 0,3 bis 0,6 m, Mähgut einschließlich liegendem Totholz vollständig aufnehmen und entsorgen, Verwertung nach Wahl des AN, Verwertungs-/Entsorgungsnachweis ist beizubringen, Boden: trocken, Gelände eben bis flach geneigt, in Teilen nicht befahrbar
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Teil VI Sonstiges
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Rev. Friedrichslohra - Maßnahme A 5
- 50 St. Kopfbäume schneiden (ca. 25 Jahre nach Erstherrichtung), Äste und Zweige am Kronenansatz abschneiden (Planfaktor 9.8.2), Baumart= Weide, Kopfweiden, mehrjährig nicht geschnitten, Alter der Austriebe bis etwa 7 Jahre, Höhe des Kronenansatzes ca. 2,00 m, Höhe 10 m, Stammholz im Bereich der Maßnahme als Totholzhaufen aufschichten, Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen, Boden lehmig/steinig, Gelände befahrbar, flach bis mäßig geneigt
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Wertungssumme) laut Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1, Teil A, Pos. 4, Obstbaum schneiden - Erziehungs-/Kronenpflegeschnitt inkl. Entsorgung Schnittgut;
Die Zufahrt zur Maßnahme E 2 erfolgt von der Straße Grobsdorf - Kauern über einen befestigten Wirtschaftsweg von Norden zur Maßnahmenfläche. Innerhalb der Maßnahmenfläche ist die Leistungsfläche über unbefestigte Wirtschaftswege zu erreichen. Die Maßnahmenfläche ist gezäunt. Der Schlüssel des Tores ist vom Revierleiter zu beziehen.
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Los 2, Teil I Heckenverjüngung, Pos. 8, Los 2, Teil IV Extensivflächen mähen, Ruderalfluren, Pos. 20:
Die Zufahrt zur Maßnahme E 2 erfolgt von der Straße Grobsdorf - Kauern über einen befestigten Wirtschaftsweg von Norden zur Maßnahmenfläche. Innerhalb der Maßnahmenfläche ist die Leistungsfläche über unbefestigte Wirtschaftswege zu erreichen. Die Maßnahmenfläche ist gezäunt. Der Schlüssel des Tores ist vom Revierleiter zu beziehen.
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Los 3, Teil II Extensivflächen Trockenrasen entkusseln, Pos. 20:
Die Zufahrt zur Maßnahmen-/Leistungsfläche erfolgt von Erfurt über die Drosselbergstraße zur militärischen Liegenschaft Drosselberg (militärischer Sicherheitsbereich, Betretung nur mit Zugangsberechtigung). Innerhalb der Liegenschaft erfolgt die Zufahrt zur Leistungsfläche über teils befestigte / teils unbefestigte Wirtschaftswege. Die Betretung der Liegenschaft ist nur mit Genehmigung der zuständgen Revierleiterin zulässig und ist mit dieser abzustimmen.
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Los 3:
Auf der militärisch genutzten Fläche können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren.
Das Betreten und der Aufenthalt auf militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen.
Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die sie zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch genutzten Fläche verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen.
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Verschwiegenheit:
Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle, siehe Ziffer I.1)
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlagen B-04)
NUR Los 1:
- Nachweis /Zertifikat zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten. Die entsprechend belegten Lehrgänge müssen mehrtätig sein und mindestens die Module Erziehungsschnitt von Jungbäumen, Altbaumschnitt und Sommerschnitt beinhalten.
ODER
- Anlage C-03c (Formblatt zum Nachweis der fachlichen Eignung)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
3) Anlage B-03 - Bieterauskunft, Eignungskriterien (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe)
4) Kopie der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung
5) Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten:
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis spätestens 12.10.2023, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
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Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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