Jenisch Haus, umfassende Sanierung und Modernisierung, Vergabe Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JEN_Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA C. Böke
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Jenisch Haus, umfassende Sanierung und Modernisierung, Vergabe Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg, ist ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J. Der umgebende Park bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Jenisch Haus und Jenisch Park befinden sich in städtischem Besitz. Das Jenisch Haus eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, LPH 1-8, ggf. LPH 9, vergeben.
22609 Hamburg
Das Jenisch Haus, ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J., wurde 1831 - 34 nach Entwürfen von Franz Gustav Forsman und Karl Friedrich Schinkel errichtet. Der umgebende Park wurde 1785 angelegt und 1828 umgestaltet. Dieser bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Seit 1927 befinden sich Jenisch Haus und Jenisch Park in öffentlichem Besitz.
Heute zeigen die museal genutzten Räume im EG und 1. OG eine Dauerausstellung mit Stücken der Familie Jenisch sowie Möbel, Gemälde und Kunsthandwerk der Wohnkultur der vergangenen Jahrhunderte. Das 2. OG beherbergt neben wechselnden Ausstellungen auch den Personalbereich des Museums. Im EG befindet sich ein Café, das an die "Schmidt & Schmidtchen GmbH" verpachtet ist. Das Jenisch Haus umfasst eine Bruttogrundfläche von 2.161 m² und eine Nettogrundfläche von 1.767 m².
Größere Sanierungsmaßnahmen wurden zuletzt in den Jahren 2006/2008 ausgeführt. Dabei wurden u.a. Feuchteschäden im UG behoben, einschl. Sanierung der WC-Anlagen, sowie Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt. Ferner fand in 2021/22 eine Sanierung von Fenstern statt.
Aufgrund der herausragenden Lage und des großen Erhalts von historischer Substanz und Mobiliar hat das Jenisch Haus eine kulturhistorische Bedeutung und damit auch einen besonders hohen Anziehungsgrad. Es eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Dabei steht der Erhalt des Vorhandenen im Vordergrund. Ziel ist es, das Gebäude sowohl für Veranstaltungen (Untergeschoss, Erdgeschoss) als auch für Museumsbesucher (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) attraktiver zu gestalten und dem Stand der Technik anzupassen. Dabei spielt insbesondere das Thema Barrierefreiheit vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen an öffentliche Gebäude eine große Rolle. Das Gebäude soll im Rahmen des Denkmalschutzzieles maximal barrierefrei gestaltet werden.
Für das gesamte Vorhaben gilt im Weiteren die verbindliche Vorgabe des nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens des Gebäudes entsprechend der Qualitätsstufe Silber (BKM Bund).
In diesem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung LPH 1-8, ggf. LPH 9 gemäß § 34 HOAI 2021 vergeben. Die Gesamtmaßnahme umfasst sowohl bauliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten als auch umfangreiche Restaurierungsarbeiten. Die Planungs- und Überwachungsleistungen für die Restaurierung werden in einem separaten Ausschreibungsverfahren an ein Restaurierungsbüro vergeben und sind nicht Bestandteile dieser Ausschreibung. Dieses Verfahren läuft bereits. Teilnehmer*innen des Verfahrens Restaurierungsarbeiten können sich auch in diesem Verfahren bewerben, wenn sie die Voraussetzungen dieses Verfahrens erfüllen.
Die Leistungsschwerpunkte des Objektplaners liegen auf der Beseitigung der baulichen Mängel, der Herstellung möglichst durchgängiger Barrierefreiheit sowie der Erneuerung des Gastronomiebereichs. Die Herstellung der Barrierefreiheit im Jenisch Haus stellt vor dem Hintergrund der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen eine große Herausforderung dar. Dem Objektplaner obliegt zudem neben der Planung und Überwachung der baulichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch die Verantwortung für die Koordination der Technischen Ausrüstung. Weitere Einzelheiten zur Leistung ergeben sich aus dem Verfahrensbrief.
Die AG geht vorläufig von Kosten i.H.v. EUR 560.000 in KG 300 und EUR 1,0 Mio. in KG 400 aus (je netto). Die Angabe basiert auf dem aktuellen Erkenntnisstand und dient lediglich der Eischätzung des Leistungsaufwandes.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in mehreren Stufen zu beauftragen. Die Stufe 1, die mit Zuschlagserteilung beauftragt wird, beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Alle Stufen sind nach Anlage 10.1 zu § 34 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) zu erbringen. Etwaig anzubietenden besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert dargestellt.
Die Projektkosten für das Jenisch Haus sollen zu jeweils 50% durch eine Zuwendung des Bundes und Ko-Finanzierungsmitteln aus der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen, insbesondere bei Beauftragung der LPH 9.
Es bestehen zunächst folgende Mindestanforderungen:
1. Eigenerklärung zu drei vergleichbaren Projektreferenzen, die jeweils die folgenden Mindestanforderungen (a.-d.) erfüllen:
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI; es müssen mindestens Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen sein.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben benannten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden. Es ist nicht ausreichend, wenn die abgeschlossenen Leistungsphasen durch zwei verschiedene Referenzprojekte erbracht wurden (keine "zusammengesetzten" Referenzen).
b. Umbau, Sanierung oder Modernisierung eines Objekts aus dem Bereich Kultur- oder Museumsbau.
c. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013.
d. Mindestbausumme für 2 Projekte von jeweils EUR 1.000.000 und 1 Projekt mit EUR 1.500.000 (jeweils für KG 300-400, jeweils netto).
Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können auch durch Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe erbracht werden.
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung in max. 2 DIN A4-Seiten (einschließlich Formblatt Referenzen, Anlage TNW 05) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben ("zusätzliche Angaben", a.-e.) enthalten:
a. Projektsumme (Baukosten für KG 300 und 400)
b. Brutto-Grundfläche (BGF)
c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes
d. Beauftragte und bereits erbrachte Leistungsphasen
e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien).
Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter Ziffer 1. a.-d. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben nach Ziffer 2. a.-e. hervorgehen.
3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 2 fest angestellte Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
4. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter, nicht auszuschließender Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach der Vergleichbarkeit der 3 besten eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet.
Die Bewertung erfolgt im "Schulnotenprinzip" wie folgt:
5 Punkte: sehr gut und vollständig vergleichbar
4 Punkte: gut vergleichbar
3 Punkte: in wesentlichen Teilen vergleichbar
2 Punkte: noch ausreichend vergleichbar
1 Punkt: kaum vergleichbar
0 Punkte nicht vergleichbar.
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit (nach Art und Umfang) zum konkreten Gesamtprojekt entscheidend. Die Vergleichbarkeit wird anhand der im Verfahrensbrief in Ziffer 2.1 beschriebenen Aufgabe bemessen, wobei nachfolgende Aspekte in der dargestellten Reihenfolge berücksichtigt werden:
I. Referenz aus dem Bereich Kultur- bzw. Museumsbau mit denkmalgeschützter Bausubstanz
II. Referenz umfasst nachhaltiges Bauen
III. Referenz mit Planungsschnittstelle zu nennenswerten Restaurierungsarbeiten
IV. Referenz, die Leistungen beinhaltet, die für einen öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sind.
V. Referenz, die nach den Vorgaben öffentlicher AG gefördert wurden. Die Anforderung an die Verwendung von Fördermitteln des Referenzprojektes ist erfüllt, wenn das Projekt nach den Vorgaben der RZ-Bau gefördert wurde. Wurde das Referenzprojekt auf Basis anderer Regelwerke gefördert, hat der Bewerber diese zu nennen und kurz darzustellen, dass die Maßnahme vergleichbaren zuwendungsrechtlichen Anforderungen unterlag. Als vergleichbar angesehen werden insbesondere Referenzen, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus EU-Fonds (z. B. EFRE) oder den jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen durchgeführt wurden, die Anlage der Verwaltungsvorschriften zu den insoweit einschlägigen Paragrafen der Landeshaushaltsordnungen (z. B. zu § 44 LHO Hamburg) sind.
Die Bewerber sollen zu den vorgenannten Aspekten I-V in der Projektbeschreibung zu dem jeweiligen Referenzprojekt Stellung nehmen.
Reicht ein/e Bewerber*in/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen ein, bewertet die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen. Nur die drei Referenzen mit den höchsten Bewertungen werden dann bei der Auswahl berücksichtigt.
Die Punktzahlen der Bewertungen der 3 besten Referenzen werden addiert. Die 3 Bewerber*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden als Bieter*innen zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Gleichstand entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Nachrücker: Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die Vergabestelle unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist."
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise in insgesamt maximal 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen gem. Anlage 10.1 zu § 34 HOAI 2021 wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 (mit Zuschlagserteilung)
Stufe 2 Leistungsphasen 5-7
Stufe 3 Leistungsphase 8, ggf. Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungen nach Stufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Die Leistungen der Stufen 2 und 3 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Etwaig anzubietenden besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert dargestellt.
Soweit es die AG für erforderlich hält, wird eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erfolgen. Die Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ist im Bedarfsfall zwingend erforderlich.
Teilnahme bereits tätig gewordener Planungsbüros: Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege Leistungen beauftragt wurden. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag bzw. Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, solche Teilnahmeanträge bzw. Angebote vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen sollen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Alle relevanten Informationen werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Hamburgisches Transparenzgesetz:
Der Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis als Architekt mit entsprechender technischer Fachqualifikation, Kopie ausreichend). Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n benennen, die/der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR 100.000,00 netto betragen.
1. Eigenerklärung zu drei vergleichbaren Projektreferenzen, die jeweils die folgenden Mindestanforderungen (a.-d.) erfüllen:
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI; es müssen mindestens Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen sein.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben benannten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden. Es ist nicht ausreichend, wenn die abgeschlossenen Leistungsphasen durch zwei verschiedene Referenzprojekte erbracht wurden (keine "zusammengesetzten" Referenzen).
b. Umbau, Sanierung oder Modernisierung eines Objekts aus dem Bereich Kultur- oder Museumsbau.
c. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013.
d. Mindestbausumme für 2 Projekte von jeweils EUR 1.000.000 und 1 Projekt mit EUR 1.500.000 (jeweils für KG 300-400, jeweils netto).
Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können auch durch Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe erbracht werden.
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung in max. 2 DIN A4-Seiten (einschließlich Formblatt Referenzen, Anlage TNW 05) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben ("zusätzliche Angaben", a.-e.) enthalten:
a. Projektsumme (Baukosten für KG 300 und 400)
b. Brutto-Grundfläche (BGF)
c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes
d. Beauftragte und bereits erbrachte Leistungsphasen
e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien).
Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter Ziffer 1. a.-d. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben nach Ziffer 2. a.-e. hervorgehen.
3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 2 fest angestellte Mitarbeiter (w/m/d) mit der Qualifikation Architekt (w/m/d) beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (w/m/d) zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n benennen, die/der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Anlage TNW 04)
2. Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG und Einhaltung der Vorgaben (Anlage TNW 06),
3. Compliance-Erklärung (Anlage TNW 07),
4. Einwilligung Datenschutz (Anlage TNW 08).
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten
Unterlagen auch von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/
Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf andere Unternehmer*innen stützen möchte, sind
auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/
Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind im Vergabeportal hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge und später Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnahmeänträge/Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bewerbende von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung erforderlich.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Bewerberfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Für weitere Einzelheiten wird auf die detaillierten Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5962S8
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403-230
Fax: +49 40427940-997
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."