Tunnelleuchten Dreieck NW Referenznummer der Bekanntmachung: VV230718EX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neumarkt 44
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hhva.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelleuchten Dreieck NW
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Tunnelleuchten für das Dreieck Nordwest in Hamburg nach Vorgabe der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH:
52 Stk Tunnel-Komplettleuchte LED 110W asymmetrisch
260 Stk Tunnel-Komplettleuchte LED 220W asymmetrisch
Hamburg-Altenwerder, DE
Lieferung von 52 Stück 110W LED-Tunnelleuchten asymmetrisch strahlend für die Durchfahrtsbeleuchtung inkl. Montagewinkel sowie
260 Stück 220W LED-Tunnelleuchten asymmetrisch strahlend für die Adaptationsbeleuchtung inkl. Montagewinkel.
Die Lieferung der LED-Tunnelleuchten erfolgt in Verpackungsvlies frei Verwendungsort des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Insbesondere die speziellen Anforderungen resultierend aus den sehr flach gebauten Tunneln in Hamburg, den Werkstoffklassen nach der ZTV-ING, Ersatzteilverfügbarkeit bei Verwendung gleicher Leuchtengehäuse, werkzeugloser Austausch der elektrischen Komponenten und der Haltbarkeit der Materialen, machten eine Marktrecherche vor Vergabe unerlässlich. Daher erfolgte eine Verhandlungsvergabe o. TW. gem. §17 VgV mit 4 Teilnehmern, die in der Markterkundung nach §28 VgV identifiziert wurden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tunnelleuchten Dreieck NW
Postanschrift: Am Langwiesfeld 12
Ort: Obertraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93083
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.