Wet Lab Live Sessions (BvA) Referenznummer der Bekanntmachung: 88-22 (200) BGK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Platz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-330960200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wet Lab Live Sessions (BvA)
Gegenstand der Ausschreibung ist die entgeltliche Organisation und Durchführung einer Reihe von chirurgischen Fortbildungen in einer realitätsnahen Form. In der Fortbildungsreihe werden High-Fidelity Frakturkurse am vorfrakturierten anatomischen Humanpranparat zum Skillstraining realisiert.
Haupterfüllungsort ist abhängig vom Anbieter und darf maximal 700 km von allen teilnehmenden BG- Kliniken entfernt sein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die entgeltliche Organisation und Durchführung einer Reihe von chirurgischen Fortbildungen in einer realitätsnahen Form. In der Fortbildungsreihe werden High-Fidelity Frakturkurse am vorfrakturierten anatomischen Humanpranparat zum Skillstraining realisiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
88-22 (200) BGK Wet Lab Live Sessions
Postanschrift: Nattermannallee 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6VTN
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).