Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für BMFSFJ, Schöneberger Ufer 75, 10785 Berlin, Direktion Berlin - VOEK 274-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 274-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für BMFSFJ, Schöneberger Ufer 75, 10785 Berlin, Direktion Berlin - VOEK 274-23
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Grundleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst; Bedarfsleistung: Objektleitung, Veranstaltungsdienst) zu vergeben.
WE149211: BMFSFJ, Schöneberger Ufer 7 in 10785 Berlin
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Sonntag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
in Zweifachbesetzung,
von Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (24/7).
Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage 12 Kontrollen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung)
Wochenende und Feiertage mindestens alle 2 Stunden Innen- und Außenrundgänge,
ein Kontrollgang dauert jeweils 45 bis 60 Minuten.
Bedarfsleistungen: Objektleitung, Veranstaltungsdienst.
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.10.2034, 24:00 Uhr ohne das es einer Kündigung bedarf.
Bedarfsleistung:
Objektleitung,
Veranstaltungsdienst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) gem. Anlage A-04 Ausführungsbedingungen:
1. Anforderungen an das eingesetzte Personal: u.a.Personaleinsatzliste, Sprachkenntnisse, Nachweise und Bescheinigungen bzgl. der geforderten Qualifikationen und Erfahrungen.
2. Bereitstellung sicherheitsüberprüftes Personal: Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
2) Der Termin für die verpflichtende Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum vom 04.10.-11.10.2023 und ist über die in der Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 02.10.2023 zu vereinbaren. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 13.10.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de