Deutsch Uruguayischer Fachdialog Agrar (vorläufiger Projekttitel) Referenznummer der Bekanntmachung: URY23-01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsch Uruguayischer Fachdialog Agrar (vorläufiger Projekttitel)
Ein Fachdialog über innovative, ressourcenschonende und klimafreundliche Maßnahmen im Agrarsektor wird initiiert, dessen inhaltlicher Schwerpunkt die Ressource Boden bildet. Der Fachdialog soll zur Weiterentwicklung agrarökologischer und klimaresilienter Produktionssysteme beitragen und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Politische Partner sind das BMEL und das Ministerium für Viehwirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei Uruguays (MGAP). Die operativen Projektpartner in URY sind das MGAP und das Nationale Institut für Agrarforschung (INIA). Ergebnisteil 1 (E1) besteht aus einer Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen INIA und dem Julius-Kühn-Institut (JKI) im Bereich des Bodenmikrobioms. Dabei soll Bodenmikron gezielt entwickelt werden, um ressourceneffiziente und klimaangepasste Pflanzenproduktionssysteme zu unterstützen und damit zu einer nachhaltigen Landnutzung beizutragen. JKI ist als fachlicher Durchführungspartner für den E1 gesetzt und damit nicht Teil der öffentlichen Ausschreibung. Jedoch ist von der Durchführungsorganisation die Kommunikation mit INIA und JKI sicher zu stellen, die Arbeitsergebnisse aus E1 werden in das Gesamtprojekt miteinbezogen, vor allem in die Netzwerkarbeit unter dem Ergebnisteil 3 (E3). Der Durchführer gewährleistet das Monitoring über alle drei Ergebnisteile hinweg. Ergebnisteil 2 (E2) umfasst im Kern eine politisch-fachliche Dialogplattform, die Themen des MGAP priorisiert behandelt. Diese umfassen unter anderem nachhaltige, bodenschonende Anbauverfahren, Modelle zur Berechnung von Kohlenstoffbindung, Best Practices zum Anbau von Hanf zur Faser- und Körnerproduktion und die Weiterentwicklung des lwd. Beratungssystems. Ergänzend zielt E3 auf eine regionale Koordinierung, Vernetzung und Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse aus E1 und E2 ab. Hierfür wird der regelmäßige, überregionale Austausch mit BRA, ARG und weiteren PROCISUR/IICA-Mitgliedsländern unterstützt und wenn möglich das PROCISUR Netzwerk genutzt, um wissenschaftliche Ergebnisse zu präsentieren, einen fachlichen Austausch zu initiieren und zu fördern. Der Projektstandort ist Montevideo. Eine siebenmonatige Einführungsphase ist vorgesehen. Zielgruppen sind Fach- und Führungskräfte aus: Institutionen der Agrarverwaltung; URY Forschungs- und Bildungsinstitutionen; überregional tätigen Institutionen (u.a. IICA, PROCISUR).
Montevideo, Uruguay
Der Auftrag zur Durchführung des bilateralen Kooperationsprojekts „Deutsch-Uruguayischer Fachdialog Agrar ", soll im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB i. V. m. §§14, 15 VGV vergeben werden. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i. V. m. § 64 ff. VgV.
Der maximale Wert des Auftrags von November 2023 bis November 2026 beträgt bis zu 1.481.000,- EUR brutto (bis zu ca. 1.244.000,- EUR netto).
Die gesamte Summe von 11.2023 inklusive Verlängerung bis 11.2027 beträgt demnach bis zu 1.970.000,- EUR brutto (bis zu ca. 1.655.000,- EUR netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen und Eignungskriterien
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.
Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, kann z.B. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. (siehe 3.2.1 10.) Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn sich das andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen, wobei die Nichtvorlage den Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskriterium). Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Kommt der Bieter dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Er-werbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weite-ren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignunskriterien
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigener-klärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeit-raum der letzten 8 Jahre).
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in lateinamerikanischen Raum, vorzugsweise in Procisur-Mitgliedsländer (im Zeitraum der letzten 8 Jahre); Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume
verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland