Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handschutz Referenznummer der Bekanntmachung: OV-102-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handschutz
Lieferleistung - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handschutz
Einmalhandschuhe
Technische Universität Berlin Berlin
Ausgeschrieben wurde die Lieferung von Handschutz für die Technische Universität Berlin (TU Berlin, AG). Folgende LOSE wurden für diese Ausschreibung unterschieden (allesamt Lieferleistungen):
Los 1: Einmalhandschutz
Los 2: Chemikalienhandschutz
Chemikalienhandschuhe
Technische Universität Berlin Berlin
Ausgeschrieben wurde die Lieferung von Handschutz für die Technische Universität Berlin (TU Berlin, AG). Folgende LOSE wurden für diese Ausschreibung unterschieden (allesamt Lieferleistungen):
Los 1: Einmalhandschutz
Los 2: Chemikalienhandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VWR International GmbH
Postanschrift: Hilpertstr. 20A
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VWR International GmbH
Postanschrift: Hilpertstr. 20A
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1B2SGBHF
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613