Lizenzen BREUER Position Service Plattform
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Henning-Voscherau-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andrea Model
E-Mail:
Telefon: +49 40428275365
Fax: +49 40427977167
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hcu-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen BREUER Position Service Plattform
Die HCU benötigt im Rahmen des Forschungsprojektes "Verbundprojekt Fahrplanoptimierung FPOplus" eine Softwarelösung zur auf 5G Technik basierenden indoor Navigation.
Das Projekt FPOplus greift den Call „Innovative Netztechnologien im Mobilfunk“ (InnoNT) des BMDV vom 1.9.2022 auf. Im Kern wird im Rahmen der Entwicklung einer Anwendung durch eine systematische aber auch eklektische Kombination verschiedener Datenquellen und Methoden, die insbesondere auch auf Funktechnologiemodelle zurückgreift, eine KI-basierte Lösung zur besseren Prognosefähigkeit im Flow-Management des Personentransfers in Echtzeit entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes bedarf es der Nutzung und Weiterentwicklung der im (Vor-)Projekt Level 5 Indoor Navigation durch die HCU und die Breuer Nachrichtentechnik GmbH entwickelten und zwischenzeitlich am Markt fortentwickelten Softwarelösung und App "BREUER Position Service Plattform".
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Lieferung der Softwarelizenzen kommt aus technischen Gründen ausschließlich die Breuer Nachrichtentechnik GmbH in Betracht. Es besteht kein Wettbewerb aufgrund folgender technischer Alleinstellungsmerkmale: Die Breuer Nachrichtentechnik GmbH hat die Software des Vorgängerprojekts umfänglich entwickelt und verfügt deshalb über Vorwissen, über das andere Unternehmen, die nicht in das Projekt einbezogen waren, nicht verfügen. Die Entwicklung der Basistechnologie erfolgte über mehrere Jahre in einer engen Zusammenarbeit zwischen HCU und Breuer Nachrichtentechnik GmbH. Damit ist ein Unikat für die reine Indoor-Navigation entstanden, welches in der vorliegenden – für das gegenständliche Projekt maßgeblichen – Variante und innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit nicht durch Dritte replizierbar ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Pützchens Chaussee 199
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung in Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung erfolgte aus technischen Gründen. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen worden. Der Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Unwirksam des Vertrages kann nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB durch die Vergabekammer nicht mehr festgestellt werden, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/