Lizenzen BREUER Position Service Plattform

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HafenCity Universität Hamburg
Postanschrift: Henning-Voscherau-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andrea Model
E-Mail:
Telefon: +49 40428275365
Fax: +49 40427977167
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hcu-hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lizenzen BREUER Position Service Plattform

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48461000 Analyse- oder Wissenschaftssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HCU benötigt im Rahmen des Forschungsprojektes "Verbundprojekt Fahrplanoptimierung FPOplus" eine Softwarelösung zur auf 5G Technik basierenden indoor Navigation.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Projekt FPOplus greift den Call „Innovative Netztechnologien im Mobilfunk“ (InnoNT) des BMDV vom 1.9.2022 auf. Im Kern wird im Rahmen der Entwicklung einer Anwendung durch eine systematische aber auch eklektische Kombination verschiedener Datenquellen und Methoden, die insbesondere auch auf Funktechnologiemodelle zurückgreift, eine KI-basierte Lösung zur besseren Prognosefähigkeit im Flow-Management des Personentransfers in Echtzeit entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes bedarf es der Nutzung und Weiterentwicklung der im (Vor-)Projekt Level 5 Indoor Navigation durch die HCU und die Breuer Nachrichtentechnik GmbH entwickelten und zwischenzeitlich am Markt fortentwickelten Softwarelösung und App "BREUER Position Service Plattform".

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Lieferung der Softwarelizenzen kommt aus technischen Gründen ausschließlich die Breuer Nachrichtentechnik GmbH in Betracht. Es besteht kein Wettbewerb aufgrund folgender technischer Alleinstellungsmerkmale: Die Breuer Nachrichtentechnik GmbH hat die Software des Vorgängerprojekts umfänglich entwickelt und verfügt deshalb über Vorwissen, über das andere Unternehmen, die nicht in das Projekt einbezogen waren, nicht verfügen. Die Entwicklung der Basistechnologie erfolgte über mehrere Jahre in einer engen Zusammenarbeit zwischen HCU und Breuer Nachrichtentechnik GmbH. Damit ist ein Unikat für die reine Indoor-Navigation entstanden, welches in der vorliegenden – für das gegenständliche Projekt maßgeblichen – Variante und innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit nicht durch Dritte replizierbar ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BREUER Nachrichtentechnik GmbH
Postanschrift: Pützchens Chaussee 199
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53229
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung in Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung erfolgte aus technischen Gründen. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen worden. Der Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Unwirksam des Vertrages kann nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB durch die Vergabekammer nicht mehr festgestellt werden, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023