Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Haus 1 - Betonsanierungs-/ BetonerhaltungsarbeitenDIN18349 /Abbruch- u.Rückbauarbeiten- Vergabe 2118/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2118/2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537616
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537616
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Haus 1 - Betonsanierungs-/ BetonerhaltungsarbeitenDIN18349 /Abbruch- u.Rückbauarbeiten- Vergabe 2118/2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 2118/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umweltbundesamt - Herrichtung 2. Dienstsitz

Betonsanierung ATV DIN 18349 und Rückbauarbeiten ATV DIN 18459

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betonsanierung ATV DIN 18349 und Rückbauarbeiten ATV DIN 18459

- Schutzmaßnahmen

- Abbrucharbeiten

- Betoninstandsetzungsarbeiten

- Spritzmörtelarbeiten

- Rissverfüllung

- Bauwerksprüfungen

- Stundenlohnarbeiten

- Dokumentation

Ausführungsbeginn: 12/23

Ausführungsende: 07/24

Verbindliche EInzelfristen:

Einrichtung BE gem. LV-Titel 1.1 innerhalb von 36 WT und Fertigstellung Abbruch- und Betonsanierungsarb. im

UG innerhalb von 60 WT nach Beauftragung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für

Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder

anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.

Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und

Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag

für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis

ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste

des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche

Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht

präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124

angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere

Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige

Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie

die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese

anderen Unternehmen vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss

der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die

Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses

Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer

Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.

Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE

/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?

__blob=publicationFile&v=1

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben

gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes

vorzulegen.

Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der

Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es

verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder

Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift

aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU

2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim

Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige

Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die

Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu

sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für

Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder

anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.

Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere

Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in

einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und

der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden

Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines

nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124

angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere

Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige

Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie

die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese

anderen Unternehmen vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss

der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die

Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses

Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer

Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.

Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE

/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?

__blob=publicationFile&v=1

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben

gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes

vorzulegen.

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim

Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige

Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die

Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu

sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für

Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder

anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.

Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und

Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag

für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis

ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste

des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche

Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht

präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124

angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere

Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige

Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie

die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese

anderen Unternehmen vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss

der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die

Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses

Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer

Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.

Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE

/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?

__blob=publicationFile&v=1

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben

gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes

vorzulegen.

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim

Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige

Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die

Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu

sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Anschrift siehe Nr. I.1

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen

Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen

beantwortet werden können.

Fristende: 06.12.2023

Das Angebotsschreiben Formblatt 213 und das Formblatt 225a werden nicht

nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu

entnehmen.

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und

direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen

nur einer ersten Ansichtdient.

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw.

Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.

Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden

Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können

Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die

Antworten hierzu erhalten.

Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe

abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches

Angebot.

Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in

Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr

möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,

Tel: +49 228/9499-0

Fax: +49 228/9499-163

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - A 4.1 - Vergabe
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: +49 30-184018450
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023