Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: P15006-3007500-001-560-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901661993
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen
Herstellung einer Stützwand aus Betonfertigteilen. Pflasterung einer Außenfläche im abgesenkten Souterrain-Bereich einschl. Errichtung einer Treppenanlage.
Turmstraße 21, 10559 Berlin
Das Leistungsbuch beschreibt diverse Leistungen des Landschaftsbaus einschl.
- Errichtung einer Stützwand aus Betonfertigteilen H 2,5 m
- Pflasterarbeiten im abgesenkten Außenbereich gemäß DIN 18 318
- Errichtung einer Treppenanlage
- Entwässerung des abgesenkten Außenbereichs mit Regenwasserrückhaltung
- Errichtung von 3 Rampenanlagen zur barrierefreien Erschließung
- Wiederherstellung der Freianlagen in Teilbereichen nach Abschluss Rohrleitungsbau und Gerüstarbeiten
- Wiederherstellung Straßenborde
Der angesenkte Außenbereich einschließlich Stützwand, Treppenanlage und Pflasterfläche wird neu errichtet.
Die wesentlichen Erdarbeiten sind bereits ausgeführt.
Die Wiederherstellung der Freianlagen rund um das Gebäude dient der Rückführung in den ursprünglichen Zustand.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig
Ort: Berlin
Land: Deutschland