Kauf eines Gerätewagen Taucher (GW-T) für die Berufsfeuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232120266
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hühn, Guido
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Gerätewagen Taucher (GW-T) für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung eines Gerätewagen Taucher (GW-T) für die Berufsfeuerwehr Hamburg. Die Lieferung des Fahrzeuges soll in 2024 erfolgen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung eines Gerätewagen Taucher (GW-T) für die Berufsfeuerwehr Hamburg. Die Lieferung des Fahrzeuges soll in 2024 erfolgen.
Folgende Optionen sollen angeboten werden. Diese werden bei der Ermittlung des Vergleichspreises nicht berücksichtigt:
• Option 1 – Eine vom Umfang her der gesetzlichen Gewährleistung entsprechende Garantie für das dritte Jahr ab Fahrzeugübergabe.
• Option 2 - Eine vom Umfang her der gesetzlichen Gewährleistung entsprechende Garantie für das dritte und vierte Jahr ab Fahrzeugübergabe.
• Option 3 – Rechnergestützte Wartungs- und Fehlerdiagnosesystem mit Speichereinrichtung für den feuerwehrtechnischen Aufbau.
Die Entscheidung ob und welche Option in Anspruch genommen wird, erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Optionen beim Abruf des Fahrzeuges.
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicezentren
• Darlegung Qualitätssicherung
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Realisierungszeitplan
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur durch die Feuerwehr Hamburg
• Zusicherung Garantie für den Durchrostungsschutz
• Besichtigungsbestätigung
• Ausführungszeichnung
• Energiekonzept
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Gerätewagen Taucher (GW-T) für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschlagszahlungen sind mit Zustimmung der Feuerwehr Hamburg nach Fertigstellung bzw. Anlieferung des LKW-Fahrgestelles möglich. Sicherheit in der jeweiligen Höhe der Abschlagszahlungen ist bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.