RV Entsorgung von Altpapier, Kartonagen und Mischglas berlinweit für den Zeitraum 2024 bis 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 267-23-OV-BWO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
RV Entsorgung von Altpapier, Kartonagen und Mischglas berlinweit für den Zeitraum 2024 bis 2026
Rechtskonforme Entsorgung von Altpapier und Kartonagen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Mischglasentsorgung für ein Teilportfolio von 26 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Altpapier und Kartonagen – Apartment
Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Bereich Apartment nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 89 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Altpapier und Kartonagen –Wohnen
Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Bereich Wohnen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 305 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Glas
Entsorgung von Glas nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 26 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregister vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers.
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2016 erbracht wurden. Hinsichtlich der Höchstzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für Los 1: Altpapier und Kartonagen – Apartment
Mindestens 2 Referenzen mit:
• Leistungsgegenstand: Abholung Altpapier / Kartonagen
• Mindestens 100 Abholstellen
• Laufzeit von Mindestens 3 Jahren
• Wesentliche Leistungserbringung ab 2016
Für Los 2: Altpapier und Kartonagen –Wohnen
Mindestens 2 Referenz mit:
• Leistungsgegenstand: Abholung Altpapier / Kartonagen
• Mindestens 330 Abholstellen
• Laufzeit von Mindestens 3 Jahren
• Wesentliche Leistungserbringung ab 2016
Für Los 3: Glas
Mindestens 2 Referenz mit:
• Leistungsgegenstand: Abholung Glas
• Mindestens 25 Abholstellen
• Laufzeit von Mindestens 3 Jahren
• Wesentliche Leistungserbringung ab 2016
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Eine Referenz kann für mehrere Lose gewertet werden.
BVB Mindeststundenentgelt, BVB Verhinderung von Benachteiligungen, BVB Kontrolle Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil
beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage
nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden
Mindestdeckungssummen erbringen wird:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
- für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall
und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen
(MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3030138316
Fax: +49 3030137613
Internet-Adresse: www.berlin.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3030138316
Fax: +49 3030137613
Internet-Adresse: www.berlin.de