Wirtschaftsprüferleistungen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bremen, V0503/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: V0503/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Katharinenstraße 12-14
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüferleistungen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bremen, V0503/2023
Die Freie Hansestadt Bremen - Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - als Auftraggeber, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prüfung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027) für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abgegrenzter zu prüfender Einheiten (12 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
Bremen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prüfung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027) für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abgegrenzter zu prüfender Einheiten (Prüfungsverbund von 12 außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt.
Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den 12 außeruniversitären Forschungseinrichtungen und dem Auftragnehmer. Die Leistung ist mit den beteiligten Einrichtungen einzeln abzurechnen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen ab Ziffer 3 ff. in der Rahmenvereinbarung.
Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu stellen, spätestens bis zum 27.09.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig nach § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten.
Telefonisch und per E-Mail eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Mit Abgabe des Angebots ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe (siehe Ziffer 2.2 ff. Rahmenvereinbarung). Dies gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
1) Angaben zum Bieter/Firmenprofil (Formblatt 1)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§123 und 124 GWB vorliegen (Formblatt 2)
3) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Formblatt 2)
4) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2)
5) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt (Formblatt 2)
6) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt (Formblatt 2)
7) Angaben zur Zulassung als Wirtschaftsprüfer und Fragenkatalog des IDW-Prüfungsstandards (Formblatt 2)
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
1) Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021,2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2)
2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2)
3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden (Formblatt 2)
oder
Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen.
4) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 2)
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
1) Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2)
2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) die drei (3) angegebenen Referenzen im Bereich "Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) mit dem Anforderungsprofil der Freien Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (AG) vergleichbar sind, u. a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 3)
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!) Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die drei angegebenen Referenzobjekte folgende Mindestanforderung erfüllen:
• Einschlägige Erfahrung in der Prüfung von öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), in Trägerschaft von rechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts oder als eingetragene Vereine geführt werden
Hinweis:
Ohne Nennung von Referenzen, kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referenzen
einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
3) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen zur Sicherstellung der zu erbringenden Dienstleistung (Wirtschaftsprüferleistungen Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal (Kernteam) zum Einsatz bringt (Formblatt 4)
Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB nur öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein.
Im Rahmen der Durchführung der Prüfungsleistungen besteht der jährliche Sonderprüfungsbedarf nach Artikel 107 AEUV (Beihilfeverbot) notwendigen Trennungsrechnung für den wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Bereich der Institute hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen des EU-Gemeinschaftsrahmens FUEUI auf der Grundlage des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Anforderungen aus dem HGB §§ 238 ff. und § 239 Abs. 2 und 3.
Vor Beginn der Jahresabschlussprüfungen hat die Beauftragende die Möglichkeit, Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung festzulegen. In einem Vorgespräch zu den jeweiligen Jahresabschlussprüfungen zwischen dem Abschlussprüfer und dem Auftraggeber werden die Prüfungsinhalte der vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte abgestimmt. Sofern diese Prüfungsschwerpunkte in einem direkten Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, der Prüfung des Lageberichtes oder der Prüfung nach § 53 HGrG stehen, ist die Bearbeitung der Prüfungsschwerpunkte durch das Honorarangebot abgedeckt.
Für hierüber hinausgehende Prüfungshandlungen (Sonderprüfungen) sind, neben der Darstellung gemäß Punkt 1.2., Buchstabe h. benannten Sonderprüfungen, für Sonderprüfungen, die in dieser Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze für a) Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, b) IT-Expertinnen/Experten, c) eingehende finanzwirtschaftliche Bewertungen und d) rechtliche Expertisen anzugeben (Preisblatt Anlage 1.1. und 1.2 - "Nicht definierte Sonderprüfungen")
Die in dieser Leistungsbeschreibung nicht konkret genannten Sonderprüfungen werden gesondert beauftragt. Das senatorische Ressort der Freien Hansestadt Bremen behält sich vor, diese Sonderprüfungen auch anderweitig zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Komplexität der Prüfungsverbünde sowie der zu prüfenden Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 ist eine Laufzeit von mind. 5 Jahren vorgesehen.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028/2029
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unver-züglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: