Rahmenvertrag Softwareentwicklungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0170
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Softwareentwicklungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, aufgeteilt in drei Lose im Bereich der Softwareentwicklung. Die Lose werden in folgende Bereiche der Entwicklung aufgeteilt:
Los 1: SW Entwicklung im Bereich der Mobile Applikationen (iOS, Android)
Los 2: SW Entwicklung im Bereich der Web Anwendungen und Web API´s, sowie Desktop Applikationen
Los 3: SW Entwicklung im Bereich der Testsuiten auf Basis von JUnit, Cucumber, Selenium
Entwicklungsleistungen für Mobile Applikationen (iOS, Android)
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Mit dem sich ausweitenden Fokusbereich der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin und der schrittweisen Einführung von TI2.0 ist es absehbar, dass der Bedarf an externen Software Entwicklungsleistungen zur Erprobung neuer Konzepte oder zur Unterstützung der Akteure im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren steigen wird. Um diesen Beschaffungsbedarf decken zu können, beabsichtigt die gematik einen Rahmenvertrag mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Mit dem Rahmenvertrag soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an die ausgewählten Rahmenvertragspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen.
Der Abschluss des Rahmenvertrags soll sicherstellen, dass die ausgewählten Rahmenvertragspartner bzw. Auftragnehmer (AN) die gematik über einen längeren Zeitraum hinweg begleiten und ihr als vertrauensvolle Partner für unterschiedliche Themen im Kontext der Software-Entwicklung zur Verfügung stehen. Durch die langfristige Zusammenarbeit erhofft sich die gematik Synergien und kürzere Projektlaufzeiten, da den AN die entsprechenden Unternehmensstrukturen, Arbeitsweisen, Besonderheiten und Ansprechpartner nach einiger Zeit vertraut sein werden, und damit Einarbeitungszeiten mittelfristig stark verkürzt werden können.
Aufgeteilt werden diese Bedürfnisse in 3 Lose, die wie folgt lauten:
Los 1: SW Entwicklung im Bereich der Mobile Applikationen (iOS, Android)
Los 2: SW Entwicklung im Bereich der Web Anwendungen und Web API´s, sowie Desktop Applikationen
Los 3: SW Entwicklung im Bereich der Testsuiten auf Basis von JUnit, Cucumber, Selenium
Je Los sollen dabei drei Rahmenvertragspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können.
Der Höchstwert der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren min. drei und max. fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose je Los auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren im jeweiligen Los aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge im jeweiligen Los ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als fünf gleichwertige Bewerbungen im jeweiligen Los vorliegen, entscheidet das Losverfahren.
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Entwicklungsleistungen für Softwareentwicklung Web-Anwendungen, Web-APIs und Desktop Applications
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Mit dem sich ausweitenden Fokusbereich der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin und der schrittweisen Einführung von TI2.0 ist es absehbar, dass der Bedarf an externen Software Entwicklungsleistungen zur Erprobung neuer Konzepte oder zur Unterstützung der Akteure im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren steigen wird. Um diesen Beschaffungsbedarf decken zu können, beabsichtigt die gematik einen Rahmenvertrag mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Mit dem Rahmenvertrag soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an die ausgewählten Rahmenvertragspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen.
Der Abschluss des Rahmenvertrags soll sicherstellen, dass die ausgewählten Rahmenvertragspartner bzw. Auftragnehmer (AN) die gematik über einen längeren Zeitraum hinweg begleiten und ihr als vertrauensvolle Partner für unterschiedliche Themen im Kontext der Software-Entwicklung zur Verfügung stehen. Durch die langfristige Zusammenarbeit erhofft sich die gematik Synergien und kürzere Projektlaufzeiten, da den AN die entsprechenden Unternehmensstrukturen, Arbeitsweisen, Besonderheiten und Ansprechpartner nach einiger Zeit vertraut sein werden, und damit Einarbeitungszeiten mittelfristig stark verkürzt werden können.
Aufgeteilt werden diese Bedürfnisse in 3 Lose, die wie folgt lauten:
Los 1: SW Entwicklung im Bereich der Mobile Applikationen (iOS, Android)
Los 2: SW Entwicklung im Bereich der Web Anwendungen und Web API´s, sowie Desktop Applikationen
Los 3: SW Entwicklung im Bereich der Testsuiten auf Basis von JUnit, Cucumber, Selenium
Je Los sollen dabei drei Rahmenvertragspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können.
Der Höchstwert der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren min. drei und max. fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose je Los auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren im jeweiligen Los aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge im jeweiligen Los ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als fünf gleichwertige Bewerbungen im jeweiligen Los vorliegen, entscheidet das Losverfahren.
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Entwicklungsleistungen für Softwareentwicklung Testsuiten
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Mit dem sich ausweitenden Fokusbereich der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin und der schrittweisen Einführung von TI2.0 ist es absehbar, dass der Bedarf an externen Software Entwicklungsleistungen zur Erprobung neuer Konzepte oder zur Unterstützung der Akteure im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren steigen wird. Um diesen Beschaffungsbedarf decken zu können, beabsichtigt die gematik einen Rahmenvertrag mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Mit dem Rahmenvertrag soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an die ausgewählten Rahmenvertragspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen.
Der Abschluss des Rahmenvertrags soll sicherstellen, dass die ausgewählten Rahmenvertragspartner bzw. Auftragnehmer (AN) die gematik über einen längeren Zeitraum hinweg begleiten und ihr als vertrauensvolle Partner für unterschiedliche Themen im Kontext der Software-Entwicklung zur Verfügung stehen. Durch die langfristige Zusammenarbeit erhofft sich die gematik Synergien und kürzere Projektlaufzeiten, da den AN die entsprechenden Unternehmensstrukturen, Arbeitsweisen, Besonderheiten und Ansprechpartner nach einiger Zeit vertraut sein werden, und damit Einarbeitungszeiten mittelfristig stark verkürzt werden können.
Aufgeteilt werden diese Bedürfnisse in 3 Lose, die wie folgt lauten:
Los 1: SW Entwicklung im Bereich der Mobile Applikationen (iOS, Android)
Los 2: SW Entwicklung im Bereich der Web Anwendungen und Web API´s, sowie Desktop Applikationen
Los 3: SW Entwicklung im Bereich der Testsuiten auf Basis von JUnit, Cucumber, Selenium
Je Los sollen dabei drei Rahmenvertragspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können.
Der Höchstwert der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren min. drei und max. fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose je Los auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren im jeweiligen Los aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge im jeweiligen Los ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als fünf gleichwertige Bewerbungen im jeweiligen Los vorliegen, entscheidet das Losverfahren.
Die gematik wird je Los eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung fest für den Zeitraum von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung eingehen. Der gematik steht zudem je Los ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der jeweiligen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung auf jeweils insgesamt 48 Monate zu. Das jeweilige Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)).
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)).
Für den Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) eingereicht werden.
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und für den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Zu 1. (Umsatz):
a) Los 1 (Software-Entwicklung Mobile Applications):
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 1.000 TEUR (netto) pro Jahr betragen.
b) Los 2 (Software-Entwicklung Web Anwendungen, Web-APIs und Desktop Applications):
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 1.000 TEUR (netto) pro Jahr betragen.
c) Los 3 (Software-Entwicklung Testsuiten):
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 500 TEUR (netto) pro Jahr betragen.
1. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern, ausgewiesen nach:
- Anzahl der Product Owner (d.h. Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation (min. PSPO I-Zertifizierung oder vergleichbar) und mehrjähriger Berufserfahrung im SCRUM-Umfeld bzw. im agilen Projektmanagement),
- Anzahl der Scrum Master/Agile Coach (d.h. Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation (min. PSM I-Zertifizierung oder vergleichbar) und mehrjähriger Berufserfahrung im SCRUM-Umfeld bzw. im agilen Projektmanagement) sowie
- Anzahl der Senior Softwareentwickler (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet der Softwareentwicklung)
2. Referenzprojekte
a) Los 1 (Software-Entwicklung Mobile Applications):
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen für Mobile Applications (bspw. iOS und/oder Android) unter Anwendung agiler Methoden (bspw. Scrum) zum Gegenstand hatte. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren er-bracht, wenn die Abnahme der erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren erfolgte und der Leistungsbeginn nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Teilnahmefrist.
b) Los 2 (Software-Entwicklung Web Anwendungen, Web-APIs und Desktop Applications):
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen für Web-Anwendungen auf Basis von Angular, Vue oder React (Frontend) und Java, Kotlin oder Rust (Backend), für Web-APIs auf Basis von REST oder GraphQL und/oder für Desktop-Anwendungen auf Basis von Electron oder Java (oder vergleichbarer Programmiersprachen) unter Anwendung agiler Methoden (bspw. Scrum) zum Gegenstand hatte. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Abnahme der erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren erfolgte und der Leistungsbeginn nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Teilnahmefrist.
c) Los 3 (Software-Entwicklung Testsuiten):
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Leistung aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen für Test-Suiten auf Basis von JUnit, Cucumber, Selenium oder vergleichbaren Frameworks unter Anwendung agiler Methoden (bspw. Scrum) zum Gegenstand hatte. Ein Referenzprojekt gilt in den letzten 3 Jahren als erbracht, wenn die Abnahme der erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren erfolgte und der Leistungsbeginn nicht länger als 5 Jahre zurück-liegt. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Teilnahmefrist.
Zu 1. (Mitarbeiter):
a) Los 1 (Software-Entwicklung Mobile Applications):
Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl der jeweiligen Kategorisierung muss bei
- Product Owner mindestens: 3
- Scrum Master / Agile Coach mindestens: 3
- Senior Softwareentwickler mindestens: 12
betragen. Eine Person kann hierbei nur eine der benannten Positionen besetzen.
b) Los 2 (Software-Entwicklung Web Anwendungen, Web-APIs und Desktop Applications):
Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl der jeweiligen Kategorisierung muss bei
- Product Owner mindestens: 3
- Scrum Master / Agile Coach mindestens: 3
- Senior Softwareentwickler mindestens: 12
betragen. Eine Person kann hierbei nur eine der benannten Positionen besetzen.
c) Los 3 (Software-Entwicklung Testsuiten):
Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl der jeweiligen Kategorisierung muss bei
- Product Owner mindestens: 3
- Scrum Master / Agile Coach mindestens: 3
- Senior Softwareentwickler mindestens: 12
betragen. Eine Person kann hierbei nur eine der benannten Positionen besetzen.
Zu 2. Referenzprojekte:
a) Los 1 (Software-Entwicklung Mobile Applications):
- Es müssen mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bar sind
- Auftragsvolumen pro Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Die Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt müssen auf Deutsch oder Englisch erbracht worden sein
- Das Projektteam bestand aus min. 1 Product Owner, 1 Scrum Master und 5 Softwareentwicklern
b) Los 2 (Software-Entwicklung Web Anwendungen, Web-APIs und Desktop Applications):
- Es müssen mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bar sind
- Auftragsvolumen pro Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Die Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt müssen auf Deutsch oder Englisch erbracht worden sein
- Das Projektteam bestand aus min. 1 Product Owner, 1 Scrum Master und 5 Softwareentwicklern
c) Los 3 (Software-Entwicklung Testsuiten):
- Es müssen mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bar sind
- Auftragsvolumen pro Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Die Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt müssen auf Deutsch oder Englisch erbracht worden sein
- Das Projektteam bestand aus min. 1 Product Owner, 1 Scrum Master und 5 Softwareentwicklern
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose (sofern ein Bewerber diese Absicht mit seinem Teilnahmeantrag angezeigt hat und dazu nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert wird) keine Personenidentität beim mit dem Angebot zu benennenden Projektteam zulässig ist. Jedes Projektteam muss je Los demnach mit unterschiedlichen Fachkräften besetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes/Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmenantrags/Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen;
8) Es wird darauf hingewiesen, dass bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose (sofern ein Bewerber diese Absicht mit seinem Teilnahmeantrag angezeigt hat und dazu nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert wird) keine Personenidentität beim mit dem Angebot zu benennenden Projektteam zulässig ist. Jedes Projektteam muss je Los demnach mit unterschiedlichen Fachkräften besetzt werden.
9) Je Los soll eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung mit jeweils maximal 3 Rahmenvertragspartnern geschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YW8FDX860
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.