Internetanschlüsse, ECA-2023-008 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Internetanschlüsse, ECA-2023-008
- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
- Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
Angebot für ISP1
Bundesdruckerei GmbH Florastraße 133-136 12623 Berlin
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR; bei Erreichen dieses
Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um jeweils 12 weitere Monate ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 4 Jahre beträgt.
Angebot für ISP2
Bundesdruckerei GmbH Florastraße 133-136 12623 Berlin
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR; bei Erreichen dieses
Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um jeweils 12 weitere Monate ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 4 Jahre beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Zertifizierung gemäß ISO/IEC-27001 oder gleichwertig
10. Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder gleichwertig
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Folgende Mindestkriterien müssen je Referenz erfüllt sein:
- mindestens zwei redundante Internetanschlüsse der Bitrate 1 Gbit/s oder mehr müssen im Rahmen des Projektes realisiert worden sein
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen
und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber
insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige
Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang
des Online Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue
Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend.
Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW62ZS
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.