CX5 Pflegevertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nikolaus-Groß-Weg 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30387305200
Fax: +49 303387995599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
CX5 Pflegevertrag
Pflegevertrag für das Führungsunterstützungssystem CommandX 5
Berlin, Deutschland
Pflegevertrag für das Führungsunterstützungssystem CommandX 5
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Auswertung erfolgt nach der reinen Richtwertmethode gem. UfAB 2018.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 119 Abs. 4 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 VgV, da zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die ausgeschriebene Dienstleistung kann nur durch die Herstellerfirma des bestehenden Führungsunterstützungssystems erbracht werden. Der bestehende EVB-IT Vertrag soll aktualisiert und verlängert werden. Ein Wechsel der Software hätte weitreichende Folgen für die Berliner Feuerwehr sowohl finanziell durch eine Neubeschaffung, als auch Organisatorisch. Die Software müsste technisch (Schnittstellen) an die Berliner Feuerwehr angepasst werden, was gerade erst mit großem Aufwand umgesetzt wurde. Zudem müssten die gesamten Anwender (ca. 450 Personen) neu geschult und eingewiesen werden. Dies steht nicht im Kosten-Nutzen-Aufwands-Verhältnis.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CX5 Pflegevertrag
Postanschrift: Schnackenburgallee 217-223
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 215.000 € (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern, sofern mit Angebotsabgabe keine aktuelle Version eingereicht wird.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf).
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Voltairestraße 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30387305212
Fax: +49 30387995599