Ersatzbau der Schule und Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 030-23 VG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbau der Schule und Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde die SBH von der BSB mit dem Ersatzbau der Schule und der Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg zur Erweiterung des bestehenden 2,5-zügigen Schulstandortes auf 3 Züge beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4. der Bekanntmachung.
Die vorhandenen Typenbauten aus den 1960er Jahren werden (voraussichtlich in 2 Bauabschnitten) abgerissen und durch einen Neubau mit ca. 3.515 qm NRF, sowie Gründach und Photovoltaik ersetzt. Der Ersatzbau soll neben Lernflächen für 15 Klassen, auch Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen, eine Mensa mit Ganztagsküche, sowie einen 200 qm großen Bewegungsraum beinhalten.
Es wird angestrebt, die Auslagerung auf ein möglich geringes Maß zu reduzieren und nur Teilflächen vor Baubeginn abzureißen.
Im Anschluss an den adressbildenden Ersatzbau wird die vorhandene Seitzsporthalle (NRF rd. 630 qm) saniert und die Außenanlage (rd. 20.000 qm) neugestaltet. Dabei ist eine Erweiterungsmöglichkeit für einen weiteren Zug anzudenken. Voraussichtlich ist zusätzlich ein Teil des Grundstücks (rd. 1.000 qm) für eine Kita freizuhalten.
Die Fertigstellung der Maßnahmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand für 2028/29 geplant.
Neben der Schule nutzen derzeit zwei weitere Institutionen das Grundstück: In Gebäude 04 und 06 ist die Beratungsabteilung des ReBBZ Wandsbek-Nord untergebracht, welche mittelfristig das Gelände verlässt. Das Gebäude 09 wird hälftig von einem Kitaträger genutzt.
Für die Baufeldfreimachung ist es nach jetzigem Kenntnisstand notwendig, das Verwaltungsgebäude 01, in dem die technische Versorgung des Standortes geregelt wird, abzubrechen. Eine Interimslösung für die Weiternutzung des Standorts während der Baumaßnahme ist zu schaffen.
Auf dem Grundstück befindet sich ein gewachsener Baumbestand, der zum Großteil erhalten bleiben soll.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 10,8 Mio. netto inkl. Außenanlagen.
Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von rund 7,9 Mio. netto vorgesehen.
Das Büro tun-architektur, Hamburg, wurde im Jahr 2021 mit der Phase Null beauftragt. Das Büro wird von diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Phase Null werden (mindestens auszugsweise) den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags in Form einer Machbarkeitsstudie beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Lageplan mit Dachaufsichten zur Darstellung des gesamten Standortes (mit Positionierung der Gebäude, Aussagen zur Zonierung und Nutzung der Außenanlagen sowie zum Umgang mit dem Baumbestand und Aussagen zum Erschließungskonzept sowie zur Ver- und Entsorgung);
- Schematische Grundrissdarstellungen aller Geschosse sowie schematische Schnitte und Ansichten der Schule mit Aussagen zur Materialität (Gestaltungsbeispiele) und zur Einhaltung des vorgegebenen Flächennachweises mit Darstellung der direkt umgebenden Bestandsbebauung (z.B. als Silhouette);
- Beschreibung des Bauablaufs unter Berücksichtigung möglicher Bauabschnitte und ggf. erforderlichen Interimsmaßnahmen sowie zur Baustellenlogistik (Piktogramme).
Die Leistungen werden mit einem pauschalen Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] Euro (netto) durch den Auftraggeber vergütet.
Die zu vergebenden Leistungen für das Los Objektplanung bestehen aus:
Ersatzbau der Schule:
- Leistungsphase 1 bis 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Stufenweiser Kostenanschlag als besondere Leistung der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Sanierung der Einfeldsporthalle (sog. Seitzhalle):
- Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Energetische Planung als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Bestandsaufnahme als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Abbruchleistungen:
- Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude Nr. 01-04, 06-11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Vertreter der Schule sowie weitere Vertreter aus behördlichem Kontext (BSB und BSW/Büro OD) werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Ersatzbau der Schule:
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Stufenweiser Kostenanschlag als besondere Leistung der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Sanierung der Einfeldsporthalle (sog. Seitzhalle):
- Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Energetische Planung als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Bestandsaufnahme als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Abbruchleistungen:
- Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude Nr. 01-04, 06-11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbau der Schule und Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg- Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Postanschrift: Stadtdeich 7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143