Leistungen der Technischen Due Diligence Referenznummer der Bekanntmachung: 201-23-VV-TA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Technischen Due Diligence
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Due Diligence (nachfolgend TDD) im Rahmen des Geschäftsbetriebes der berlinovo und deren Tochtergesellschaften.
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Technischen Due Diligence (nachfolgend TDD) im Rahmen des Geschäftsbetriebes der berlinovo und deren Tochtergesellschaften.
Die Rahmenvereinbarung eröffnet die Möglichkeit, bei den regelmäßigen Ankaufs- und Verwertungsprüfungen von Baugrundstücken, Bestandsimmobilien und Projektent-wicklungen schnell und mit einem Höchstmaß an Kostensicherheit und Transparenz mit dem Prüfungsprozess beginnen zu können und zügig Entscheidungen zu treffen.
Die Objekte verfügen in der Regel über einen einfachen bis mittleren Standard. Der überwiegende Anteil dient der Nutzung zu Wohnzwecken.
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der TDD keine Fachingenieurleistungen und keine baubehördlichen Prüfungen. Eine detaillierte Prüfung vorliegender Planungen, wie beispielsweise im Hinblick auf fachtechnische Richtigkeit und Genehmigungsfähigkeit oder eine Flächenüberprüfung ist ebenfalls nicht geschuldet. Der Auftragnehmer erbringt auch keine Leistungen der Steuer- und Rechtsberatung.
Die berlinovo schreibt außerdem für die in der Anlage "Auftraggeber-TDD" aufgeführten Gesellschaften aus, die im Sinne von § 21 VgV abrufberechtigte Auftraggeber sind.
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch 2 mal jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform (E-Mail) der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme erreicht ist.
Die berlinovo wird die 5 bis max. 7 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der TDD als Red Flag Report
• mit mindestens 10.000 m2 BGF
• mindestens überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Als weitere Mindestbedingung muss der Teilnehmer über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg jeweils mindestens einmal einen Red Flag 1)- und einen Red Flag 2)-Report nachweisen.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden:
• Erstellung eines Red Flag Reports in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentlicher Auftraggeber) (5 Punkte)
• Red Flag 1) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Projektentwicklung im Bau (5 Punkte)
• Red Flag 2) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Bestandsimmobilie (5 Punkte)
• Darstellung der Qualitäten (1 Punkt)
• Energie-Effizienz (1 Punkt)
• Baugrund-/Untergrunduntersuchung (2 Punkte)
• Technische Beratung bei Kaufvertragsverhandlung (1 Punkt)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gem. Ziffer VI.3) Bekanntmachung erbringen wird,
• er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen.
Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Erklärung des Bewerbers zu gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) erwirtschaften Umsätzen.
1.
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eingesetzten Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens).
2.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der TDD als Red Flag Report
• mit mindestens 10.000 m2 BGF
• mindestens überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Als weitere Mindestbedingung muss der Teilnehmer über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg jeweils mindestens einmal einen Red Flag 1)- und einen Red Flag 2)-Report nachweisen.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden:
• Erstellung eines Red Flag Reports in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentlicher Auftraggeber) (5 Punkte)
• Red Flag 1) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Projektentwicklung im Bau (5 Punkte)
• Red Flag 2) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Bestandsimmobilie (5 Punkte)
• Darstellung der Qualitäten (1 Punkt)
• Energie-Effizienz (1 Punkt)
• Baugrund-/Untergrunduntersuchung (2 Punkte)
• Technische Beratung bei Kaufvertragsverhandlung (1 Punkt)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der TDD als Red Flag Report
• mit mindestens 10.000 m2 BGF
• mindestens überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Als weitere Mindestbedingung muss der Teilnehmer über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg jeweils mindestens einmal einen Red Flag 1)- und einen Red Flag 2)-Report nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 28.09.2023, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abschließt:
• Personenschäden: EUR 5.000.000,00;
• Vermögensschäden: EUR 3.000.000,00;
• sonstige Schäden: EUR 1.000.000,00.
Der AN verpflichtet sich, spätestens 10 KT nach Abschluss dieses Vertrages eine Kopie der Police der Haftpflichtversicherung an den AG zu übergeben.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Vgl. im Übrigen § 8 Vertrag.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: nb
Land: Deutschland