Gebäude-Feuerversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: TK 27072023-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-Feuerversicherung
Feuerversicherung der Objekte des Bezirkes TK
Bezirk Treptow-Köpenick
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt aber dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres ein. Da wir als öffentlicher Auftraggeber im Fall einer Kündigung unsererseits eine neue Vereinbarung wieder EU-weit ausschreiben müssen und diese ca. sechs Monate Vorbereitung für uns bedeutet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 VVG verfahren.
Außerdem wird laut der Präambel zur Rahmenvereinbarung für jedes Objekt ein einzelner, rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen, der im konkreten Einzelfall von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch abweichen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland