Grünanlagenpflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Grünanlagenpflegearbeiten
Leistungsgegenstand ist die Grünanlagenpflege am Standort der Unternehmenszentrale (UZ) der TK in Hamburg, bestehend aus den Gebäuden mit den Adressen Bramfelder Straße 140 (UZ), Bramfelder Straße 160 (Erweiterungsbau, BRAM160) und Habichtstr. 41 (HAB41). Die Leistungen umfassen neben der klassischen Grünanlagenpflege auch Pflegearbeiten an Gründächern und Naturgartenflächen. Die Arbeiten müssen vom Auftragnehmer mit akkubetriebenen Arbeitsmitteln und Geräten erbracht werden. Der Einsatz von Verbrennungsmotoren ist grundsätzlich untersagt.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg Erfüllungsorte sind Gebäudekomplexe der Unternehmenszentrale in der Bramfelder Straße 140, Bramfelder Straße 160 und der Habichtstraße 41, alle jeweils in Hamburg.
Der Auftragnehmer übernimmt die Garten- und Landschaftpflegearbeiten an den Außenanlagen der Gebäude der Unternehmenszentrale der TK in 22305 Hamburg; diese sind: Bürogebäude, Bramfelder Str. 140 (UZ), Bürogebäude, Habichtstraße 41 (HAB41) und Erweiterungsbau, Bürogebäude, Bramfelder Str. 160 (BRAM160).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung; Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Der Vertrag endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung oder einer gesonderten Mitteilung bedarf. Es besteht die Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden ausschließlich eigene, akkubetriebene Arbeitsmittel einsetzen, die für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Der Einsatz
von Arbeitsmitteln mit Verbrennungsmotor ist untersagt
und kann nur in begründeten Einzelfällen erlaubt werden.
Näheres - insbesondere zum Ort und Art und Umfang der Leistung - ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Es besteht die Option, den Vertrag um ein weiteres, fünftes Jahr zu verlängern. Einzelheiten sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen unterlagen zu entnehmen
Eine Ortsbegehung für einen besseren Überblick über die Örtlichkeiten wird allen interessierten Unternehmen angeboten und zur Kalkulation der Preise empfohlen. Eine Terminabstimmung erfolgt ausschließlich über das TK-Vergabeportal.
Die TK fragt im Leistungsverzeichnis (Anlage V2) an folgenden LV-Positionen Alternativen ab (sog. Alternativpositionen / Wahlpositionen):
Grundposition "Rasen mähen" (LV-Pos. 02.27)
Alternativ-/Wahlposition: "Mährobotersystem" (LV-Pos. 02.28.-02.31)
Zur Ausübung des Wahlrechts der TK und Wertung der Angebote verweisen wir auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe ("AAA+BWB"), dort Ziffern 9ff..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRDA
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.