Hosting Onlineservices und Plattformen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E95183611
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E95183611
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hosting Onlineservices und Plattformen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund des Laufzeitendes der aktuellen Vereinbarungen schreibt BIG direkt gesund die Leistung „Hosting Onlineservices und Plattformen“ in 2 Losen neu aus. Hierbei werden die bisherigen Aufträge in einer Ausschreibung gebündelt, um einheitlich aber jedoch sehr flexibel auf die anstehenden Anforderungen reagieren zu können. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen Online-Service auf einer entsprechend flexiblen Plattform zu gewährleisten.

Die beiden Lose umfassen folgende Dienstleistungen:

Los 1: Bereitstellung und Verwaltung (Wartung, Überwachung, Weiterentwicklung) einer Kubernetes-Infrastruktur sowie einer traditionellen Hosting-Infrastruktur und perspektivisch einer Cloud-Infrastruktur einschließlich technischer Support- und Beratungsdienstleistungen.

Los 2: Leistungen des Systemservice für das Gesamtsystem (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und Überlassung neuer Programmstände) sowie Entwicklungs-, Support- und Beratungsleistungen.

Die Vertragslaufzeit ist 48 Monate mit der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung (Hosting) von Kubernetes basiertem und traditionellem Hosting

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung und Verwaltung (Wartung, Überwachung, Weiterentwicklung) einer Kubernetes-Infrastruktur sowie einer traditionellen Hosting-Infrastruktur und perspektivisch einer Cloud-Infrastruktur einschließlich technischer Support- und Beratungsdienstleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung von Konzepten / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb und die Weiterentwicklung der Online-Services und -Plattformen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungen des Systemservice für das Gesamtsystem (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und Überlassung neuer Programmstände) sowie Entwicklungs-, Support- und Beratungsleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung von Konzepten / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)

- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“.

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot für das jeweilige Los vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 „Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“.

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot für das jeweilige Los vorzulegender Unterlagen befindet sich im

Anhang 1 „Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Anlage „Referenzliste des Unternehmens" (für das jeweilige Los) entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ (für das jeweilige Los) ergeben

- Anlage „Referenzliste der eingesetzten Mitarbeiter" (für das jeweilige Los) entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste der eingesetzten Mitarbeiter“ (für das jeweilige Los) ergeben

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot für das jeweilige Lose vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 „Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile“ am Ende der

Bewerbungsbedingungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/10/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport mit vorheriger Registrierung und Freigabe (siehe zweiter Absatz) kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E95183611 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E95183611).

HINWEIS: Der Zugang zu den Vergabeunterlagen setzt eine Freischaltung des jeweiligen Bieters durch die Auftraggeberin voraus, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen enthalten, die u.a. die System- und Sicherheitsstruktur der BIG direkt gesund betreffen. Aus diesem Grund ist der Zugang zu den Vergabeunterlagen für potentielle Bieter erst nach vorheriger Freischaltung durch die Auftraggeberin möglich. Voraussetzung für die Freischaltung ist die entsprechende Registrierung, Antragstellung zur Freischaltung auf subreport und die Zusendung einer vorgegebenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung als pdf-Datei per E-Mail an:

Die Vertraulichkeitserklärung steht barrierefrei zum Download unter https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen zur Verfügung. BIG direkt gesund wird den potentiellen Bieter für den Download der vollständigen Vergabeunterlagen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren innerhalb von 1-2 Arbeitstagen freischalten, nachdem ihr der entsprechende Antrag auf subreport und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertraulichkeitserklärung vom Bieter zugegangen ist.

Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter www.subreport.de.

Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer

Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (…)

2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…)

§ 135 Unwirksamkeit:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)

§ 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein(…);

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe Angaben unter Ziff. VI. 4.1).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023