Übergreifendes Identitätsmanagement zur Bereitstellung einer digitalen Identität Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-08-SYS-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Basler Str. 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
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Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Sternplatz 7
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
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Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
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Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergreifendes Identitätsmanagement zur Bereitstellung einer digitalen Identität
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung einer zentralen Identifikationslösung für die Nutzung aller Online-Angebote und -Services des AOK-Systems durch diverse Nutzergruppen. Die Identifikationslösung, umfasst sowohl einen von der gematik zugelassenen sektoralen Identity-Provider (IDP), der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, als zugelassene Standardsoftware ("Sekt. IDP"), als auch Weiterentwicklungen und individuelle Anpassungen / Individualisierungen nach Maßgabe der Anforderungen der Auftraggeberinnen (zusammen mit dem Sekt. IDP das sog. "IDM"). Die Lösung ist als Software-as-a-Service (SaaS) bereitzustellen. Die Umsetzung der Anforderungen an den Sekt. IDP und dessen Betrieb soll im Wesentlichen auf Basis standardisierter Lösungen erfolgen.
Die Nutzung der Online-Angebote und -Services der AOK-Gemeinschaft erfordert je nach Ausprägung die Registrierung und Authentifizierung des Nutzers. In der Vergangenheit wurden die entsprechenden Registrierungsdaten üblicherweise in der Systemumgebung der jeweiligen Applikation verarbeitet und gespeichert. Dies macht eine separate Registrierung für den Nutzer für jede einzelne Applikation bzw. jeden einzelnen Service erforderlich. Um die Nutzerprozesse einfacher, einheitlicher und sicherer zu gestalten und dabei den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, soll zukünftig eine dauerhafte zentrale Identifikationslösung in Form eines zentralen, einheitlichen Identitäts- und Berechtigungsmanagements bereitgestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung ist daher eine zentrale Identifikationslösung zur Nutzung aller Online-Angebote und -Services des AOK-Systems durch diverse Nutzergruppen. Die Identifikationslösung, umfasst sowohl einen von der gematik zugelassenen sektoralen Identity-Provider (IDP), der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, als zugelassene Standardsoftware ("Sekt. IDP"), als auch Weiterentwicklungen und individuelle Anpassungen / Individualisierungen nach Maßgabe der Anforderungen der Auftraggeberinnen (zusammen mit dem Sekt. IDP das sog. "IDM"). Dabei soll zunächst der Sekt. IDP in den Produktivbetrieb gehen, um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und ein paar Monate später das IDM.
Die Identifikationslösung bildet eine zukünftige Basis für die Nutzung aller digitalen Anwendungen der AOKs, die sichere Kommunikation über verschiedene Kanäle und den Zugriff auf zentral definierte übergreifende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA). Sie muss zum Implementationszeitraum mindestens die gematik-Standards umfassen. Zugleich muss sie weitere Funktionen entweder out-of-the-box (d.h. ohne zusätzliche Anpassungen, Konfigurationen, Erweiterungen sofort nutzbar) oder im Rahmen von Weiterentwicklungen umfassen können, die entweder (i) aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind oder (ii) von den Auftraggeberinnen spezifisch gewünscht werden. Die zu beschaffende Lösung muss weiterhin in der Lage sein, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende weitere Anwendungen anzubinden. Die Lösung ist als Software-as-a-Service (SaaS) bereitzustellen.
Im Wesentlichen streben die Auftraggeberinnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine standardisierte Lösung zur Umsetzung der Anforderungen an den Sekt. IDP und dessen Betrieb an. Darunter ist eine Softwarelösung und deren Betrieb zu verstehen, die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für einen Auftraggeber entwickelt wurde oder wird, einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Die Auftraggeberinnen haben - einzeln oder gemeinsam - das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag ganz oder teilweise, entsprechend der Maßgaben des Vertrags (siehe Vergabeunterlagen), einmal oder zweimal um jeweils 2 (zwei) weitere Jahre, insgesamt also um bis zu 4 (vier) weitere Jahre auf insgesamt 8 (acht) Jahre zu verlängern.
Je dargestelltem Eignungsnachweis (nachfolgend Kriterium) können zwischen 0 und 3 Punkte gemäß der nachfolgend dargestellten Beschreibung vergeben werden, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung einfließen. Die Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktoren multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte je Kriterium ergibt die Gesamtpunktzahl. Die besten drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme an Verhandlungen ausgewählt. Die Bewertung von Referenzen setzt die Benennung des Auftraggebers voraus. Für Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. nicht überprüfbar sind, können keine Punkte vergeben werden.
- Kriterium Nr. 1: Für jedes genannte Referenzprojekt (max. 3), welches eine Zulassung (Produkt/ Dienst) bei der gematik für einen Telematik-Dienst betreffen, dessen Bestandteil ein IDP-System war, erhält der Bewerber einen Punkt in der Bewertung. Bewertungspunkte minimal: 0, Bewertungspunkte maximal: 3, Gewichtungsfaktor: 3, gewichtete Punkte maximal: 9.
- Kriterium Nr. 2: Für jedes genannte Referenzprojekt (max. 3), welches eine gematik Produktzulassung abseits eines IDP-Systems beinhaltet hat, erhält der Bewerber einen Punkt in der Bewertung. Bewertungspunkte minimal: 0, Bewertungspunkte maximal: 3, Gewichtungsfaktor: 2, gewichtete Punkte maximal: 6.
- Kriterium Nr. 3: Für jedes genannte Referenzprojekt (max. 3), welches die Entwicklung kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen und deren Integration zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, welche in bestehende Anwendungslandschaften integriert wurden. Hierbei wurde die Einbettung von Funktionen, Tools oder Diensten in bereits existierende Software oder Plattformen berücksichtigt. Diese Integration ermöglicht es den Benutzern, gesundheitsbezogene Aktivitäten und Informationen innerhalb der vertrauten Umgebung der jeweiligen Anwendung auszuführen, ohne eine separate Anwendung öffnen zu müssen. Bewertungspunkte minimal: 0, Bewertungspunkte maximal: 3, Gewichtungsfaktor: 1, gewichtete Punkte maximal: 3.
- Kriterium Nr. 4: Zertifizierungen zur Nachhaltigkeit: Nachweis von ISO14001 Umweltmanagementsysteme oder Nachweis von ISO50001 Energiemanagementsysteme. Bewertungspunkte minimal: 0, Bewertungspunkte maximal: 1, Gewichtungsfaktor: 2, gewichtete Punkte maximal: 2.
- Kriterium Nr. 5: Zertifizierungen zum Risikomanagement: Nachweis von ISO 31000 Risikomanagement. Bewertungspunkte minimal: 0, Bewertungspunkte maximal: 1, Gewichtungsfaktor: 1, gewichtete Punkte maximal: 1.
Es können damit insgesamt maximal 11 Bewertungspunkte bzw. maximal 21 gewichtete Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft für die Eignungsnachweise (Kriterien) erzielt werden.
Liegen aufgrund eines Bewertungsgleichstandes mehr als drei bestbewertete Teilnahmeanträge vor, entscheidet eine vergleichende Gesamtbewertung der Unternehmensreferenzen anhand der vorgelegten Liste Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren (vgl. Dokument "Formblätter Teilnahmeantrag", Formblatt 6, Ziffer 3 "Weiterführende Referenzliste") unter den punktgleichen Teilnahmeanträgen, die im Wettbewerb um die 3. Rangposition stehen. Maßstab für die Bewertung sind die Angaben zu Umfang und Auftragsgegenstand in Bezug auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Auftrag im technischen Sinne gemäß Leistungsbeschreibung und der fachlichen Expertise.
(1) Einbindung von Identifizierungsdiensteanbietern gem. Leistungsbeschreibung
(2) 2FA-App mit White-Label Ansatz (CD) sowie ergänzende Webanwendung
Das Höchstabrufvolumen dieses Vertrags beträgt 100 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) berechnet auf 4 Jahre und erhöht sich entsprechend bei Verlängerung auf max. 200 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer). Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt zahlreiche Risikopuffer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen.
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
(4) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
(5) Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis
(6) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist von jedem Dritt- und Nachunternehmer, dessen Kapazitäten zum Eignungsnachweis in Anspruch genommen werden, eine
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verpflichtungserklärung von Dritt-/Nachunternehmern gegenüber dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
einzureichen.
(7) Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer:
Für den Fall des Einsatzes von bloßen Nachunternehmern (ohne Eignungsleihe) und dies bereits im Teilnahmewettbewerb bekannt ist, sind diese im Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis zu benennen. Als Nachunternehmer gelten auch Wartungsfirmen, da nicht auszuschließen ist, dass diese im Rahmen ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Von den Nachunternehmern (ohne Eignungsleihe) sind die
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verpflichtungserklärung des Dritt-/Nachunternehmers spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!
(1) Gesamtumsatz:
Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020-2022 (alternativ, wenn für 2022 noch kein Jahresabschluss vorliegt: 2019-2021).
(2) Betriebshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu (1): Gesamtumsatz:
Nachweis über einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 20 Mio. EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022 (alternativ, wenn für 2022 noch kein Jahresabschluss vorliegt: 2019-2021).
Zu (2): Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber erklärt, dass er bereits jetzt über eine bestehende, gültige marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt oder unverzüglich auf Aufforderung der Auftraggeberinnen nach Zuschlagserteilung eine solche abschließt und nachweist, mit der mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis und Kalenderjahr abgedeckt sind:
- [Betrag gelöscht] EUR gegen Personenschäden sowie gegen Vermögensschäden (insbesondere aufgrund von Betriebsunterbrechungen bei den Auftraggeberinnen oder den Begünstigten und inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen).
(1) Nachweis über Zertifizierungen:
- ISO 27001 - Informationssicherheitsmanagement (im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragten/ verantwortlichen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder das eignungsverleihende Nachunternehmen)
- ISO 25000 oder ISO 9001 - Qualitätsmanagement
Eine Kopie des jeweiligen Zertifikats liegt dem Teilnahmeantrag bei.
(2) Referenzen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bestätigt, in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) in mindestens drei Referenzaufträgen Leistungen der Entwicklung, Bereitstellung, des Betriebs und der Weiterentwicklung von Identity-Management-Lösungen (IDM) oder Identity-Provider-Lösungen (IDP) gemäß den folgenden Mindestanforderungen ausgeführt zu haben.
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung (Kapitel 3.1.2 ff.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein und noch aktiv genutzt werden (zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung am Teilnahmewettbewerb). Die Referenzen müssen jeweils mindestens eine Menge von 50.000 aktiven Nutzern p.a. abdecken.
Es sind bei allen Referenzen nur Aufträge über Leistungen aus den letzten drei Jahren zu benennen. Ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen den in der Bekanntmachung sowie den Formblättern enthaltenen Hinweisen und Anforderungen entsprechen. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Je Einzelreferenzerklärung darf das befüllte Formblatt max. 2 DIN A4 Seiten in ausgedruckter Form umfassen.
(3) Liste mit Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren "Weiterführende Referenzliste":
Es ist eine Liste mit geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nicht bereits in den o.g. Detailreferenzen benannt wurden, mit Angabe des Werts/Umfanges, des Leistungszeitraumes sowie des Referenzauftraggebers vorzulegen. Aufträge, deren Auftragswert unterhalb von [Betrag gelöscht] EUR liegt, sind keine geeigneten Referenzen.
(4) Erklärung zu den gematikspezifischen Anforderungen für den sektoralen IDP:
Es sind die Anforderungen an die Zulassung des sektoralen IDPs der gematik GmbH als zentrale Voraussetzung für die Leistungserbringung zu erfüllen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist zumindest eine Antragstellung zur Anbieter- und Produktzulassung für den sektoralen IDP durch die gematik GmbH ([gemSpec_IDP_Sek]) nachzuweisen. Dabei sind die Spezifikationen nach Produkttypensteckbrief:
- Produkttypsteckbrief Sektoraler IDP (aktuell: gemProdT_IDP-Sek_PTV_2.0.2-0)
- Anbietertypsteckbrief Sektoraler IDP (aktuell: gemAnbT_IDP-Sek_ATV_1.0.2)
- Änderungsliste (aktuell: "IDP_23.4"),
deren Änderungsanforderungen (siehe dazu: https://fachportal.gematik.de/), Konzepte und ggf. weitere veröffentlichte Dokumente der gematik GmbH nach dem jeweils letzten veröffentlichten Stand zu beachten.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er/sie den vorgenannten Antrag zur Anbieter- und Produktzulassung bei der gematik GmbH gestellt hat, unter jeweiliger Nennung des Datums des Antrages sowie des Aktenzeichen/ der Vorgangsnummer bei der gematik GmbH. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft stimmt zu, dass der Status der gematik-Zulassung nicht nur anhand öffentlich verfügbarer In-formationen der gematik GmbH unter https://fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten verifiziert werden kann, sondern die Auftraggeberinnen und deren Bevollmächtigte von der gematik GmbH direkt Auskunft erlangen dürfen.
Zu (1): Nachweis über Zertifizierungen:
- ISO 27001 - Informationssicherheitsmanagement (im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragten/ verantwortlichen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder das eignungsverleihende Nachunternehmen)
- ISO 25000 oder ISO 9001 - Qualitätsmanagement
Zu (2): Referenzen: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bestätigt, in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) in mindestens drei Referenzaufträgen Leistungen der Entwicklung, Bereitstellung, des Betriebs und der Weiterentwicklung von Identity-Management-Lösungen (IDM) oder Identity-Provider-Lösungen (IDP) gemäß den folgenden Mindestanforderungen ausgeführt zu haben.
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung (Kapitel 3.1.2 ff.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein und noch aktiv genutzt werden (zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung am Teilnahmewettbewerb). Die Referenzen müssen jeweils mindestens eine Menge von 50.000 aktiven Nutzern p.a. abdecken.
Zu (3): Referenzaufträge, deren Auftragswert unterhalb von [Betrag gelöscht] EUR liegt, sind keine geeigneten Referenzen.
Zu (4): Erklärung zu den gematikspezifischen Anforderungen für den sektoralen IDP:
Es sind die Anforderungen an die Zulassung des sektoralen IDPs der gematik GmbH als zentrale Voraussetzung für die Leistungserbringung zu erfüllen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist zumindest eine Antragstellung zur Anbieter- und Produktzulassung für den sektoralen IDP durch die gematik GmbH ([gemSpec_IDP_Sek]) nachzuweisen. Dabei sind die Spezifikationen nach Produkttypensteckbrief:
- Produkttypsteckbrief Sektoraler IDP (aktuell: gemProdT_IDP-Sek_PTV_2.0.2-0)
- Anbietertypsteckbrief Sektoraler IDP (aktuell: gemAnbT_IDP-Sek_ATV_1.0.2)
- Änderungsliste (aktuell: "IDP_23.4"),
deren Änderungsanforderungen (siehe dazu: https://fachportal.gematik.de/), Konzepte und ggf. weitere veröffentlichte Dokumente der gematik GmbH nach dem jeweils letzten veröffentlichten Stand zu beachten.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er/sie den vorgenannten Antrag zur Anbieter- und Produktzulassung bei der gematik GmbH gestellt hat, unter jeweiliger Nennung des Datums des Antrages sowie des Aktenzeichen/ der Vorgangsnummer bei der gematik GmbH.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer wird den unter Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung genannten Versicherungsschutz bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aus diesem Vertrag auf eigene Kosten aufrechterhalten.
(2) Sicherheitsleistungen
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Einzelverträgen hierunter, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistungen einschließlich Abrechnung, Mängelhaftung und Schadensersatz sowie für die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen hat der Auftragnehmer 2 (zwei) Erfüllungssicherheiten in Form von Bankbürgschaften zu stellen und aufrechtzuerhalten. Bei den Bürgschaften muss es sich um selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete, schriftliche Bürgschaftserklärungen eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers handeln. Die eine Bürgschaft in Höhe von EUR 600.000 (in Worten: sechshunderttausend Euro) wird als Sicherheit für die Erfüllung Vertragsleistungen während der Transitions- und Migrationsphase ("Transitionssicherheit") gestellt. Die andere Bürgschaft in Höhe von EUR 600.000 (in Worten: sechshunderttausend Euro) wird als Sicherheit für die Erfüllung der Vertragsleistungen während der Betriebsphase ("Betriebssicherheit") gestellt. Die Erfüllungsbürgschaften sind binnen 4 (vier) Wochen nach Vertragsschluss (Zuschlag im Vergabeverfahren) an die Auftraggeberinnen zu übergeben. Im Übrigen wird auf Ziff. 50 des Rahmenvertrages der Vergabeunterlagen verwiesen.
(3) Datenschutzbestimmungen
Der Bieter erkennt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung ohne Einschränkung an. Die Datenschutzbestimmungen treten mit Zuschlagserteilung in Kraft. Eine Erklärung, dass die in den Vergabeunterlagen enthalten Vertragserklärungen zum Datenschutz uneingeschränkt abgegeben werden können und die sonstigen darin gestellten Anforderungen zum Datenschutz erfüllt werden, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Vertragslaufzeit von bis zu acht Jahren liegt in der hohen funktionalen Integration und (individuellen) Anpassung der zu beschaffenden Lösung sowie der damit verbundenen Investitionen begründet, die wirtschaftlich und betrieblich vertretbar nicht alle vier Jahre wiederholt bzw. neu aufgebracht werden können, und zwar weder von Auftragnehmer- noch von Auftraggeberseite.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK67UH
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".