Schul-IT / Digitalisierung in Schul- und Verwaltungslandschaft - Erhebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): n.n.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schul-IT / Digitalisierung in Schul- und Verwaltungslandschaft - Erhebung
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH führt Beratungen von Kommunen und relevanten öffentlichen Akteuren im Hinblick auf Schuldigitalisierung sowie Verwaltungsdigitalisierung durch. Dabei geht es beispielsweise um die Konzeption von IT-Strategien, den Ausbau der technischen Infrastruktur in Schulen und Kommunen, die Beschaffung mobiler Endgeräte, die Erstellung einer kommunalen IT-Rahmenplanung und Medienentwicklungsplanung oder die Erarbeitung von IT-Service- und Supportkonzepten. Ziel der Beratungen ist die Unterstützung von Schulträgern im Rahmen der Digitalisierung der Schullandschaft. Die zu erbringenden Leistungen können in Bezug auf den Rahmenvertrag auch für andere Projekte der PD im Themenbereich „Digitalisierung im Schulsystem“ abgerufen werden. Ferner können auch einzelne Beratungen im Bereich der IT für Kommunen zum Leistungsumfang gehören.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Vergabeverfahrens liegt bei der Entwicklung und Auswertung von (Online-) Befragungen sowie von Interviewleitfäden.
Deutschlandweit
Standardlos
Referenzen:
Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Projektbeschreibung mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu sind der Ablauf, die Projektinhalte, Herausforderungen und/oder Innovationen sowie der Bezug zur ausgeschriebenen Leistung darzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Ände-rung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014
3. Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens, möglichst unter Angabe von: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.
4. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
5. Angaben zum Umsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
zu Eignungskriterium 4: Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.
zu Eignungskriterium 5: Durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR p.a. brutto.
6. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Berater:innen
7. Erklärung Anforderungen an Personal
8. Referenzen
zu Eignungskriterium 6: Mindestens 4, davon
mind. 1 Person ab 8 Jahre Berufserfahrung (bspw. Expert:in)
mind. 3 Person ab 3 Jahre Berufserfahrung (bspw. Projektmitarbeitende)
zu Eignungskriterium 8: Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2020 – 2022, ältere Referenzen werden berücksichtigt) erbrachte, mit dem jeweiligen Losinhalt vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.
Es sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Mindestens zwei der Referenzen müssen sich auf Projekte im öffentlichen Dienst beziehen.
Für jede Referenz gilt folgender Mindeststandard:
– Aussagekräftige Beschreibung des Projekts (bis zu 2 DIN A4 Seiten, darüber hinausgehende Seiten werden nicht berücksichtigt; Deckblätter o.ä. werden nicht mitgezählt))
– Leistungszeitraum mind. 4 Monate
– Projekt ist nach Umfang und Leistung zu mind. 2/3 durchgeführt;
– Mindestprojektumfang: 40 PT
– Mindesteigenanteil am Projekt: 20 Personentage
Die Referenz ist mit dem Leistungsumfang des Vergabeverfahrens vergleichbar, wenn sie den nachfolgend genannten Tätigkeiten gleichkommt:
- Klärung von Zielen und übergreifenden Fragestellungen im Rahmen der kommunalen Schul-IT und Kommunalen IT
- Entwicklung, Durchführung und Auswertung von (Online-)Befragungen
- Entwicklung von Interviewleitfäden
- Durchführung und Auswertung von Interviews.
Für jede Referenz sind dabei (unter Verwendung des Formblatts Referenzprojekte jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes
b) Leistungszeitraum
c) Leistungsumfang
d) Auftraggeber:in
e) Ansprechpartner:in des Auftraggebers/der Auftraggeberin (Telefonnummer, E-Mail)
f) Projektbeteiligte
g) Angaben zu Nachunternehmen
h) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (Ablauf, Projektinhalte, Herausforderungen, wenn möglich Innovationen, vorgeschlagene Lösungen für die Auftragnehmer:in)
i) Darstellung der Eigenleistungen im Projekt
j) Begründung zum Bezug zwischen Referenzprojekt und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Es gilt eine abrufbare Höchstmenge von 770 PT.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.