Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften im Großraum Freiburg und Konstanz - VOEK 295-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 295-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften im Großraum Freiburg und Konstanz - VOEK 295-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 295-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Großraum Freiburg

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE139 Lörrach
NUTS-Code: DE13A Waldshut
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:

Die Ausführungsorte bei Los 1 sind Dienstliegenschaften an folgenden Standorten:

79106 Freiburg

79111 Freiburg

79115 Freiburg

79104 Freiburg

79108 Freiburg

79576 Weil am Rhein

79725 Laufenburg

79539 Lörrach

79540 Lörrach

79588 Efringen-Kirchen

77767 Appenweier

79650 Schopfheim

79761 Waldshut-Tiengen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.

Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:

-Wartung und Inspektion

-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4

-Bereitschaftsdienst / Notdienst

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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:

-Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel

-Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten

-Störungsbeseitigungen

-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart

-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart

-Erstellung von Anlagenbücher

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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:

Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück

Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück

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Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

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Zudem ist eine Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 durchzuführen und zu dokumentieren (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung). Alle dadurch zusätzlich entstehen Kosten sind in einer separaten Position im Leistungsverzeichnis auszupreisen.

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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.

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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

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Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen.

---

Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als vereinbart.Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der AG sofort in Textform zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der AN auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.

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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Großraum Konstanz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Hauptort der Ausführung:

Die Ausführungsorte bei Los 2 sind Dienstliegenschaften an folgenden Standorten:

78464 Konstanz

78462 Konstanz

78239 Rielasingen-Worblingen

78244 Gottmadingen

78194 Immendingen

78652 Deißlingen

78224 Singen

78176 Blumberg

79771 Klettgau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplittgeräten.

Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:

-Wartung und Inspektion

-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4

-Bereitschaftsdienst / Notdienst

---

Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:

-Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel

-Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten

-Störungsbeseitigungen

-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart

-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart

-Erstellung von Anlagenbücher

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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:

Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück

Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück

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Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

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Zudem ist eine Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 durchzuführen und zu dokumentieren (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung). Alle dadurch zusätzlich entstehen Kosten sind in einer separaten Position im Leistungsverzeichnis auszupreisen.

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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.

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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

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Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen.

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Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als vereinbart.Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der AG sofort in Textform zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der AN auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der

Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.

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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 108-338281
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 295-22
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Großraum Freiburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot sind einzureichen:

1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur

2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02) des jeweiligen Loses, ausgefüllt

3. Vordruck „Bieterauskunft und Eingungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt

4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland"(Anlage B-03.1), ausgefüllt

5. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder die Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses, ausgefüllt

6. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend)

7. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen

8. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung

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Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:

1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)

2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe

4. Nachweis: Fachkraft für das Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen gemäß DGUV Regel 100-500, Kap. 2.35

5. Nachweis: Elektrotechnische Fachkraft (für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100)

6. Nachweis: Befähigte Person gem. TBRS1203 (für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100)

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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

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Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.

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Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses einzutragen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung 100% Preis).

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.08.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

Mail:

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2023