BGW-Kundenbefragungen zur Marktforschung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGW-Kundenbefragungen zur Marktforschung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmen-vereinbarung zu beschaffen.
Seit 2015 führt die BGW regelmäßig Kundenbefragungen durch, um den Grad der Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit den Dienstleistungen der BGW in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (Produkten) zu ermitteln.
Für die Durchführung von branchenspezifischen Kundenbefragungen bei den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die Auftraggeberin bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Zu den wichtigsten Zielgruppen der Auftraggeberin gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der Auftraggeberin betrachtet, wie z.B. die Schädlingsbekämpfer oder die Friseure.
Die Auftraggeberin möchte mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die Auftraggeberin erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung für die Definition, das Design, die Datenerhebung und -auswertung sowie die Dokumentation der Befragungen.
Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden.
Art und Umfang der Einzelabrufe können variieren. In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 100 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3.000 erfolgreiche Rückmeldungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigte der BGW, dass sich für viele Fragestellungen Online-Befragungen bewährt haben, aber auch Telefon und Fokusgruppenbefragungen wurden und sollen auch zukünftig durchgeführt werden.
Die Auftraggeberin erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung durchgehende Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung, die u.a. durch Coachings oder Beratungsgespräche erfolgen soll.
Für die einzelnen Kundenbefragungen der Auftraggeberin sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.
Die Kundenbefragungen sollen vom Auftragnehmenden als Full-Service erbracht werden. Full-Service bedeutet die proaktive Beratung der Auftraggeberin über den gesamten Projektzyklus sowie auch nach dem Marktforschungsprozess.
Kundenbefragungen werden bei der Auftraggeberin ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
In der Vergangenheit wurden jährlich Projekte in folgendem Umfang durchgeführt: ca. 5 Online-Befragungen, 2 Fokusgruppen- und/oder CATI-Befragungen, sowie ggf. eine Meta-Datenanalyse aus abgeschlossenen Projekten. Darüber hinaus Beratungs-Aufwand zu Marktforschungsthemen in Höhe von ca. 3-5 Tagen.
Das Befragungsvolumen wird auch für die hier ausgeschriebene Vertragslaufzeit jährlich erwartet ohne dass die Projekte heute bereits benannt werden können und der/die Auftragnehmende einen Anspruch daraus ableiten kann. Das Volumen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung über die gesamtmögliche Laufzeit von zwei Jahren, mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr beträgt maximal [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Hamburg
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmen-vereinbarung zu beschaffen.
Seit 2015 führt die BGW regelmäßig Kundenbefragungen durch, um den Grad der Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit den Dienstleistungen der BGW in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (Produkten) zu ermitteln.
Für die Durchführung von branchenspezifischen Kundenbefragungen bei den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die Auftraggeberin bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Zu den wichtigsten Zielgruppen der Auftraggeberin gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der Auftraggeberin betrachtet, wie z.B. die Schädlingsbekämpfer oder die Friseure.
Die Auftraggeberin möchte mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die Auftraggeberin erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung für die Definition, das Design, die Datenerhebung und -auswertung sowie die Dokumentation der Befragungen.
Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden.
Art und Umfang der Einzelabrufe können variieren. In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 100 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3.000 erfolgreiche Rückmeldungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigte der BGW, dass sich für viele Fragestellungen Online-Befragungen bewährt haben, aber auch Telefon und Fokusgruppenbefragungen wurden und sollen auch zukünftig durchgeführt werden.
Die Auftraggeberin erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung durchgehende Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung, die u.a. durch Coachings oder Beratungsgespräche erfolgen soll.
Für die einzelnen Kundenbefragungen der Auftraggeberin sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.
Die Kundenbefragungen sollen vom Auftragnehmenden als Full-Service erbracht werden. Full-Service bedeutet die proaktive Beratung der Auftraggeberin über den gesamten Projektzyklus sowie auch nach dem Marktforschungsprozess.
Kundenbefragungen werden bei der Auftraggeberin ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
In der Vergangenheit wurden jährlich Projekte in folgendem Umfang durchgeführt: ca. 5 Online-Befragungen, 2 Fokusgruppen- und/oder CATI-Befragungen, sowie ggf. eine Meta-Datenanalyse aus abgeschlossenen Projekten. Darüber hinaus Beratungs-Aufwand zu Marktforschungsthemen in Höhe von ca. 3-5 Tagen.
Das Befragungsvolumen wird auch für die hier ausgeschriebene Vertragslaufzeit jährlich erwartet ohne dass die Projekte heute bereits benannt werden können und der/die Auftragnehmende einen Anspruch daraus ableiten kann. Das Volumen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung über die gesamtmögliche Laufzeit von zwei Jahren, mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr beträgt maximal [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BGW-Kundenbefragungen
Postanschrift: Maximilian-Welsch-Straße 6
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV durchgeführt.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de