2023_OV_RV_Schadstoffüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_OV_RV_Schadstoffüberwachung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3068926009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
2023_OV_RV_Schadstoffüberwachung
Der Auftraggeber hat sich als kommunale Wohnungsbaugesellschaft eine nachhaltige Kreislaufwirt-schaft als Ziel gesetzt. Bauabfälle sind so weit wie möglich zu vermeiden; ist dies nicht möglich sind sie vorrangig stofflich zu verwerten. Hierdurch soll zu einem effektiven Klimaschutz beigetragen wer-den.
Die STADT UND LAND besitzt 51.000 eigene Wohnungen in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND sieht vor jährlich ca. 100 schadstoffbelastete Leerwohnungen/Jahr zu sanieren. Im Bereich der WOGEHE erfolgt gerade die Schadstoffsanierung von 400 Wohnungen im Verlauf von vier Jahren.
Die STADT UND LAND sieht vor jährlich ca. 100 schadstoffbelastete Leerwohnungen/Jahr zu sanie-ren. Im Bereich der WOGEHE erfolgt gerade die Schadstoffsanierung von 400 Wohnungen im Verlauf von vier Jahren.
Den wesentlichen Anteil der asbesthaltigen Baustoffe stellen Bodenbeläge aus so genannten asbest-haltigen Flexplatten (Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16950, ASN 170605*) und asbesthaltigen Kleber (Fräsgut ASN 170601*) dar.
Des Weiteren handelt es sich in unterschiedlicher Kombination des Vorkommens um asbesthaltige Installationsschachtwände, Abluftkanäle aus schwach gebundenen asbesthaltigen Platten (10%) und kleinformatige asbesthaltige Pappen in den Bädern. Rohrisolierungen in den zu bearbeitenden Schächten der Bäder aus KMF sowie vereinzelt Asbestzementfensterbänke sind ebenfalls auszubauen und zu entsorgen.
In diesem Zuge werden teilweise die Fliesenspiegel in den Küchen in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers ausgebaut. Außerdem kommen in einigen Wirtschaftseinheiten asbesthal-tige Wand- und Deckenputze vor, die gemäß den geltenden Richtlinien entfernt und entsorgt werden.
Weiterhin sind bleihaltige Fensteranstriche zu verzeichnen. Die bleihaltigen Anstriche werden mittels RISAN-Verfahren entfernt, bei dem bis zur Endbeschichtung jegliche Staubentwicklung vermieden wird, die mit Blei belastet sein könnte.
Die Sanierungen sollen vorrangig in Leerwohnungen vorgenommen werden. Die Arbeiten werden in Einzelwohnungen ausgeführt. Die Reihenfolge richtet sich nach dem aktuellen Leerstand bzw. nach der Notwendigkeit. Die Sanierungsarbeiten erfolgen im Vorfeld der Grundinstandsetzungsarbeiten der Wohnungen, d.h. die Gefahrstoffentsorgung erhält einen zeitlichen Vorlauf zu den Nachfolgegewer-ken. Für die Gefahrstoffsanierungsarbeiten ist ein Zeitfenster von max. 5 Werktagen je Wohneinheit (Montag bis Freitag) vorgesehen.
Zur Wahrnehmung und Ausübung der Leistungsinhalte wird dem Schadstoffüberwacher eine projekt-bezogene Vollmacht erteilt.
• Datenschutzerklärung
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. – Russlandsanktionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforde-rung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1, anfordern und diesen seiner Ent-scheidung über die Eignung zugrunde legen.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenför-derverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindes-tens 5,0 Mio. € für Personenschäden, mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate) oder Zusage der Versicherung im Auftragsfall.
1. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sol-len (insbesondere Sachverständige, Ingenieure, Projektleiter, Bauüberwacher). Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation, die Rolle im Projekt sowie die Berufungserfahrung in Jahren der be-troffenen Fachkräfte. Als Mindestanforderung müssen fünf Fachkräfte nachgewiesen werden.
2. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge). Als Mindestanforderung müssen in Summe sechs durchschnittliche jährliche Beschäftigte und Führungskräfte nachgewiesen werden.
3. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schad-stoffuntersuchung von Gebäuden im Wohnungsbau aus den letzten drei Jahren (2021 – 2023). Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
4. Der Bieter muss die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und DGUV Regel 101-004 – kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen und kontrollieren. Der Nachweis, z.B. Schulungen oder Zertifikate, der genannten Fach-/oder Sachkunde ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter muss die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und DGUV Regel 101-004 – kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen und kontrollieren. Der Nachweis, z.B. Schulungen oder Zertifikate, der genannten Fach-/oder Sachkunde ist eine Mindestanforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare Angebot zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Angebot vom Auftraggeber einzureichen.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138-316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: +49 3068926467