Landschaftsbauarbeiten für Linie 1 Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0057
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafendamm 12
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4215596622
Fax: +49 4215596496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten für Linie 1
Landschaftbauarbeiten und Begrünung
Bremer Straßenbahn AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen
Im Rahmen der Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und
8 wurden die Verkehrsflächen neu hergestellt. In diesem
Leistungsverzeichnis sind die Begrünungsarbeiten des
Straßenraums und der Gleistrasse erfasst. Zudem gibt es
Ausgleichspflanzungen im Park links der Weser, abseits
der eigentlichen Baumaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %
Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 3 %
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung
Zahlungsbedingungen nach VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
Abschnitt IV: Verfahren
Bremer Straßenbahn AG Flughafendamm 12 28199 Bremen Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.