Digitalagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 23-06960
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalagentur
Auftragsgegenstand ist die strategische Beratung sowie sonstige Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) durch eine Digitalagentur (AN) in Bezug auf tk.de, die TK-App sowie weitere Online-Maßnahmen.
Die TK beabsichtigt, die AN mittels Einzelaufträgen mit der strategischen Beratung insbesondere in Bezug auf das Hauptportal für Kunden und Interessenten tk.de (inklusive aller Subportale wie Presseportal, Karriereportal etc.) und der TK-App zu beauftragen. Ebenso beabsichtigt die TK, die AN mit der konzeptionellen Entwicklung und Umsetzung von weiteren Online-Maßnahmen zu beauftragen, welche die TK dabei unterstützen, ihre Marketing- und Vertriebsziele zu erreichen, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Kommunikation mit Multiplikatoren zu verbessern und die Versorgung der TK-Versicherten zu optimieren. Die von der AN konkret zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag der TK. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet. Basierend auf dem geschätzten Auftragswert gem. Ziff. II.1.5 würde der (geschätzte) Höchstwert an Leistungen der über diesen Rahmenvertrag abgerufen werden kann, bei 6.040.800 liegen. Der tatsächliche Höchstwert des Rahmenvertrages beträgt 120% des Angebotsvergleichspreises gemäß Preisblatt.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung. Die TK kann - eventuell abweichend von diesem Termin - Einzelaufträge, die Leistungen gemäß Ziffer 2 der LB zum Leistungsgegenstand haben, frühestens am 01.07.2024 erteilen (Leistungsbeginn). Das Vertragsverhältnis endet am 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten ab Leistungsbeginn ausgesprochen werden. Sobald 90% des Höchstwertes erreicht sind, ist jede Vertragspartei - auch bereits während der Mindestvertragslaufzeit - berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. 90% des Höchstwertes sind erreicht, sobald die TK Leistungen in dieser Höhe abgerufen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bzw. Teilnahmeanträgen, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRD6
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.