Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000623

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stolle, Inga
E-Mail:
Telefon: +49 40428231387
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HPA AÖR
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Friedhöfe AÖR
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000623
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30125100 Tonerpatronen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung für alle Dienststellen der FHH, Universität Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA, Hamburger Friedhöfe AÖR

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22600000 Tinte
30192000 Bürobedarf
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen (für Faxgeräte und Drucker) sowie deren Entsorgung.

Der Liefergegenstand ist vom AN frei an alle Dienststellen in Hamburg (Behörden, Bezirksämter, Kundenzentren, Finanzämter, Landesbetriebe, Schulen/Büros) UNI Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA AöR, Hamburger Friedhöfe AöR innerhalb des gesamten Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg zu liefern. Ausgenommen ist Neuwerk.

Die öffentlichen Auftraggeber und die Anstalten des öffentlichen Rechts werden im Folgenden „einbezogene Institutionen“ genannt. Die FHH wurde von diesen einbezogenen Institutionen mit der Ausschreibung sowie dem Abschluss der Verträge über die genannte Leistung in deren Namen und für deren Rechnung beauftragt und entsprechend bevollmächtigt, die erforderlichen Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen die einbezogene Institution abzugeben. Auf Verlangen der Bieter kann die Bevollmächtigung durch Vorlage der Vollmacht in Kopie nachgewiesen werden.

Ansprüche gegen die FHH wegen Lieferungen an eine der einbezogenen Institutionen werden nicht begründet. Die FHH und die einbezogenen Institutionen haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag endet mit dem Erreichen des vertraglich festgelegten Höchstwertes, der sich auf den Gesamtumsatz des Rahmenvertrages bezieht. (gemäß Ziffer 14 Besondere Vertragsbedingungen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 105-329373
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MUP Bürohandels GmbH
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.

Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.

Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.

Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen waren seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 S.1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Postfach der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023