Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef - LOS 3 (Bek. verg. Auftrag) Referenznummer der Bekanntmachung: J-2023-26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glinkastr. 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über das DTVP.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef - LOS 3 (Bek. verg. Auftrag)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst auf dem Außengelände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am Standort der HGU am Campus Hennef. Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) Campus Hennef Zum Steimelsberg 7 53773 Hennef
Die DGUV beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Bereich des Winterdienstes an einen externen Auftragnehmer (AN). Dazu gehören:
- Stellung eines Bereitschaftsdienstes für die jeweilige Winterdienstperiode
- die prognostizierten Wetterverhältnisse zu erfassen und zu überprüfen
- Glatteisvermeidung
- Schneeräumungen
- Streuen
Gemäß § 4 des Vertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef - LOS 3
Postanschrift: Zum Werferstein 30a
Ort: Windeck
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6VVY
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland